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Steuerflucht wird schärfer bekämpft

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Steuerflucht wird schärfer bekämpft

03.07.2009, 13:21 Uhr | mfu

Steuerflucht wird künftig schärfer geahndet (Foto: imago) (Quelle: imago) Steuerflucht wird künftig schärfer geahndet (Quelle: imago)Im Kampf gegen Steuerflucht gelten in Deutschland künftig strengere Vorgaben. Der Bundestag verabschiedete am Freitag die mittlerweile abgeschwächten Gesetzespläne von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) für Geschäfte mit sogenannten Steueroasen. Für Unternehmen gelten damit schärfere Auflagen, falls sie mit Ländern Geschäfte machen, die sich nicht an entsprechende Standards der Wirtschaftsorganisation OECD halten. Auch für Bürger mit hohen Einkommen sind erweiterte Erklärungspflichten geplant. In Kraft treten sollen die Regeln auf Druck der Union allerdings erst später per Rechtsverordnung.


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FDP spricht von "Show-Gesetz"

Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen. Die Linken enthielten sich, die FDP stimmte dagegen. Sie kritisierte das Gesetz scharf und sprach von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Bürger sowie einem reinen "Show-Gesetz".

Steinbrück: Steuerhinterzieher verhöhnen den Rechtsstaat

Finanzminister Peer Steinbrück sprach dagegen von einem Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Der stellvertretende SPD-Chef sagte in der Debatte im Bundestag: "Wer Steuern hinterzieht, schadet dem Gemeinwesen und verhöhnt den Rechtstaat." Wenn alle Bürger vorschriftsmäßig ihre Steuern zahlten, könnten die Sätze sogar sinken und notwendige Ausgaben - etwa für Bildung - besser finanziert werden.

Informationspflicht bei Deals mit Steueroasen

Künftig müssen Privatpersonen und Unternehmen, die mit unkooperativen Staaten oder intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, den Fiskus umfassend informieren. Andernfalls könnten sie in bestimmten Fällen steuerlich stärker belastet werden und Vorteile verlieren. Behörden können Unternehmen den Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden verweigern.

Steuerprüfungen künftig ohne besonderen Anlass möglich

Finanzämter dürfen zudem härter gegen Top-Verdiener im Inland vorgehen. Auch ohne besonderen Anlass sollen nunmehr bei Privatleuten mit Jahreseinkünften von mehr als 500.000 Euro Steuerprüfungen gestattet sein. Auch sollen sie Aufzeichnungen und Unterlagen über ihre Einkünfte sechs Jahre lang aufheben. Bei Außenprüfungen dürfen laut Bundestags-Pressedienst Steuerbehörden eine Wohnung jedoch nur mit Genehmigung des Steuerpflichtigen betreten.

Staat entgehen 100 Milliarden durch Steuerflucht

Die Union hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf mehrfach als überzogen zurückgewiesen. Sie setzte nun durch, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen nicht unmittelbar nach der Verabschiedung wirksam werden. Sie sollen erst bei weiter unkooperativen Staaten und später per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt werden, der der Bundesrat zustimmen muss. Experten schätzen, dass dem deutschen Staat jährlich 100 Milliarden Euro durch Steuerflucht entgehen.

Druck auf Steueroasen

Auf internationaler Ebene hat sich der Druck auf Steueroasen deshalb deutlich erhöht. Mehrere Industrieländer loten ebenfalls Sanktionen aus. Unter anderem die Schweiz, Luxemburg, Österreich und Belgien, die lange in der Kritik standen, sind inzwischen bereit, OECD-Standards einzuhalten. Sie standen als Steueroasen auf einer «grauen Liste» der OECD mit unkooperativen Staaten. Deutschland pocht darauf, dass diese Absicht auch umgesetzt wird.


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Quelle: dapd , dpa , t-online.de

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