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Solidaritätszuschlag: Kommt das Aus für den "Soli"?

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Kommt jetzt das Aus für den "Soli"?

09.08.2010, 09:58 Uhr | dpa, apn, AFP, bab, bv

Kommt das aus für den Solidaritätszuschlag? (Foto: ddp)

Kommt das aus für den Solidaritätszuschlag? (Foto: ddp) (Quelle: ddp)

Erst die Pendlerpauschale, dann das Arbeitszimmer und als nächstes der "Soli". Wenn es nach dem Bund der Steuerzahler (BdSt) geht, wird in Kürze auch der bei vielen unbeliebte Zuschlag zur Einkommens- und Körperschaftsteuer abgeschafft. Im November 2009 hatte das niedersächsische Finanzgericht den Solidaritätszuschlag nach einer Klage des Steuerzahlerbundes in Frage gestellt (Az.: 7 K 143/08) und den Fall zur Klärung ans Bundesverfassungsgericht übergeben (Az.: 2 BvL 3/10).

Nun müssen die höchsten Richter über den Zuschlag entscheiden. Nach dem jüngsten Urteil zur Absetzbarkeit des Arbeitszimmers zeigt sich Steuerzahlerbund-Präsident Karl Heinz Däke zuversichtlich, den Rechtsstreit gewinnen. Gegenüber der "Passauer Neuen Presse" betonte Däke, der Solidaritätszuschlag werde mittlerweile nur noch vorläufig erhoben. Er sehe gute Chancen, dass das Karlsruher Bundesverfassungsgericht den Soli kippen und für verfassungswidrig erklären werde.

Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 eingeführt und mit den Kosten der Deutschen Einheit begründet. Seit 1995 wird er durchgängig erhoben. Bis 1997 betrug der Zuschlag 7,5 Prozent und wurde im Jahr 1998 auf 5,5 Prozent abgesenkt. 2009 betrug das Steueraufkommen durch den Soli geschätzte 12 Milliarden Euro. Diese Einnahmen sind als Bundessteuer nicht zweckgebunden. Als Problem für den Bund könnte sich die dauerhafte Abgabe erweisen. In ihrer Urteilsbegründung schrieben die niedersächsischen Richter, der Solidaritätszuschlag sei eine Ergänzungsabgabe, die zur Deckung von "Bedarfsspitzen" im Bundeshaushalt bestimmt sei.

Wiedervereinigung kein vorübergehender Finanzierungsbedarf

Nach Auffassung der Finanzrichter darf der Soli deshalb nur in "Ausnahmelagen" und "besonderen Notfällen" erhoben werden, nicht in Zeiten allgemeiner Steuertarifsenkungen. Das Solidaritätszuschlaggesetz von 1995 entspricht laut dem Urteil nicht diesen Vorgaben, weil der Solidaritätszuschlag unbefristet erhoben wird und dadurch zu einer Dauersteuer geworden ist. Zudem wurden Einkommensteuer- und Körperschaftsteuertarife seit dem Jahr 1995 mehrfach gesenkt. Als weiteren Grund führen die Richter an, dass die Wiedervereinigung Deutschlands keinen nur vorübergehenden, sondern einen langfristigen Finanzierungsbedarf begründet hat.

Entscheidung weiter offen

Wann das Verfassungsgericht eine Entscheidung in der Frage fällt, ist zurzeit noch offen. Klar ist nur soviel: der Gesetzgeber wird schnell reagieren. Im Falle der Pendlerpauschale, deren Neuregelung vom Verfassungsgericht im Jahr 2008 gekippt wurde, kehrte die Bundesregierung bereits kurze Zeit später zur alten Regelung zurück. Und auch im Fall des Arbeitszimmers geht nun alles sehr schnell. Die Bundesregierung will dem Bundestag sobald wie möglich einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten, teilte das Bundesfinanzministerium nach dem Urteil vom Donnerstag mit. Die Finanzämter werden nach Angaben des Finanzministeriums entsprechende Steuerbescheide nur noch vorläufig festsetzen. Soweit vorläufige Bescheide nach einer Neuregelung zu ändern sind, soll dies direkt von den Finanzämtern erledigt werden. Die Betroffenen müssten dafür keinen Einspruch einlegen.

