19.02.2010, 19:30 Uhr | mmr mit Material von AFP und wid
Tausenden Steuersündern, die Schwarzgelder in der Schweiz deponiert haben, steht vermutlich der Angstschweiß auf der Stirn. Sie wissen nicht, ob ihre Bankdaten auf jener CD stehen, die den deutschen Behörden zum Kauf angeboten wurde. Mit einer rechtzeitig abgegeben Selbstanzeige könnten sie jedoch empfindliche Strafen bis hin zur Haft noch abwenden: Im Gegensatz zu Dieben oder Räubern räumt der Gesetzgeber Steuerhinterziehern auch noch nach Vollendung der Tat völlige Straffreiheit ein. Grund für diese Milde ist es, dem Fiskus verheimlichte Gelder zu erschließen.
Die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt regelt Paragraph 371 der Abgabenordnung (AO). Danach ist eine Selbstanzeige nur möglich, solange der Steuersünder noch nicht im Visier der Steuerfahnder steht. Klingeln die Steuerfahnder an der Haustür, ist es dafür zu spät. Zudem müssen die hinterzogenen Steuern in einer vom Finanzamt gesetzten Frist vollständig zurückgezahlt werden. Erst dann tritt die Straffreiheit ein.
Für eine Selbstanzeige genügt es, eine berichtigte Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu senden. Auch möglich sei ein einfacher Brief, in dem der Steuersünder erklärt, dass seine bisherigen Angaben nicht stimmen. Wer Steuern hinterzieht und nicht rechtzeitig Selbstanzeige stellt, dem droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren. Als "schwer" gilt eine Steuerhinterziehung von rund einer Million Euro allerdings noch nicht. Dafür muss z.B. Betrug hinzukommen oder die Summe der hinterzogenen Steuern noch deutlich höher liegen.
Auch zahlreiche Bürger, die Schwarzgeld geerbt oder sich selbst wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben, können durch Selbstanzeige beim Finanzamt Straffreiheit erlangen. Erben sollten sich fachmännisch beraten lassen und Selbstanzeige erstatten, bevor die umstrittenen Steuerdaten in die Hände der deutschen Finanzbehörden gelangt sind. Vor allem in den 80er Jahren haben deutsche Staatsbürger hohe Summen in die Schweiz transferiert, um die Zinsen nicht in Deutschland versteuern zu müssen. Viele aus dieser Generation sind mittlerweile verstorben und haben das Schwarzgeld ihren Erben hinterlassen. Diese Erben haben laut dem Deutschen Forum für Erbrecht in München Pflichten.
Dabei gelten bestimmte Grundsätze: Zwar ist niemand verpflichtet, danach zu forschen, ob der Erblasser 'Schwarzgeld' im Ausland hatte. Weiß der Erbe allerdings von solchem Schwarzgeld, darf er die 'Familientradition' nicht einfach fortführen. Er kann sich sonst in mehrfacher Hinsicht strafbar machen. Der Erbe ist verpflichtet, die Steuererklärung vollständig, also mit dem Schwarzgeld, abzugeben. Ansonsten begeht er Steuerhinterziehung.
Auch künftige Erträge aus dem Schwarzgeld fließen dem Erben zu, deshalb muss er sie bei seiner Einkommensteuererklärung angeben. Ansonsten begeht er ebenfalls Steuerhinterziehung. Zudem ist der Erbe zivilrechtlich verpflichtet, das Schwarzgeld, von dem er weiß, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten zu offenbaren, sonst kann dies als Betrug strafbar sein.
Quelle: AFP , t-online.de
golo schrieb:
am 30. November 2010 um 11:07:49
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steuerhinterziehung
der bundesrechnungshof prangert 25 mrd eu verschwendung an ,ohne nachteile für verantwortliche.und das jahr für jahr.da
kann sich jeder seine eigenen gedanken machen.
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geba schrieb:
am 18. Oktober 2010 um 11:14:37
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was-bei-einer-selbstanzeige-zu-beachten-ist
Wie schon ein Politiker sagte,das Problem sind nicht die steieroasen sondern die Steuerwüsten
hier. Ist es einzusehen,dass jemand sein bereits versteuertes Spargeld nochmals versteuern soll wenn er es im ausland anlegt ?
Die Zinsen stehen doch dem Ausland zu und nicht der Bundesrepublik !
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für Klaus schrieb:
am 4. August 2010 um 15:50:17
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Steuersünder
Hinsichtlich der Unmoral von Steuerhinterziehung gebe ich dir ja völlig Recht. Aber dass der Staat deswegen selbst Hehlerei
betreibt und m.E. sogar aktive Steuerhinterziehung ( siehe vor- Beitrag ) kann ich beim besten Willen nicht mehr als verhältnismäßig sehen. Das würde ja auch bedeuten, dass der Staat zur Verfolgung von Mördern morden darf??????? Finde ich doch ziemlich makaber, diese Entwicklun. Rechtsstaat heißt, dass sich alle an das Recht halten müssen, auch die das Recht machen/wahren
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