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Staatliche Neugier: Wie die Finanzämter Steuerzahler ausspionieren

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Wie der Fiskus Steuerzahler ausforscht

15.04.2010, 12:56 Uhr | Financial Times Deutschland

Finanzämter haben viele Möglichkeiten, an Informationen zu gelangen (Foto: imago)

Der Fiskus forscht seine Steuerbürger immer stärker aus. Die Gerichte funken zwar hin und wieder dazwischen, können die staatliche Neugier aber kaum bremsen. Bürgerrechte werden häufig in ungemütlicher Umgebung verteidigt: bei Demonstrationen auf zugigen Plätzen zwischen sperrigen Plakaten und plärrenden Megafonen. Dieses Mal aber war es anders, da zeigte sich der Widerstand ganz gediegen in einem Schloss in München-Bogenhausen, das von viel Grün umgeben ist. Im Dienstgebäude des Bundesfinanzhofs.

Banken klagen gegen Informationsdrang der Ämter

Und nicht nur der Ort war ungewöhnlich: Sonst protestieren die üblichen Bürgerrechtler gegen Eingriffe des Staates, hier aber waren es Banker und Finanzrichter. Ein Kreditinstitut hatte vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen den Informationsdrang eines Finanzamts geklagt - und Recht bekommen. Die obersten Finanzrichter der Republik urteilten: Die Außenprüfer der Finanzämter dürfen von Banken die Vorlage von Kontoauszügen ihrer Kunden erst verlangen, wenn die Bank eine zuvor geforderte Auskunft über das Konto nicht erteilt hat, die Auskunft unzureichend war oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen (Az.: II R 57/08).

Fiskus durchleuchtet die Bürger

Doch was nach einem Triumph für Freunde der Privatsphäre und Fans des Bankgeheimnisses klingt, ist für Kritiker allenfalls das Aufbäumen in einem Rückzugsgefecht. Denn der Fiskus hat sich längst eine Palette neuer Instrumente zur gründlichen fiskalischen Untersuchung der Bürger zugelegt, die er immer häufiger nutzt: etwa schärfere Dokumentationspflichten für Steuerpflichtige, Kontenabrufe und die Kontrolle von Rentenbezugsmitteilungen.

"Entscheidung stärkt den Schutz der Bankkunden"

Im Fall, der vor dem BFH verhandelt wurde, hatte das Finanzamt den Bogen dieses Mal aber überspannt. "Die Entscheidung stärkt den Schutz der Bankkunden gegen zu viel Neugier der Außenprüfer", sagt Steuerberaterin Ellen Ashauer-Moll von der Kanzlei Rödl & Partner. "Das Urteil ist wichtig in einer Zeit, in der die Außenprüfungen der Steuerbehörden deutlich verschärft werden." Zuerst verlangten die Kontrolleure von der überprüften Steuerpflichtigen die Vorlage ihrer Kontoauszüge, um ihre regelmäßige Abhebungen überprüfen zu können. Da die Dame die Unterlagen jedoch vernichtet hatte, forderten die Prüfer die Bank der Frau auf, dann bitte gleich die Kontoauszüge herauszurücken. Doch das Kreditinstitut sperrte sich.

Denkzettel für die Finanzämter

Der BFH gab der Bank Recht. Denn die sei erst einmal nur verpflichtet, punktuelle Fragen der Prüfer zu beantworten. Eine Auskunft sei mit Blick auf die Persönlichkeitssphäre viel weniger einschneidend als die Vorlage kompletter Kontoauszüge. Auch die Kreditwirtschaft freut sich über den Denkzettel für die Finanzämter. Die Banken sind ohnehin nicht begeistert über die vielen Anfragen des Fiskus zum Finanzgebaren ihrer Kunden. "Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen der Finanzbehörden verursacht in der Summe der Fälle einen erheblichen Aufwand", sagt Daniel Hoffmann, Steuerexperte beim Bankenverband. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat die Kosten für die Kreditwirtschaft durch die Bearbeitung von Auskunftsersuchen der Finanzbehörden zu Vermögenswerten von Bankkunden zuletzt auf jährlich 190 Millionen Euro taxiert.

