27.02.2012, 12:56 Uhr | dpa-tmn, bv
Krankenkassenbeiträge sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Aber nicht nur der lohnabhängige Beitrag, sondern auch ein eventueller Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Finanzamt anerkannt. Das sagte Anita Käding vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin. "Diesen Beitrag kann man schnell vergessen, da er nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhält, vermerkt ist."
Krankenversicherte sollten sich an ihre Krankenkassen wenden. Diese stellt über den Zusatzbeitrag eine gesonderte Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung aus.
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Zwar haben die letzten Krankenkassen den Zusatzbeitrag in diesem Jahr wieder abgeschafft oder schaffen ihn bis zum Frühjahr ab. Dennoch mussten viele gesetzlich Krankenversicherte ihn teilweise seit 2009 zahlen, wenn sie nicht zu einer der zahlreichen Kassen wechseln wollten, die ihn nicht verlangten.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
siggi schrieb:
am 10. Februar 2012 um 17:37:32
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Würde es nicht reichen
alle 5 Jahre so eine Erklärung zu machen,muss die überhaupt sein? wir zahlen doch die Steuern, oder? Gehste zu so
einem Berater,dann krigste was wieder,aber das kassiert der Berater.
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Tiritomba schrieb:
am 10. Februar 2012 um 17:00:59
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Krankenversicherungsbeiträge
Von der "Steuer" sind keine Krankenversicherungsbeiträge absetzbar, sondern vom "Gesamtbetrag der Einkünfte".
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silversurferZusatzbeiträge schrieb:
am 10. Februar 2012 um 15:45:10
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Zusatzbeiträge
das weiss doch jeder der eine Steuerrückvergütung macht.wenn er das nicht weiss ist er nicht befähigt sie alleine zu
machen und soll zum Steuerberater.
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