08.02.2012, 08:49 Uhr | dpa, dapd, AFP
Keine Gnade bei Steuerbetrug in Millionen-Höhe: Große Steuer-Hinterzieher müssen in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe kommt künftig nur noch in Ausnahmefällen in Betracht, wie am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Er hob damit ein Urteil des Landgerichts Augsburg als zu milde auf (Az: 1 StR 525/11). Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Revision der Staatsanwaltschaft.
Der 60-jährige Angeklagte hatte Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen. Der Geschäftsmann war Mitgesellschafter in zwei Unternehmen, die 2001 an eine Aktiengesellschaft verkauft wurden. Als Verkaufserlös und Vermittlungsprovision erhielt er 2002 umgerechnet knapp 15 Millionen Euro und Aktienanteile. Außerdem blieb er weiter Geschäftsführer in einem der verkauften Unternehmen und erhielt 2006 auch Tantiemen von 570.000 Euro.
Beim Verkauf war er auch vermittelnd tätig. Hierfür erhielt er vom Käufer Aktien im Wert von 3,7 Millionen Euro, die er dem Finanzamt als angeblichen Verkaufserlös deklarierte. Dadurch erreichte er eine um 890.000 Euro geringere Besteuerung.
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Von der Käuferfirma erhielt er später Geschäftsführerlohn und veranlasste, dass dieser als "Schenkungen" an seine Ehefrau und seine Kinder ausgezahlt wird. Dadurch verringerte er seine Steuern nochmals um 240.000 Euro.
Durch teilweise falsche Angaben und Umdeklarieren der Tantiemen als Schenkung erreichte er 2002 und 2006 eine wesentlich günstigere Besteuerung. Dem Fiskus entgingen dadurch somit 1,1 Millionen Euro an Steuern. Durch eine Betriebsprüfung flog dies auf.
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Wegen Steuerbetrugs verurteilte das Landgericht Augsburg den Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der BGH dieses Urteil nun als rechtsfehlerhaft und zu milde auf. Eine andere Strafkammer des Landgerichts soll nun neu über den Fall entscheiden.
Bei seinem ersten Urteil habe sich das Landgericht offenbar von dem Ziel leiten lassen, eine Gesamtstrafe von zwei Jahren nicht zu überschreiten, um die Strafe zur Bewährung aussetzen zu können, rügten die Karlsruher Richter. Nach den Wertungen des Gesetzgebers komme bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe eine Bewährungsstrafe aber nur ausnahmsweise in Betracht, wenn "gewichtige Milderungsgründe" vorliegen.
Rechtsfehlerhaft habe das Landgericht das angebliche Fehlen strafverschärfender Umstände mildernd angerechnet. Verschärfende Umstände seien dagegen unberücksichtigt geblieben. So habe der Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit seinem Steuerberater manipulierte Unterlagen erstellt.
Im Fall eines Anwalts hatte der BGH im Juli 2011 eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten als angemessen bestätigt. Der Anwalt hatte ebenfalls Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen. Nach dem Scheitern einer Verfassungsbeschwerde hatte der Anwalt am Montag seine Haft in der osthessischen Justizvollzugsanstalt Hünfeld angetreten.
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Quelle: AFP , dapd , dpa , t-online.de
miesepeter schrieb:
am 8. Februar 2012 um 09:47:40
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Steuerbetrug
Fakt ist:! Das deutsche Steuerrecht läßt aufgrund seiner Komplexität viele Interpretationsmöglichkeiten zu. Der Herr hat
damit experimentiert und verloren. Hätten wir endlich ein einfaches Steuerrecht, das auch jeder versteht, wären derartige Experimente nicht mehr möglich. Jeder zahlt und Abzug nur auf betriebliche Investitionen. Aber dann wären Steuerberater, Finanzbeamte, Politike usw. auf einmal arbeitslos. Deshalb wird uns ein einfaches Steuerrecht immer als ungerecht verkauft. Warum wohl??
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Justiz schrieb:
am 8. Februar 2012 um 09:47:33
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Relationen
Steuerhinterziehung ist für mich Volkssport oder Kavaliersdelikt. "Wer ohne Schuld werfe den ersten Stein". Die meisten
Leute wissen ja gar nicht, ob sie Steuern hinterziehen, weil die Gesetze so kompliziert sind. Gestern wurde ein Schüler, der einen 14jährigen totgeprügelt hat, zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Sehe da kein Verhältnis.
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Tom Dooly schrieb:
am 8. Februar 2012 um 09:45:53
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Steuerbetrüger
Da lache ich mich tot, wenn ich so einen Mist lese. Gestern im Fernsehen wurde schon darauf hingewiesen, daß in
Ausnahmefällen kein Gefängnis droht. Alle Steuergangster müssten ins Gefängnis, denn darunter leiden auch die kleinen Steuerzahler. Aber unsere Politiker und Gerichte werden es schon richten, zu Gunster der Gauner. Wer in Deutschland ehrlich ist, hat schon verloren. Betrüger, Schläger und Mörder, erhalten in Deutschland alle Vorzüge die es gibt, Opfer und Angehörige bleiben alleine.
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