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Sozialgerichte: Hartz-IV-Klagen gehen erstmals zurück

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Hartz-IV-Klagen gehen erstmals zurück

24.01.2012, 13:32 Uhr | dpa-AFX

Sozialgerichte: Hartz-IV-Klagewelle wird erstmals nicht mehr größer (Quelle: dpa)

Sozialgerichte: Hartz-IV-Klagewelle wird erstmals nicht mehr größer (Quelle: dpa)

Zum ersten Mal seit dem Start der Hartz-Reformen vor sieben Jahren sind die Klagen gegen die Hartz-IV-Bescheide nicht mehr gestiegen, sondern gesunken. 2011 mussten sich die Sozialgerichte nur noch mit 144.000 Klagen gegen die Bescheide der Jobcenter beschäftigen, ein Rückgang von knapp neun Prozent gegenüber 2010. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter mitteilte, ist auch die Zahl der Widersprüche rückläufig - und zwar um 13,7 Prozent von 2010 auf 2011.

Klagen von Betroffenen gegen Hartz-IV-Bescheide seien auch zunehmend weniger erfolgversprechend. So habe die Erfolgsquote 2011 bei 44,1 Prozent gelegen - nach 45,3 Prozent im Jahr davor, berichtete die Bundesagentur. Grund der Klage sei häufig der Streit über die Kosten der Unterkunft. Aber auch die Frage, in welchem Umfang Einkommen oder Vermögen bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen zu berücksichtigen seien, veranlassten Arbeitslose immer wieder dazu, vor das Sozialgericht zu ziehen.

Früher verschiedene Klagewege

Ein Sprecherin der Bundesagentur gab zu bedenken, dass die Zahl der Klagen insgesamt nicht höher liege als vor der Hartz-IV-Reform. Allerdings habe es davor zwei Klagewege gegeben: Um die Sozialhilfe wurde vor dem Verwaltungsgericht gestritten, um Arbeitslosenhilfe vor den Sozialgerichten. Summiere man die entsprechenden Klagen vor beiden Gerichten, komme man etwa auf die heutige Zahl. "Das Verhalten von Leistungsempfängern, rechtlich gegen Leistungsbescheide vorzugehen, hat sich kaum verändert."

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Die immer noch große Zahl von Klagen hängt nach Ansicht der Bundesagentur auch damit zusammen, dass es sich bei Hartz IV um eine noch relativ junge Rechtsmaterie handele. Es bestehe aus diesem Grund ein erhöhter juristischer Klärungsbedarf bei Einzelfragen. Da zudem einige Fragen noch vom Bundessozialgericht höchstrichterlich geklärt werden müssten, seien manche Klagen formal erforderlich, damit Betroffene ihre Rechtsansprüche nicht verlören.

Rechtsbegriffe müssen interpretiert werden

Zudem enthalte das Sozialgesetzbuch II, das Hartz IV regelt, zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe wie "angemessen", "besondere Härte", "wichtiger Grund" und "Eignung", die interpretierbar seien.

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Quelle: dpa-AFX , t-online.de

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Kommentare (32)

zum Forum

Thema: "Sozialgerichte: Hartz-IV-Klagen gehen erstmals zurück"

Klara schrieb: am 27. Januar 2012 um 08:34:49
(3) (0) @hart Arbeitende
Für Sie gilt wohl : Kennt man einen, kennt man alle, oder?Dann vergessen Sie aber auch nicht, daß es über Menschen aus
Ihrer Kaste auch gewisse Vorurteile gibt.
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hart Arbeitende schrieb: am 26. Januar 2012 um 12:44:00
(2) (5) Hartz 4 50% zu hoch
Auch wenn meine Frau und ich, Architekt u. Steuerberaterin, sehr gut verdienen schmieren wir unseren Kinder die
Frühstücksbrote. Dafür stehen wir gerne etwas früher auf. Morgens sehen wir dann, wie die Kinder unserer H4 Mieter sich ihre Brote am Kiosk kaufen. Die Heizkosten dieser Leute liegen ca 35% über dem Satz der arbeitenden Mietern. Es ist doch ein Zeichen dafür, dass die H4 Sätze mindesten 50% zu hoch sind. Man sollte hier gewaltig kürzen und das Geld den Geringverdiener zukommen lasse
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Gutmensch schrieb: am 26. Januar 2012 um 12:13:41
(1) (7) 24 Monate sind genug
Wer zu Hause abhängt hat viel Zeit zum Klagen. Bei erfolglosen Klagen sollte der Hartz4 Empfänger sämtliche damit
verbundenen Kosten tragen, dafür ist genügend finanzieller Spielraum vorhanden. Grundsätzlich sollte das AA solche besonders gut betreuen. Hartz 4 sollte für Gesund u. Leute unter 35 aktiven Arbeitsjahren nach 24 Monaten enden. Wer nachweislich sich um jede angebotene Arbeit drückt, dem sollte fristlos alle Leistungen auchVersicherungsleistungen und Miete gestichen werden.
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