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Steuererklärung: Nicht klein beigeben, wenn der Fiskus was will

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Nicht klein beigeben, wenn der Fiskus was will

15.10.2011, 12:01 Uhr | Financial Times Deutschland

Steuern: Klage beim Finanzgericht kann sich oft lohnen (Quelle: imago)

Steuern: Klage beim Finanzgericht kann sich oft lohnen (Quelle: imago)

Klagen lohnt sich: In knapp der Hälfte aller Fälle entscheidet das Finanzgericht zugunsten der Steuerzahler. Wer sich zudem an Prozesse Dritter hängt, geht nahezu risikolos vor.

Oft zahlt es sich aus, gegen Bescheide des Finanzamts vorzugehen, und das immer häufiger. Laut einer jetzt vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Statistik wurden die von Steuerzahlern im Jahr 2010 eingelegten Einsprüche zu über 70 Prozent zu deren Gunsten entschieden. In vielen weiteren Fällen gab es Teilsiege, denn nur rund zehn Prozent der Rechtsbehelfe wurden abgelehnt. In dieser Erfolgsquote sind noch nicht einmal die anhängigen Verfahren zum häuslichen Arbeitszimmer berücksichtigt, in denen Arbeitnehmer bekanntlich durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zumindest einen Teilerfolg erringen konnten.

Oft bekommt der Bürger Recht

Auch eine Niederlage im Streit mit dem Fiskus muss noch nicht das Ende bedeuten. Denn auch gegen eine negative Einspruchsentscheidung kann anschließend Klage beim Finanzgericht erhoben werden, was in der Regel noch einmal in knapp der Hälfte der Fälle Erfolg bringt. Eine weitere Chance bietet danach noch der Bundesfinanzhof (BFH). Das höchste deutsche Steuergericht entschied im Jahr 2010 knapp 50 Prozent der Revisionsfälle mit positivem Tenor für Privatbürger und Selbstständige.

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Zu Silvester 2010 türmten sich in den Finanzämtern noch 4,3 Millionen unerledigte Einsprüche. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass rund zwei Drittel davon entweder vom Vollzug ausgesetzt sind oder wegen anhängiger Verfahren ruhen, weil Steuerzahler sich an Prozesse Dritter angehängt haben, um ihre eigenen Rechte in dem betreffenden Sachverhalt offenzuhalten. Diese Option nutzen immer mehr Privatpersonen. Denn Streit mit dem Fiskus landet immer häufiger beim BFH oder dem BVerfG.

Erstattung plus Zinsen

Der persönliche Fall ruht dann so lange, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. Bei positivem Ausgang gibt es nicht nur eine Erstattung, hinzu kommen regelmäßig Steuerzinsen von üppigen sechs Prozent im Jahr. Da beim negativen Ausgang alles beim Alten bleibt, ist das Anhängen an Prozesse Dritter risikolos, zumal der Einspruch nichts kostet - unabhängig davon, wer anschließend gewinnt.

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Außerdem lässt sich durch den Einspruch Zeit gewinnen. Bevor die Beamten entscheiden, können Monate, mitunter auch Jahre vergehen. Gibt es bis dahin ein positives Urteil, lässt sich der Tenor selbst dann noch auf den eigenen Fall anwenden, wenn er nicht direkt die Streitfrage, sondern einen anderen Sachverhalt aus dem angefochtenen Steuerbescheid betrifft.


Quelle: Financial Times Deutschland

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Kommentare (8)

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Thema: "Steuererklärung: Nicht klein beigeben, wenn der Fiskus was will"

Seebaer schrieb: am 15. Oktober 2011 um 12:33:09
(5) (0) Bürokratieperversion
Mehr als die Hälfte der Steuerbescheide sind falsch. Abartig kompliziert, das selbst viele Finanzbeamte nicht mehr
durchblicken. Die Krönung waren die Formblätter 2010. Selbst ein Finanzbediensteter hat mir zugestimmt das diese bürokratisch noch nie so abartig waren für 2010. Dann werden wohl 3/4 der Bescheide falsch sein.
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Finanzwirtin schrieb: am 15. Oktober 2011 um 12:30:34
(3) (0) Mal überlegen...
...wenn knapp 50% der Urteile zugunsten der Steuerpflichtigen ausgehen, gehen also genauso mind. 50% der Urteile
zuungunsten aus. Ganz gute Quote für die Finanzämter und ein ganz schön hohes Risiko, jeden abschlägigen Bescheid zu beklagen, find ich persönlich. Mein Tipp: Nehmt euch einen GUTEN Steuerberater (bloß keinen Steuerfachanwalt), dann geht das schon. Die Steuergesetze haben nämlich ganz schön viel Entscheidungsspielraum, da muss manchmal der Richter ran, oft aber auch nicht!
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Sandra schrieb: am 15. Oktober 2011 um 12:25:04
(2) (0) @KarlIV
Das ist weder Dummheit noch Arroganz, das ist rechtlich richtig. Das Land (die Finanzverwaltung des Landes) NRW ist nunmal nicht an
die Rechtsprechung des FG Koblenz gebunden. Das FG von NRW hätte deinen Fall genauso gut anders entscheiden können als ein anderes Gericht eines anderen Bundeslandes. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich mit Kommentaren zurückhalten, meine Meinung. Populistischer Quatsch kommt aber immer super an, weiter so.
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