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Steuererklärung: Steuertricks mit schlechten Chancen

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Steuertricks mit schlechten Chancen

10.05.2010, 07:42 Uhr | AFP

Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung abgeben werden (Foto: imago)

Bei der Steuererklärung gerät so mancher Steuerzahler in Versuchung, seine Schuld beim Fiskus zu drücken. Doch viele beliebte Versuche sind nicht nur rechtswidrig, sondern können auch schnell auffliegen. Diese Tricks kennen auch die Finanzbeamten zur Genüge:

Fahrtkosten genau angeben

Den Weg zur Arbeit künstlich zu verlängern, um höhere Fahrtkosten von der Steuer absetzen zu können, erscheint manchem reizvoll. Doch das Finanzamt kommt dem meist auf die Schliche. Denn mit einem Routenplaner lässt sich die Strecke schnell nachrechnen. Außerdem kennen sich die Beamten der örtlichen Finanzämter oft gut aus. Ein Umweg zur Arbeit wird nur anerkannt, wenn die Strecke verkehrsgünstiger und schneller ist. Die Beamten werden auch schnell stutzig, wenn Steuerzahler mehr als die üblichen rund 220 Arbeitstage pro Jahr angeben.

Buchquittungen richtig abrechnen

Mancher Steuerzahler reicht grundsätzlich jede Buchquittung ein. Doch Krimis oder Liebesromane als Fachliteratur absetzen zu wollen, kann schief gehen: Anhand der Buchnummer (ISBN) können die Beamten herausfinden, um welches Buch es sich tatsächlich handelt.

Arbeitszimmer kann überprüft werden

Beliebt ist der Versuch, Kinder- oder Gästezimmer als Arbeitsraum abzusetzen. Es kann aber passieren, dass das Finanzamt vorbeischaut. Und dann müssen hektisch verdächtige Möbel verrückt werden - und der Beamte wird genau nach verräterischen Spuren schauen. Zudem muss seit 2007 das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt des Berufs sein, um es absetzen zu können. Bei den meisten Berufen dürften die Beamten da misstrauisch werden.

Bewerbungskosten: Nachfragen erlaubt

Auch wer hohe Kosten für einen weiten Fahrtweg zum angeblich potenziellen Arbeitgeber ansetzt, muss sich auf kritische Nachfragen gefasst machen.

Wertpapiergewinne werden von den Banken gemeldet

Sparer und Aktienanleger teilen ihre Gewinne nur ungern dem Fiskus mit, zumal durch den gesunkenen Sparerfreibetrag und Abgeltungssteuer der Fiskus die Hand noch öfter aufhält. Es lohnt sich jedoch nicht, Einnahmen zu verschweigen - auch nicht, wenn sie im EU-Ausland erzielt wurden. Die Beamten können die obligatorische Jahresbescheinigung der Banken über alle steuerpflichtigen Wertpapiergeschäfte anfordern. Ausländische Geldhäuser melden Zinserträge automatisch den deutschen Finanzbehörden.

Weiterbildungskosten und Dienstreisen

Wer vom Arbeitgeber ein Fortbildungsseminar bezahlt bekommt, der darf die Kosten nicht auch noch von den Steuern abziehen. Finanzbeamte werden misstrauisch, wenn ein Arbeitnehmer angeblich eine mehrere tausend Euro teure Weiterbildung aus eigener Tasche finanziert hat. Auch wer Dienstreisen, die der Arbeitgeber zahlt, absetzen will, muss aufpassen: Schaut das Finanzamt beim Arbeitgeber vorbei, kann so etwas schnell auffliegen.

Konto für Kinder

Eltern versuchen manchmal, Steuern auf Kapitalerträge zu umgehen, indem sie Geldvermögen auf die Kinder übertragen. Diese können nämlich einen eigenen Sparerfreibetrag geltend machen. Aber Achtung: Das Geld darf nicht nur zum Schein übertragen werden. Die Eltern dürfen keinen Zugriff für eigene Zwecke mehr haben.

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AFP  

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Kommentare (20)

zum Forum

Thema: "Steuererklärung: Steuertricks mit schlechten Chancen "

skippernl07 schrieb: am 7. Juni 2011 um 12:18:43
(0) (0) Steuertricks mit schlechten Chancen
Der "Konz" ist immer noch sein Geld wert und du bist auf der sicheren Seite.!!! Im Übrigen:
solange die Landes- und Rechnungshöfe von Bund und Ländern Jahr für Jahr im Schnitt 35 Milliarden EURO als verschleuderte Steuern ausmachen und nicht ein Politiker oder Beamte muß die Verantwortung dafür übernehmen, solange muß es erlaubt sein, " alle Möglichkeiten auszuschöpfen"
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ludwig der fromme schrieb: am 18. September 2010 um 18:01:38
(0) (0) Steuertricksereien
Es lohnt sich ehrlich zu erklären. Die Finanzbeamten sind nicht doof, wie mancher meint. Es sind je nach persönl.
Steuersatz, ohnehin nur Kleinbeträge. Die Pauschbeträge werden oft kaum überschritten. Macht eure Steuererklärung über das elektr. Elster-Programm der Finanzverw., dann seid ihr auf der sicheren Seite, es wird nicht mehr viel geprüft, ihr erhaltet die richtigen Hinweise und einen vorläuf. Steuerbescheid. Besser gehts nicht
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Paul schrieb: am 18. September 2010 um 13:46:06
(0) (0) Steuer
Hallo Torsten, mir geht es genauso bin zum Finanzgericht gegangen. Warum lassen wir uns das eigentlich von diesen kriminellen
Finanzämtern gefallen. Greifen wir uns diese Lumpen.
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