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Steuern: Solidaritätszuschlag nur noch vorläufig gültig

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Der Anfang vom Ende des Soli

05.01.2010, 14:57 Uhr | dpa, AFP

Der Solidaritätszuschlag steht vorerst unter Vorbehalt (Foto: imago) Der Solidaritätszuschlag steht vorerst unter Vorbehalt (Foto: imago)Der umstrittene Solidaritätszuschlag (Soli) wird nach Zweifeln eines Finanzgerichts an seiner Verfassungsmäßigkeit nur noch unter Vorbehalt erhoben. Darauf haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die Finanzbehörden von Bund und Ländern verständigt. Der Soli wird danach rückwirkend für den Veranlagungszeitraum von 2005 an nur vorläufig festgesetzt. Steuerzahler müssen dafür nicht extra Einspruch beim Finanzamt erheben. Die Deutsche Steuergewerkschaft rechnet dennoch in den kommenden Wochen mit einer Flut von Einsprüchen gegen Steuerbescheide wegen des Solis.

Nachzahlung für Steuerzahler?

Der Vorläufigkeitsvermerk war erwartet worden, nachdem sich erst kürzlich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dafür eingesetzt hatte. Für Steuer-Rückerstattungen müssen Verbraucher nun nichts mehr unternehmen, falls das Bundesverfassungsgericht den Soli wirklich kippen sollte. Den Finanzämtern soll so eine Flut von Einsprüchen erspart werden. Der Bund hat allerdings keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Soli-Zuschlages. Die Vorläufigkeit gilt spätestens ab 23. Dezember dieses Jahres.

Soli in Steuerbescheiden nur vorläufig

Die Einigung zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass der Soli in Steuerbescheiden ab dem Jahr 2005 nur noch vorläufig erhoben wird. Gegen alle Steuerbescheide ab diesem Zeitpunkt, die noch nicht rechtskräftig sind, kann nun wegen des Zuschlags noch Einspruch eingelegt werden. Steuerzahler haben nach Erhalt ihres Steuerbescheides grundsätzlich einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Danach gelten sie als rechtskräftig. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler steht für die vergangenen Jahre aber noch eine Vielzahl endgültiger Steuerbescheide aus.

Unerledigte Einsprüche bei den Finanzämtern

Bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide aufgrund ausstehender Gerichtsentscheidungen lassen Finanzämter die Bescheide ruhen, bis die Richter endgültig entschieden haben. Die Zahl solch unerledigter Einsprüche bei den Finanzämtern stieg bislang von Jahr zu Jahr an, sie müssen künftig abgearbeitet werden. Bei den Finanzämter stapelten sich bereits Ende 2008 sieben Millionen unbearbeiteter Einsprüche.

Zwei Wochen bis Beschluss umgesetzt ist

Die Deutsche Steuergewerkschaft (DTSG) rechnet trotz der Einigung über die Vorläufigkeit des Soli damit, dass die Zahl unerledigter Einsprüche in diesem Jahr die Rekordmarke von zehn Millionen erreichen wird. Zwar gebe es jetzt die Einigung zur vorläufigen Festsetzung des Zuschlags, sagte DTSG-Vizechef Manfred Lehman. "Es werden aber noch zwei Wochen ins Land ziehen, bis Steuerbescheide tatsächlich mit der Vorläufigkeit des Solidaritätszuschlags versehen werden." Bis dahin sollten Bürger schriftlich Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen. Ein Einspruch wegen des Solis empfiehlt sich für Steuerzahler, die ihren Bescheid erst kürzlich erhalten haben oder erst demnächst erhalten.

Solidaritätszuschlag grundgesetzwidrig?

Das niedersächsische Finanzgericht hatte kürzlich erklärt, es halte die dauerhafte Erhebung des seit den 90er Jahren erhobenen Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer für grundgesetzwidrig. Es hatte aber keine Entscheidung getroffen, sondern den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.



Quelle: AFP , dpa , t-online.de

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