"Viele Möglichkeiten, an Informationen zu gelangen"

Auf einem Teil der Kosten bleiben die Banken sitzen. Denn die Abgabenordnung sieht Entschädigungen nur für die Arbeitszeit vor, die Bankmitarbeiter für die Beantwortung behördlicher Auskunftsersuchen verwenden. Nicht abgegolten wird hingegen die Arbeitszeit für das Heraussuchen und Übermitteln von Kontoauszügen. "Aus dem Urteil kann man die Vermutung des Gerichts herauslesen, dass die Finanzbehörde auch deshalb gleich die Kontoauszüge verlangt hat, weil sie Geld sparen wollte", sagt der Düsseldorfer Steuerstrafrechtler Jürgen Wessing. Dass der Bundesfinanzhof wieder einmal auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit poche, sei zwar im Sinne der Steuerzahler. "Leider sind aber schon zu viele Bastionen gefallen. Die Finanzverwaltung hat viele Möglichkeiten, an Informationen zu gelangen."

Schärfere Aufbewahrungspflichten

Den Umweg über die Banken müssen Steuerprüfer bei vermögenden Privatpersonen künftig ohnehin weniger häufig gehen. Wer Einkünfte von mehr als 500.000 Euro pro Jahr hat, den treffen schärfere Aufbewahrungspflichten für steuerlich relevante Unterlagen. Wer die verbummelt, dem drohen bei einer Außenprüfung Strafzahlungen. "Sogar die digitale Außenprüfung wird künftig im privaten Bereich möglich sein. Das heißt, Steuerbürger mit Einnahmen von mehr als 500.000 Euro pro Jahr werden immer mehr wie Unternehmen behandelt", sagt Steuerberaterin Ashauer-Moll.

Abruf von Kontostammdaten

Außerdem nutzen die Finanzbehörden noch eifriger als bisher den Abruf von Kontostammdaten. Sie erfahren so, wer bei welcher Bank welche Konten hat. Zur Verfolgung von Steuerstraftaten sahen die Finanzbehörden im vergangenen Jahr 11.700-mal in der Datenbank nach. Zum Vergleich: Im Jahr 2004 gab es nur 6000 solcher Abfragen. Außerdem können Finanz- und Sozialbehörden Kontenabrufe auch außerhalb der Strafverfolgung durchführen, etwa im Besteuerungsverfahren. 43.000-mal nutzten die Behörden diese Befugnis im vergangenen Jahr. Die Zahlen aus dem ersten Quartal dieses Jahres, die der "Financial Times Deutschland" vorliegen, versprechen wieder einen Superlativ: 11.990 Kontenabrufe sind es bislang. Macht auf das Gesamtjahr gerechnet rund 48.000 Abrufe. 2010 könnte für den Fiskus ein richtiges Rekordjahr werden.


Financial Times Deutschland  

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Kommentare (149)

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Thema: "Staatliche Neugier: Wie die Finanzämter Steuerzahler ausspionieren"

Pieke schrieb: am 13. Juli 2010 um 11:54:17
(0) (0) sie bleiben hier
jeder Unternehmer der jammert, er zahle zu viele Steuern, der kann doch gehen, aber die vorhandenen Infrastrukturen mit den
gut ausgebildeten Arbeiter/ Angestellten wird er nicht mitnehmen können und dann kommt ganz schnell die Ernüchterung, warum auch er am Gesamtaufkommen beteiligt sein muß, nicht nur die lohnabhängigen Arbeiter. Jedem sei der Mehrverdienst gegönnt, aber auch der Abgabenanteil entsprechend. Das Thema "Schwarzgeld" bedeutet mehr als man glauben will, schaut in den Spiegel!
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martin schrieb: am 28. April 2010 um 18:25:46
(0) (0) Und wo ist der Datenschutz?
Schön, daß die Datenschützer keine Bedenken gegen diese Sammelwut haben. Bei solchen Methoden muß man sich
nicht wundern, wenn die wirklich Reichen hierzulande ihr Geld lieber in der Schweiz u.ä. parken. Außerdem dachte ich, die Finanzämter seien überlastet. Hier wird wieder einmal der durchschnittliche Bürger verfolgt, als sei er ein Verbrecher. Dabei ist es bloß einfacher und ungefährlicher, ihn zu jagen und zu drangsalieren, als die wirklichen Steuerbetrüger.
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golem schrieb: am 28. April 2010 um 09:34:07
(0) (0) ......
Hoffentlich melden sich alle Vulkane gleichzeitig und sämtliche Erdplatten sollten sich gleichzeitig verschieben um dieses geldgeile
und skrupellose Individuum Mensch auszurotten. Wir zerstören Mutter Erde, sämtliche Moral und alte Werte. Geld und Macht steht hier über allem. Dazu wird alles in Kauf genommen. Wie jämmerlich. Wir lernen nichts! Wir wollen so toll sein, dabei ist uns jede Ameise überlegen!
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