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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige kann sich lohnen

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Selbstanzeige kann sich lohnen

15.02.2008, 15:07 Uhr | AFP/ T-Online

 Steuererklärung (Foto: dpa) Steuererklärung (Foto: dpa) Für Steuerzahler, die womöglich von den Ermittlungen der Bochumer Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung in Liechtenstein betroffen sind, kann sich eine Selbstanzeige lohnen. Bedingung sei aber, dass die Betroffenen noch nichts von dem Verfahren gegen sich wüssten, sagte der Präsident der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Dieter Ondracek. Melden sich Steuersünder bei ihrem Finanzamt, bevor sie über Ermittlungen informiert werden oder davon erfahren, können sie straffrei ausgehen. Problematisch ist aber ein Gesetzespassus, der diese Möglichkeit ausschließt, wenn der Steuerhinterzieher von den Ermittlungen wissen müsste.


Auch ein einfacher Brief möglich
Für eine Selbstanzeige genügt es nach den Worten Ondraceks, eine berichtigte Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu senden. Auch möglich sei ein einfacher Brief, in dem der Steuersünder erklärt, dass seine bisherigen Angaben nicht stimmen. Wer Steuern hinterzieht und nicht rechtzeitig Selbstanzeige stellt, dem droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren. Als "schwer" gelte eine Steuerhinterziehung von rund einer Million Euro, wie sie der Chef der Deutschen Post Klaus Zumwinkel begangen haben soll, allerdings noch nicht, sagte Ondracek. Dafür müsse etwa Betrug hinzukommen oder die Summe der hinterzogenen Steuern deutlich höher liegen.

Straffreiheit bei Selbstanzeige
Wer sich selbst anzeigt, kann mit Straffreiheit rechnen, wenn die Selbstanzeige umfassend und vollständig ist. Im Gegenzug gilt allerdings nicht mehr die übliche Verjährungsfrist von fünf Jahren. Sie wird bei Selbstanzeige auf zehn Jahre verlängert - was auch Steuernachzahlungen für bis zu zehn Jahre zur Folge hat. Zu den fälligen Steuern kommen Zinsen von 0,5 Prozent pro Monat hinzu.

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Quelle: t-online.de

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