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Steuerfalle für gesetzlich versicherte Gutverdiener

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Steuerfalle für gesetzlich versicherte Gutverdiener

18.02.2011, 15:41 Uhr | dpa-tmn, bv

Steuererklärung 2010: Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen aufpassen (Foto: imago)

Steuererklärung 2010: Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen aufpassen (Foto: imago) (Quelle: imago)

Angestellte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen bei der Steuererklärung für 2010 besonders genau aufpassen. Sonst drohe ihnen ein steuerlicher Nachteil von bis zu 1000 Euro, erklärte Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Grund sind fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgebers.

Das Problem betreffe die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, so Rauhöft. Diese können 2010 zum ersten Mal in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Bei freiwillig Versicherten werde allerdings in der Lohnsteuerbescheinigung nur der Arbeitgeberanteil ausgewiesen.

Angaben notfalls selbst korrigieren

Betroffene Arbeitnehmer sollten die Beträge in ihrer Steuererklärung daher selbst korrigieren, riet der Steuerexperte. In den Zeilen 12 und 15 der Anlage Vorsorgeaufwand müssten die gesamten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge eingetragen werden. Zudem sollte der Steuerbescheid für 2010 besonders genau überprüft werden.

Betroffen sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums rund 4,5 Millionen Arbeitnehmer, die mit ihrem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Sie könnten sich auch privat krankenversichern. Das Bundesfinanzministerium empfahl den Arbeitgebern, die Daten zu korrigieren und erneut zu übermitteln - "wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint".


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Quelle: dpa-tmn , t-online.de

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Kommentare (24)

zum Forum

Thema: "Steuerfalle für gesetzlich versicherte Gutverdiener"

Rolli schrieb: am 19. Februar 2011 um 19:38:11
(1) (0) Lohnsteuerbescheinigung
Wieso Zeile 12 und 15? In der Zeitung steht Zeile 24-26 ist zu prüfen und der Betrag in Zeile 25+26 muss ca. das
doppelte von Zeile 24 ergeben, sonstz ist was falsch (gilt aber nur bei freiwillig Versicherten) Man soll dann den Arbeitgeber bitten, das ganze nochmal neu zu berechnen. Befallen ist z.B. auch SAP. Hier gibts aber schon eine Korrektur seitens SAP. Das muss vorher installiert werden. - Anmerkung der Redaktion: Zeile 24-26 beziehen sich auf die Lohnsteuerkarte, Zeile 12 und 15 - wie im Artikel geschrieben - auf die Anlage Vorsorgeaufwand für die Steuererklärung.
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Shakiko schrieb: am 19. Februar 2011 um 18:46:57
(1) (0) PKV
Dumm ist wer sich privat versichert und eine junge Familie hat. Von Familenpaketen der GKV einmal abgesehen zahlt die PKV z. B. nicht,
wenn das Kind krank wird und Mutter zu Hause bleiben muss oder bei Mutter-Kind-Kuren. Neid und Beitragsdebatte mal außen vor - es kommt auf die jeweiligen Lebensumstände an. Und dann kann es gut sein, gesetzlich versichert zu sein - doch, tatsächlich. Ansonsten schiebt man oft einem Arzt für die gleiche Leistung nur ein höheres Gehalt zu. Kriegen Sie das auch :-)
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Sager schrieb: am 19. Februar 2011 um 15:18:08
(2) (0) Schreiber schrieb
Das BMF-Schreiben über den Ausweis auf der LSt-B2010 wurde am 11.02.2011 veröffentlicht. Die Abgabefrist der LST-B 2010
wurde vom selben Ministerium auf den 29. Januar 2011 festgestzt. Wer soll das dann noch ändern können? Leider habe ich mit dieser Steuer-Kake zu tun und weiß Bescheid über das was ich kommentiere.
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