23.02.2011, 09:23 Uhr | AFP
Bundesfinanzhof: Geschenkte Gutscheine im Wert von bis zu 44 Euro pro Monat sind steuerfrei (Foto: imago) (Quelle: imago)
Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbegünstigte Sachbezüge sein. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber Geld oder eine Sachleistung zusagt, heißt es in drei veröffentlichten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Als Sachleistung bleiben sie im Wert von bis zu 44 Euro monatlich steuerfrei. (Az: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10)
Laut Einkommensteuergesetz werden Sachbezüge bis monatlich 44 Euro nicht als zu versteuerndes Einkommen angerechnet. In den Streitfällen hatten die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Recht eingeräumt, bis zu 44 Euro im Monat auf Firmenkosten zu tanken oder hatten jeweils zum Geburtstag Geschenkgutscheine ausgegeben. Die jeweiligen Arbeitgeber behielten davon vom Arbeitslohn keine Lohnsteuer ein. Die Finanzämter dagegen sahen die Gutscheine als steuerpflichtigen Barlohn an.
Mit seinen Grundsatzurteilen stoppte nun der BFH diese verbreitete Praxis der Finanzverwaltung. Danach kommt es entscheidend darauf an, was der Arbeitgeber versprochen hat: Sagt er Geld zu, mit dem der Arbeitnehmer tanken darf, werden Steuern fällig. Sagt er dagegen das Benzin selbst zu, bleibt dies als Sachbezüge steuerfrei. Das gelte unabhängig davon, ob der Arbeitgeber das Benzin selbst zur Verfügung stellt, oder ob er es dem Arbeitnehmer ermöglicht, das Benzin auf Firmenkosten zu tanken, urteilten die Münchner Richter.
Quelle: AFP
pia1511 schrieb:
am 9. Februar 2011 um 17:51:16
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Schenkungssteuer
Es gibt viele Möglichkeiten, auch und gerade im Bereich der kleinen Einkommen etwas zu bewegen, man muß sich nur kümmern,
informieren, tun! Das ist vielen aber zu mühselig. Stöhnen und schimpfen ist da viel einfacher und geht auch ohne Intelligenz!
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