Arztbesuch
Sonderurlaub müssen Sie nur gewähren, wenn der Arztbesuch unaufschiebbar ist (z.B. wegen akuter Beschwerden) oder kein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich ist. Für Arztbesuche während der Gleitzeit brauchen Arbeitgeber keine Zeitgutschrift zu geben (LAG Köln, 10.2.1993, 8 Sa 984/92).