26.10.2011, 18:27 Uhr | dapd
Der Insolvenzverwalter und die Gläubiger des Autoherstellers Karmann können sich über einen Geldsegen freuen. Im Rechtsstreit um Steuerrückzahlungen verurteilte das Osnabrücker Landgericht die nicht insolvente Besitzgesellschaft zur Zahlung von knapp 150 Millionen Euro an die zahlungsunfähige Betriebsgesellschaft.
Damit setzte sich Insolvenzverwalter Ottmar Hermann im Wesentlichen mit seinen Forderungen durch. Der beklagten Besitzgesellschaft bleiben vom gesamten Streitwert, der inklusive Zinsen bei etwa 180 Millionen Euro lag, lediglich 19,2 Millionen Euro. Für die Gläubiger besteht damit die Hoffnung, zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten.
Hintergrund des auch für die Kammer komplizierten Rechtsstreits war eine vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden Gesellschaften, wonach die 2009 in Konkurs gegangene Betriebsgesellschaft die Steuern für beide Unternehmensteile an das Finanzamt abführte. Obwohl das Unternehmen 1949 in die beiden Gesellschaften aufgespalten wurde, behandelte das Finanzamt die beiden Streitparteien steuerrechtlich zunächst als eine Gesellschaft.
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Nach Auffassung des Finanzamts Osnabrück muss seit 2006 jede der beiden Gesellschaften ihre eigene Steuerlast begleichen. Die Umsatzsteuerschuld der Besitzgesellschaft wurde für den Zeitraum von 2006 bis 2009 mit knapp 166 Millionen Euro beziffert und vom Insolvenzverwalter eingeklagt. Bislang zahlte das Finanzamt erst 47 Millionen Euro zurück, die die Besitzgesellschaft nun an die Betriebsgesellschaft abtreten muss. Für die noch fälligen knapp 100 Millionen Euro gilt das Gleiche.
Die Gegenseite berief sich auf den Pachtvertrag und wies zudem darauf hin, dass der insolvente Kläger wegen eines Vergleichs aus dem Frühjahr 2010 keine Ansprüche geltend machen könne. Dies sah das Gericht anders. Die Kammer habe nicht die Überzeugung gewonnen, dass Insolvenzverwalter Hermann auf diese Ansprüche verzichtet habe, sagte Richter Antonius Fahnemann. Ein 23 Seiten starkes Papier, das nach einem Gespräch bei VW in Wolfsburg verfasst wurde, bietet offenbar viel Raum für Interpretation. "So sollte ein notarieller Vertrag nicht aussehen", rüffelte der Richter beide Seiten.
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Hermann sprach von einer "gerechten Entscheidung" und sagte: "Damit kann die gesamte Steuersumme in die Insolvenzmasse fließen." Das Land Niedersachsen habe als Gläubiger nun die Chance, einen großen Teil des Geldes zurückzubekommen, das über die Steuerbehörden an die Karmann-Besitzgesellschaft ausgezahlt worden sei.
Ein Ende des Rechtsstreits bedeutet das Urteil aber nicht notwendigerweise. Der Sprecher des Landgerichts, Holger Janssen, mutmaßte, dass aufgrund des hohen Streitwerts von einer Berufung auszugehen sei. Damit müsste sich dann das Oberlandesgericht Oldenburg befassen.
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Quelle: dapd , t-online.de
Lacker schrieb:
am 27. Oktober 2011 um 13:20:57
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Karmann 2
Da wir nur Zulieferer waren, mußten wir nicht nur 100 % Qualität abliefern sondern 200 und mehr. Sprich wir waren bekannt für
Zuverlässigkeit und sehr hohe Qualität. Und Die hat eben ihren Preis, also nix Schrott. Wenn das dann mit dem Ford in die Tonne geht, ist das nicht unsere Schuld. Weil wir Vorgaben der Hersteller bekommen wie die Teile montiert werden müßen. Wir können zwar Vorschläge machen wie es besser geht. Aber ob das dann auch der Auftraggeber will , ist eine andere Sache.
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Lacker schrieb:
am 27. Oktober 2011 um 13:15:19
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Karmann
@ Hartmut : Siehste, das iss eben das Problem der Unwissenden. Wollen mit reden, haben aber 0 Ahnung. Wir sind hauptsächlich durch
VW groß geworden ( Käfer Cabrio, Golf Cabrio, Schirocco, Corrado ( gut, das war ne sch... Kiste ) . Richtig, wir haben auch das Audi A4 Cabrio gebaut, aber auch Chrysler Crossfire, MB CLK Coupe und Cabrio , Spyker , Land Rover, Kia, etc, etc plus Komponenten für alle Autohersteller. Also nicht nur Audi ( bitte vorher erst Infos einholen, bevor man Blödsinn schreibt.
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Morschi schrieb:
am 27. Oktober 2011 um 09:03:37
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Karmann
Der Insolvenzverwalter wird es schon schaffen das meiste Geld für sich auf die Seite zu schaffen. Dafür sind die meisten dieser
gerichtlich bestellten Sauger bekannt. Nicht die Erhaltung der Firmen ist deren erstes Ziel sondern die Abwicklung eines Unternehemens da damit schnellstmöglich die meiste Kohle zu machen ist. Das beste Beispiel ist Reuss aus Friedberg, der jetzt auch pleite ist. Den habe ich persönlich erfahren!
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