01.12.2011, 12:05 Uhr | dpa-tmn, t-online
Wer 2011 in Derivate investiert hat, muss möglicherweise Verluste verkraften. "Allerdings können diese Verluste mit den Zinsen von Spar-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten verrechnet werden", erklärt Max Herbst von der unabhängigen Finanzberatung FMH in Frankfurt. Damit können Sparer die mögliche Abgeltungssteuer sparen, die sie für Zinserträge leisten müssen. Allerdings gilt dies nicht immer.
Sind Depot und Sparkonten bei ein- und derselben Bank, werden etwaige Verluste automatisch mit Zinseinnahmen und Gewinnen verrechnet.
Anders, wenn Anleger mehrere Depots bei verschiedenen Banken haben. "In diesem Fall muss für das Wertpapierdepot, in dem es zu Verlusten kam, eine Verlustbescheinigung bei der betreffenden Bank beantragt werden", erklärt Herbst. Stichtag dafür ist der 15. Dezember. Nur mit dieser Bescheinigung könnten Verluste über die Steuererklärung mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden, die auf Zinseinnahmen oder Spekulationsgewinne bei einer anderen Banken bezahlt wurden.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
Karl schrieb:
am 20. Januar 2012 um 14:25:12
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Wohngeldempfänger
Ich unterstütze bei meinem Steuersatz von 42% und 35.000 Euro pro Jahr gerne bedürftige Wohngeldempfänger. Diese Gelder
können nur gezahlt werden, weil arbeitende Steuerzahlen and den Staat zahlen. Dumme Bemerkungen über Steuererermäßigungen möchte ich mir allerdings dann nicht anhören. Nur weil ich arbeite, erhalte ich weder Wohngeld oder andere Zulagen.
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Karli schrieb:
am 4. Dezember 2011 um 23:46:56
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Verluste
Wo kann der Wohngeldempfänger den Verlust des Heizkostenzuschusses verrechnen?
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Toni schrieb:
am 4. Dezember 2011 um 09:02:13
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Zinseinnahmen können mit Verlusten verrechnet werden
Schliest das Spielkasino oder noch besser schaft es ab und schickt die Akteure nach Las-Vegas . Dort können sie bei Bedarf weiter zocken!!!!!!!!!
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