21.12.2010, 17:06 Uhr | oca, dpa-afx
BGH: Banken müssen Kunden bei ihren Sparverträgen besser aufklären (Foto: Archiv) (Quelle: t-online.de)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden gestärkt. Demnach müssen Banken ihre Kunden bei ihren Sparverträgen besser beraten und auf die zu erwartenden Zinsen ausdrücklich hinweisen. Die Geldinstitute müssen die Zinsentwicklung für die Kunden transparenter machen, entschieden die Richter in Karlsruhe (Az.: XI ZR 52/08). "Die Banken müssen jetzt reagieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern", sagte ein Gerichtssprecher. Denkbar sei etwa, dass sie Referenzzinsen aushängen, an denen sich die Kunden orientieren könnten.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Grundsatzurteil des BGH vom April dieses Jahres, mit der die Zinsänderungsklausel vieler Banken als unwirksam erklärt wurde. Diese Klausel gab den Banken das Recht, die Zinsen mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken festzulegen. Durch die Aufhebung entstand eine Vertragslücke, die nun geschlossen werden muss. Dafür hat der BGH jetzt einen weiteren Baustein geliefert. Der Tenor lautet: "Es besteht kein Raum für ein einseitiges geschäftspolitisches Ermessen der beklagten Banken."
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau auf Zinsnachzahlungen von knapp 40.000 Euro aus 24 Sparverträgen geklagt. Sie warf den Banken vor, durch Ausnutzung der Zinsänderungsklausel zu niedrige Zinsen angesetzt zu haben. In erster Instanz war die Klägerin gescheitert, vor dem Berufungsgericht wurden ihr dann rund 4000 Euro zugestanden. Jetzt kann sich die Klägerin Hoffnung auf mehr Geld machen, denn dieses Gericht muss nun erneut entscheiden, ob die Nachzahlung nicht höher ausfallen muss.
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Der BGH rechnet in den kommenden Monaten noch mit etlichen weiteren Verfahren zur Zinsänderungsklausel. Nach dem aktuellen Urteil sollte sich jeder Sparer bei seiner Bank anschauen, welche Zinsabsprachen gelten.
Quelle: dpa-AFX
juttadoris schrieb:
am 21. Dezember 2010 um 23:27:24
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Zinsen
Seltsames Urteil, seit wann sind denn Banken Hellseher.Soweit es sich nicht um Verträge mit Festzins auf x-Jahre handelt,ist das
sowieso nicht erforderlich.Wir haben Vertragsfreiheit. Die Banken können höchstens bei variablen
Zinsen darauf hinweisen, dass sich diese je nach Zinsentwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten verändern
können.Dies ist aber heute schon der Fall.(siehe Tagesgeld).
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Pieke schrieb:
am 21. Dezember 2010 um 19:32:43
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eine Regel beim Geldanlegen
prüfe genau das was man dir sehr nahe bringen will und such danach was gern verschwiegen wird nur so bleibt auch
für dich eine akzeptable Rendite übrig und nicht nur für die die sich dann mit Millionenabfindungen aus klinken!
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Hannes 52f schrieb:
am 21. Dezember 2010 um 17:38:33
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Rechte der Bankkunden..
Die Urteile des BGH in Ehren- was sich dann irgendwann für die Bankkunden wirlich ändert ist meist eine weitere
nicht richtig nachvollziehbare Klausel, oder es wird seitens der Institute ein neues" Schublädchen" geöffnet. Frei nach dem Motto-linke Tasche rein, rechte Tasche raus! - Und wer hat dabei wohl verdient???- Ich las die Tage, ein gewisser Dr.Nonnenmacher von der HSH bekommt über 4 Millionen Euro Abfindung für...???- Frohes Fest !
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