Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft >

Steuerhinterziehung: Was bei einer Selbstanzeige zu beachten ist

...

Was bei einer Selbstanzeige zu beachten ist

19.02.2010, 19:30 Uhr | mmr mit Material von AFP und wid

Tausenden Steuersündern, die Schwarzgelder in der Schweiz deponiert haben, steht vermutlich der Angstschweiß auf der Stirn. Sie wissen nicht, ob ihre Bankdaten auf jener CD stehen, die den deutschen Behörden zum Kauf angeboten wurde. Mit einer rechtzeitig abgegeben Selbstanzeige könnten sie jedoch empfindliche Strafen bis hin zur Haft noch abwenden: Im Gegensatz zu Dieben oder Räubern räumt der Gesetzgeber Steuerhinterziehern auch noch nach Vollendung der Tat völlige Straffreiheit ein. Grund für diese Milde ist es, dem Fiskus verheimlichte Gelder zu erschließen.

Selbstanzeige nur vor der Steuerfahndung wirksam

Die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt regelt Paragraph 371 der Abgabenordnung (AO). Danach ist eine Selbstanzeige nur möglich, solange der Steuersünder noch nicht im Visier der Steuerfahnder steht. Klingeln die Steuerfahnder an der Haustür, ist es dafür zu spät. Zudem müssen die hinterzogenen Steuern in einer vom Finanzamt gesetzten Frist vollständig zurückgezahlt werden. Erst dann tritt die Straffreiheit ein.

Brief genügt

Für eine Selbstanzeige genügt es, eine berichtigte Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu senden. Auch möglich sei ein einfacher Brief, in dem der Steuersünder erklärt, dass seine bisherigen Angaben nicht stimmen. Wer Steuern hinterzieht und nicht rechtzeitig Selbstanzeige stellt, dem droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren. Als "schwer" gilt eine Steuerhinterziehung von rund einer Million Euro allerdings noch nicht. Dafür muss z.B. Betrug hinzukommen oder die Summe der hinterzogenen Steuern noch deutlich höher liegen.

Auch Erben betroffen

Auch zahlreiche Bürger, die Schwarzgeld geerbt oder sich selbst wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben, können durch Selbstanzeige beim Finanzamt Straffreiheit erlangen. Erben sollten sich fachmännisch beraten lassen und Selbstanzeige erstatten, bevor die umstrittenen Steuerdaten in die Hände der deutschen Finanzbehörden gelangt sind. Vor allem in den 80er Jahren haben deutsche Staatsbürger hohe Summen in die Schweiz transferiert, um die Zinsen nicht in Deutschland versteuern zu müssen. Viele aus dieser Generation sind mittlerweile verstorben und haben das Schwarzgeld ihren Erben hinterlassen. Diese Erben haben laut dem Deutschen Forum für Erbrecht in München Pflichten.

Steuerhinterziehung "aus Tradition"

Dabei gelten bestimmte Grundsätze: Zwar ist niemand verpflichtet, danach zu forschen, ob der Erblasser 'Schwarzgeld' im Ausland hatte. Weiß der Erbe allerdings von solchem Schwarzgeld, darf er die 'Familientradition' nicht einfach fortführen. Er kann sich sonst in mehrfacher Hinsicht strafbar machen. Der Erbe ist verpflichtet, die Steuererklärung vollständig, also mit dem Schwarzgeld, abzugeben. Ansonsten begeht er Steuerhinterziehung.

Erträge aus Schwarzgeld müssen versteuert werden

Auch künftige Erträge aus dem Schwarzgeld fließen dem Erben zu, deshalb muss er sie bei seiner Einkommensteuererklärung angeben. Ansonsten begeht er ebenfalls Steuerhinterziehung. Zudem ist der Erbe zivilrechtlich verpflichtet, das Schwarzgeld, von dem er weiß, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten zu offenbaren, sonst kann dies als Betrug strafbar sein.


Quelle: AFP , t-online.de

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Steuerhinterziehung: Was bei einer Selbstanzeige zu beachten ist" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Steuerhinterziehung: Was bei einer Selbstanzeige zu beachten ist" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (21)

zum Forum

Thema: "Steuerhinterziehung: Was bei einer Selbstanzeige zu beachten ist"

golo schrieb: am 30. November 2010 um 11:07:49
(0) (0) steuerhinterziehung
der bundesrechnungshof prangert 25 mrd eu verschwendung an ,ohne nachteile für verantwortliche.und das jahr für jahr.da
kann sich jeder seine eigenen gedanken machen.
mehr Kommentar melden

geba schrieb: am 18. Oktober 2010 um 11:14:37
(0) (0) was-bei-einer-selbstanzeige-zu-beachten-ist
Wie schon ein Politiker sagte,das Problem sind nicht die steieroasen sondern die Steuerwüsten
hier. Ist es einzusehen,dass jemand sein bereits versteuertes Spargeld nochmals versteuern soll wenn er es im ausland anlegt ? Die Zinsen stehen doch dem Ausland zu und nicht der Bundesrepublik !
mehr Kommentar melden

für Klaus schrieb: am 4. August 2010 um 15:50:17
(0) (0) Steuersünder
Hinsichtlich der Unmoral von Steuerhinterziehung gebe ich dir ja völlig Recht. Aber dass der Staat deswegen selbst Hehlerei
betreibt und m.E. sogar aktive Steuerhinterziehung ( siehe vor- Beitrag ) kann ich beim besten Willen nicht mehr als verhältnismäßig sehen. Das würde ja auch bedeuten, dass der Staat zur Verfolgung von Mördern morden darf??????? Finde ich doch ziemlich makaber, diese Entwicklun. Rechtsstaat heißt, dass sich alle an das Recht halten müssen, auch die das Recht machen/wahren
mehr Kommentar melden

alle Kommentare
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Riesiger Fernsehgenuss
Knüller knallhart bei euronics.de

Tolle Bildqualität & kleiner Preis: 94 cm Grundig-LCD-TV (EEK: C) jetzt nur 555,- €. bei euronics.de

Einkaufswelt
14,95 €-Gutschein sichern
Gutschein-Aktion bei KLiNGEL.de

Damenmode in den schönsten Sommerfarben - online bestellen und sparen. bei KLiNGEL.de

Einkaufswelt
Premium-Freizeitmode
BRAX - Premium-Mode vom Passformspezialisten

Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special

Einkaufswelt
Hier sparen Sie bis zu 90%
Bildschöne Mai-Schnäppchen zum kleinen Preis - bei Hugendubel.de

Bildschöne Mai-Schnäppchen: Bücher, Tablet-PC, eBook-Reader und mehr. bei Hugendubel.de


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

Historische Traktoren
Agrar Simulator: Historische Landmaschinen (Quelle: Koch Media)

Landmaschinen der 50er bis 70er Jahre fahren. Spiel jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Whistleblower gefeu- ert: Firma muss zahlen
Altenpflegerin Brigitte Heinisch (Quelle: dpa)

Altenpflegerin erhält 5- stellige Abfindung. mehr

Es bleibt dabei: Hertha muss in die zweite Liga
Fans stürmen den Rasen beim Relegationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC.

Bizarre Kriegsvergleiche ziehen nicht. mehr


Anzeigen

Anzeige

Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige