Kurzarbeitergeld kann die Steuerlast erhöhen (Quelle: t-online.de) Kurzarbeiter in Deutschland müssen sich nach Einschätzung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BdL) auf Steuernachzahlungen einstellen. Vielen Kurzarbeitern drohten Nachzahlungen von mehreren hundert Euro oder entsprechend geringere Steuererstattungen der Finanzämter. Das schreibt die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf den Verband.
Vorsorge treffen oder getrennte Veranlagung prüfen
Die Höhe sei abhängig von Einkommen und Dauer der Kurzarbeit. In Einzelfällen drohten sogar Nachzahlungen von bis zu 1200 Euro, schreibt die Zeitung. Betroffen seien vorwiegend verheiratete Arbeitnehmer. Der Geschäftsführer des BdL, Erich Nöll, sagte dem Blatt: "Viele Kurzarbeiter wissen gar nicht, dass Nachzahlungen drohen. Sie sollten deshalb schon heute einen Teil des Einkommens dafür zur Seite legen." Gleichzeitig riet der Verbandschef Ehepaaren, alternativ eine getrennte Steuerveranlagung zu prüfen.
Progressionsvorbehalt bei Sozialleistungen
Der BdL begründet die höhere Steuerbelastung mit dem so genannten Progressionsvorbehalt. Danach ist das Kurzarbeitergeld zwar für sich genommen steuerfrei, es erhöht aber im Nachhinein den zu versteuernden Betrag und damit die zu zahlende Einkommensteuer. Auch Arbeitslosengeld steht beispielsweise unter dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit die Steuerlast in Jahren, in denen ein Arbeitnehmer sowohl beschäftigt als auch arbeitslos war.
Höherer Steuersatz
Der Progressionsvorbehalt besagt, dass das zu versteuernde Einkommen nicht mit dem normalerweise anzuwendenden Steuersatz laut Grundtabelle besteuert wird, sondern mit dem Satz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der Ersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld. Hat ein Arbeitnehmer zum Beispiel ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 Euro und in einem Jahr zusätzlich 5000 Euro Kurzarbeitergeld erhalten, dann kommt der Steuersatz für den Betrag von 30.000 Euro zur Anwendung. Dadurch werden die 25.000 Euro etwas höher besteuert, als es ohne das Kurzarbeitergeld der Fall gewesen wäre.
Derweil hat das Bundeskabinett die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von 18 auf 24 Monate beschlossenen. Das sagte eine Sprecherin von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten sich Ende April auf die Ausweitung geeinigt. Sofern in einem Betrieb bereits sechs Monate Kurzarbeit geleistet wurde, soll das Unternehmen der Neuregelung zufolge danach außerdem vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Dies soll helfen, dass Betriebe über die Krise hinweg an ihren Mitarbeitern festhalten.