10.02.2012, 16:11 Uhr | dpa-tmn, t-online.de
Gute Nachrichten für Deutschlands Gartenbesitzer: Wer im Frühjahr seinen Garten neu gestalten möchte, kann dies steuerlich geltend machen, jedoch nur 20 Prozent und maximal 1200 Euro.
"Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich der Fiskus daran", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Bei Maximalkosten für Arbeitsleistung und Anfahrt von 6000 Euro im Jahr wird der Steuerbonus demnach völlig ausgeschöpft. Der Steuerbonus wird aber nur gewehrt, wenn eine Rechnung vorliegt und diese nicht bar bezahlt worden ist. Materialkosten werden hingegen bei der Steuererstattung nicht berücksichtigt.
Steuererklärung leichtgemacht: Steuer-Special bei Softwareload
Aktuelle Stellenangebote in der Buchhaltung oder im Steuerwesen finden.
Jobsuche starten
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist auch die erstmalige Anlage des Gartens beispielsweise im Zuge des Neubaus eines Einfamilienhauses steuerlich förderbar (Az..: VI R 61/10). Bislang galt, dass sogenannte Neubaumaßnahmen nicht mit einem Steuerbonus bedacht werden konnten. "Wenn bereits ein Haushalt besteht, werden nun auch solche Leistungen als Handwerkerleistungen steuerlich gefördert", erläutert Käding.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
insider schrieb:
am 8. April 2012 um 16:46:12
(2)
(0)
absetzen, eine Sucht
Der Fiskus braucht Anträge, denn grundgesetzlich ist keine Steuerpflicht mehr in der Bundesrepublik seit dem 23.05.1949
verankert. Einfachgesetzlich besteht aber nur eine Steuerpflicht, wenn ein gesetzlich normierter Tatbestand erfüllt ist im EStG oder UStG oder auch im ErStG. Um nun aber möglichst jeden Bürger in Deutschland im Finanzamt zu kennen und ggf. plündern zu können, bedarf es solcher und anderer Anreize, etwas absetzen zu können von er Steuer, um etwas zurückzubekommen. Irre ist das!
mehr
Kommentar melden
Best of Handwerker schrieb:
am 9. Februar 2012 um 13:39:28
(10)
(0)
ABM füs Volk - Geld für die ...
Glaube wohl kaum das diese Masche nicht einer durchschaut hat oder ? - MFG BoH
Kommentar melden
Mephisto schrieb:
am 9. Februar 2012 um 13:22:16
(15)
(1)
@ Pflaumenbaum
Genau das ist der "verlogene Trick" mit dieser angebl. Absetzbarkeit. Es werden viele solcher Steuervergünstigungen
ins Leben gerufen u. am Ende bringt sie dem Steuerzahler null! Vor allem, wenn solche Ideen mal eben wieder, auch rückwirkend, wieder gestürzt werden! Siehe HomeOffice, Pendlerpauschale etc. Die wollen u. haben nichts zu Verschenken. Die leben auch nur vom "Abzocken" in alle Himmelsrichtungen. Jeden Tag stehen welche auf, die nicht richtig Rechnen können u. drauf re
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Tolle Bildqualität & kleiner Preis: 94 cm Grundig-LCD-TV (EEK: C) jetzt nur 555,- €. bei euronics.de
Damenmode in den schönsten Sommerfarben - online bestellen und sparen. bei KLiNGEL.de
Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special
Bildschöne Mai-Schnäppchen: Bücher, Tablet-PC, eBook-Reader und mehr. bei Hugendubel.de
Verpatzter Börsenstart ist der Grund für die Sammelklage. zum Video