Däke: Ohrfeige für die Politik

Dass häusliche Arbeitszimmer sich künftig wieder besser steuerlich absetzen lassen, bezeichnete Steuerzahlerbund-Präsident Däke als positive Nachricht für Steuerzahler. Einmal mehr habe der Gesetzgeber hier Grenzen überschritten: "Nach dem Urteil zur Pendlerpauschale ist die Entscheidung zur Absetzbarkeit des Arbeitszimmers eine weitere Ohrfeige für die Politik", sagte Däke. Darüber hinaus regte Däke eine Kulanzregelung an, denn viele Bescheide seien bereits abgeschlossen: "Wer keinen Einspruch eingelegt hat, geht jetzt womöglich leer aus."

Steuerzahlerbund verweist auf Sparmöglichkeiten

Die Frage nach der Lücke, die die fehlenden "Soli"-Milliarden jährlich im Bundeshaushalt hinterlassen würden, beantwortete BdSt-Sprecherin Julia Berg gegenüber t-online.de mit dem Verweis auf die Sparvorschläge, die der Steuerzahlerbund seit längerem mache. Die Einsparmöglichkeiten beliefen sich auf 25 Milliarden Euro jährlich. Damit seien die wegfallenden 12 Milliarden aus dem Soli locker zu finanzieren.

Da der Solidaritätszuschlag nach Ansicht des Steuerzahlerbundes zu Unrecht erhoben wird, dürfte das Geld ohnehin gar nicht im Haushalt eingeplant werden, erläuterte Berg die Sichtweise des Verbandes. Die Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltes müsse auf andere Weise hergestellt werden. Die Sparliste des BdSt sieht als größten Posten eine globale Ausgabenkürzung von fünf Prozent beim Bund vor, was 14 Milliarden Euro einsparen würde. Durch die Kürzung von Subventionen beispielsweise für die Steinkohle oder den ökologischen Landbau könnten weitere 3,2 Milliarden Euro gespart werden.


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Quelle: AFP , dapd , dpa , t-online.de

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Kommentare (206)

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Thema: "Solidaritätszuschlag: Kommt das Aus für den "Soli"?"

Tom schrieb: am 30. Juli 2010 um 14:16:07
(0) (0) Soli
Ich gibt nicht schlimmeres als einer Subventionierte Ostler nach unsere über-bezahlte und geschonte Sessel Poopser / Pensionierte.

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staunemann schrieb: am 30. Juli 2010 um 14:14:32
(0) (0) deutsche einheit?
wenn ich viele der hier verfassten kommentare lese, weiß ich, daß es zur deutschen einheit noch einweiter weg ist.
erstaunlich ist allerdings, wie einige "kenner" mit ihrem grottenschlechten deutsch zu so vielen milliarden gekommen sind, die sie nun dem osten in den rachen schmeißen. klar ist, der soli muß weg, aber einigen schlaumeiern auf dieser seite zur kenntnis: auch im osten wird der soli erhoben. man kann nur den kopf schütteln über so viel dummheit
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gerechter Rentner schrieb: am 30. Juli 2010 um 14:09:14
(0) (0) Hart arbeitender-Maurermeister
Hallo, Du bemitleidenswerter "hartarbeitender Maurermeister". Du erzählst aber einen geistigen Dünn...s!
Teile mir doch bitte Deine Kont-Nr. mit, ich werde Dir von meiner Mindestrente jeden Monat einen Solibeitrag überweisen. Sonst verhungerst Du mir noch beim Bau. Den Soli wollen die Bürger im Osten Deutschland genau so wenig bezahlen, wie im Norden, Westen oder Süden Deutschlands. Aber das wirst Du ja nicht kapieren wollen. Armer Wicht!
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