Arbeitnehmer-Pauschbetrag gestiegen
Folgende Änderungen müssen Sie bei Ihrer Steuererklärung 2011 beachten:
Die Pauschale für Werbungskosten wurde rückwirkend geändert: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist von 920 Euro auf 1000 Euro gestiegen. Bis zu dieser Höhe müssen dem Finanzamt beruflich bedingte Ausgaben nicht mit Belegen nachgewiesen werden. Berufstätige können also in ihrer Einkommensteuererklärung für 2011 pauschal 1000 Euro geltend machen. Werbungskosten über 1000 Euro können weiterhin nur abgesetzt werden, wenn sie mit Belegen nachgewiesen werden.