08.06.2011, 14:21 Uhr | dpa
Die Länder planen schärferer Regeln gegen Spielotheken (Foto: imago)
Die Automatenindustrie hat Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe angekündigt, sollten die Länder geplante strengere Vorgaben für private Spielhallen weiterverfolgen. Würden die im neuen Glücksspielstaatsvertrag angekündigten Forderungen umgesetzt, müssten bis zu zwei Drittel der 150.000 Spielgeräte kurzfristig vom Markt genommen werden, erklärte der Vorsitzende des Verbandes der Automatenindustrie (VDAI), Paul Gauselmann.
Alle größeren Spielcenter, aber auch zahlreiche Einzelspielhallen, müssten geschlossen werden. "Da hängen langfristige Mietverträge und Kreditverträge dran, aber Entschädigungsregelungen sind im Staatsvertrag nicht vorgesehen", kritisierte Marktführer Gauselmann und verwies auf verfassungsrechtliche Bedenken. Solche Schließungen kämen einer kalten Enteignung gleich.
Die Ministerpräsidenten der Länder kommen an diesem Donnerstag in Berlin zu Beratungen über den neuen Glücksspielstaatsvertrag zusammen. Er sieht drastische Einschränkungen des gewerblichen Gewinnspiels an Automaten und in Spielhallen vor. Nach den bisherigen Plänen könnten die meisten privaten Spielcasinos nach einer Übergangszeit von fünf Jahren ihre Konzessionen verlieren.
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Die Automatenbranche wirft den Ländern vor, Konkurrenz auszuschalten und das staatliche Glücksspielmonopol auf Kosten der Privaten zu schützen. Die Länder betreiben selbst in großem Stil Glücksspiele wie Lotto und Toto, Sportwetten und Spielbanken. Die staatlichen Anbieter kämpfen aber seit Jahren mit massiven Umsatzeinbußen.
Ende des Jahres läuft der Glücksspielstaatsvertrag aus, in dem bisher das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten festgeschrieben war. Auch müssen die Länder nach mehreren Urteilen tätig werden: Entweder sie liberalisieren den Glücksspielmarkt oder sie setzen konsequenter als bisher ihr Monopol zur Bekämpfung der Spielsucht ein. Neben strengen Auflagen für private Spielhallen wollen Länder nun Lizenzen für private Sportwetten-Anbieter vergeben.
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Gauselmann verwies auf die durch das Grundgesetz gesicherte Berufsfreiheit und das Eigentumsrecht. Es sei skandalös, dass ein Freizeitangebot "zu Tode reguliert" werden solle, obwohl neueste Untersuchungen belegten, dass gewerbliches Automatenspiel nach Lotto das geringste Gefährdungspotenzial in Sachen Spielsucht habe. Ein Ausradieren des gewerblichen Gewinnspiels fördere illegale Angebote.
Quelle: dpa , t-online.de
besserwisser schrieb:
am 11. September 2011 um 20:02:13
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spielbanken
Wenn Herr Kubicki, Herr Hein und selbst der Leiter der Revision der Spielbank Kiel sich zum Essen treffen, kann man sich schon
denken was dabei rauskommt. In meinen Augen Korroption und Bestechlichkeit, oder warum schließt sich S-H nicht den anderen Bundesländern an ??
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