
18.01.2012, 11:23 Uhr | Financial Times Deutschland
Der Bundesrechnungshof stellt große Lücken im Steuervollzug fest. Das dramatische Urteil des Gutachtens: Eine Besteuerung nach Recht und Gesetz sei "nicht gewährleistet".
Die Finanzämter in Deutschland machen schwere Fehler bei der Besteuerung der Arbeitnehmer. Es gebe weiterhin große Vollzugsdefizite, kritisierte der Präsident des Bundesrechnungshofs, Dieter Engels, bei der Vorlage eines Gutachtens in Bonn. Eine Besteuerung nach Recht und Gesetz sei "nicht gewährleistet", sagte Engels.
So würde zum Beispiel die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt, ohne dass die Finanzbeamten geprüft hätten, ob die Voraussetzungen vorliegen. Der Rechnungshof betont, dass die Zahl der Gesetzesänderungen im Steuerrecht seit 2006 von durchschnittlich 7,5 auf fast zehn pro Jahr gestiegen sei. Die Personalausstattung in Relation zu den Steuerfällen sei dagegen etwas schlechter geworden.
Mit ihrem Gutachten stellen die Kontrolleure Bund und Ländern ein schlechtes Zeugnis aus. Im Vergleich zum Gutachten von 2006 hat sich der Steuervollzug nicht verbessert. Die Bundesregierung ist bei der Steuervereinfachung nicht vorangekommen. Maschinelle Prüfverfahren in den Finanzämtern funktionieren schlecht. Nach Einschätzung des Rechnungshofs könnten sie wesentlich besser wirken, wenn die Gesetze einfacher wären.
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Große Lücken gibt es nicht nur bei den Handwerkerrechnungen, sondern auch bei den Werbungskosten von Arbeitnehmern. Selbst bei den Kostenarten, die die Finanzämter als "risikoarm" einstuften, stellten die Prüfer des Rechnungshofs in 34 bis 100 Prozent der Fälle "unschlüssige Angaben" der Steuerzahler fest. Der günstigste Wert entfiel auf die Verpflegungsmehraufwendungen. Bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz waren es 52 Prozent, bei den Arbeitsmitteln 60 Prozent. Bei der doppelten Haushaltsführung fanden sich sogar in allen Fällen unplausible Angaben.
Bei den Werbungskosten stellte der Rechnungshof auch fest, wie schlecht das maschinelle Risikomanagement funktioniert. Diese Software soll signalisieren, welche Fälle sich die Finanzbeamten persönlich anschauen müssen und welche rein automatisch bearbeitet werden können. In den Fällen ohne Risikohinweis stellte der Rechnungshof bei den Fahrtkosten in 52 Prozent der Fälle fest, dass die Steuerzahler viel zu große Entfernungen angegeben hatten. Im Durchschnitt waren je Fall 333 Euro zweifelhafte Kosten anerkannt worden. Bei den Verpflegungskosten waren es 361 Euro und bei der doppelten Haushaltsführung 591 Euro.
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Noch bedenklicher ist, dass die Finanzbeamten auch dann noch sehr viele Fehler machten, wenn sie durch das maschinelle Risikomanagement auf Problemfälle hingewiesen wurden. Die Nachprüfung durch den Rechnungshof ergab, dass bei den Fahrtkosten je Bearbeitungsfehler 630 Euro zu viel anerkannt wurden. Bei den Arbeitsmitteln waren 605 Euro zumindest zweifelhaft, bei der Verpflegung 1233 Euro, bei der doppelten Haushaltsführung 1530 Euro. Auch die sogenannten Turnusprüfungen konnten die Mängel nicht ausgleichen. Statistisch wurde jeder Fall nur alle 50 Jahre erfasst. Das Finanzministerium schrieb in seiner Stellungnahme, das "verhältnismäßig niedrige Risiko bei weniger bedeutenden Steuerfällen" sei in Kauf zu nehmen.
Einer der wenigen Lichtblicke im Gutachten des Rechnungshofs ist das Thema EDV - wenn auch mit Einschränkungen. Der Anteil der Steuerzahler, die ihre Erklärung elektronisch über das Programm Elster abgeben, stieg von 2005 bis 2009 von 15 Prozent auf 30 Prozent. Die Steuersoftware der Finanzämter in den Bundesländern ist bisher nicht einheitlich. Das Projekt Fiscus, an dem Bund und Länder gemeinsam gearbeitet hatten, war nach 13 Jahren Entwicklungszeit und Kosten von fast 400 Mio. Euro gescheitert. Das neue Projekt Konsens scheint aber bessere Chancen zu haben. Immer mehr Länder haben sich der gemeinsamen Software Eoss angeschlossen, sodass in diesem Jahr ein großer Schritt zur Vereinheitlichung geschafft wird.
Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick forderte, die Zuständigkeit für den Steuervollzug von den Ländern auf den Bund zu übertragen.
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Financial Times Deutschland
Buerger-01 schrieb:
am 18. Januar 2012 um 20:24:56
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(5)
Steuererklärung: Katastrophales Zeugnis für Finanzbeamte
Mein Steuerbeamter arbeitet korrekt.
Ihr bericht ist sehr einseitig. Auch die
Steuerprüfung berücksichtigt nicht die evebtuellen Fehler zum Nachteil der Steuerzahler. Es gibt bestimmt Dinge zum Vorteil und Nachteil der Steuerzahler,der Staatsbürger.
mehr
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Denker schrieb:
am 18. Januar 2012 um 20:04:11
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Steuer
Finanzbeamte sind halt auch nur Beamte und wie die arbeiten ist ja bekannt.
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Diener schrieb:
am 18. Januar 2012 um 19:05:44
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Finanzamt
Das ist heute in jeder Behörde so. Es wird nur noch verwaltet. Das liegt am fehlenden (arbeitenden) Personal, mangelhafter
Ausstattung und Demotivation. Wenn alles genau geprüft würde, würden manche ihr Geld erst drei Jahre später sehen.
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