
28.11.2011, 14:51 Uhr | Financial Times Deutschland
Der Staat unterstützt Dienstwagenfahrer mit Steuervergünstigungen - beim Kauf und beim Unterhalt. Finanzforscher der Universität Köln schlagen vor, das zu ändern. Die Branche ist wenig begeistert.
Ein schickes neues Auto für die Fahrten zur Arbeit und die ganze Familie: Der Dienstwagen gehört zu den liebsten Statussymbolen der Deutschen. Und der Staat hilft mit günstigen Steuerregelungen bei der Finanzierung kräftig mit. Das soll sich dringend ändern, empfehlen Gutachter des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität zu Köln im Auftrag des Bundesumweltministeriums.
Sie kritisieren die herrschende Dienstwagenregelung in Deutschland. Die bestimmt, dass Manager und Angestellte den privaten Nutzen ihres Dienstwagens pauschal mit einem Prozent des Anschaffungslistenpreises versteuern müssen, der auf das monatliche Gehalt aufgeschlagen wird. Macht bei einem Preis von 40.000 Euro pro Monat 400 Euro, bei einem angenommenen Steuersatz von 40 Prozent zahlt der Mitarbeiter 160 Euro monatlich.
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"Die Pauschale ist ziemlich niedrig angesetzt", sagt der Kölner Finanzforscher Michael Thöne. "Sie wirkt damit faktisch als steuerliche Subvention." Und zwar nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Unterhalt: Denn die laufenden Kosten des Dienstwagens, wie etwa fürs Benzin, kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben geltend machen - unabhängig davon, wie oft der Wagen tatsächlich geschäftlich genutzt wird.
"Damit animiert der Staat Dienstwagenfahrer, möglichst viel privat mit dem Auto zu fahren." Dabei habe sich die Bundesregierung die Stärkung des Schienenverkehrs auf die Fahnen geschrieben, sagt Thöne. "Aber warum sollte jemand mit der Bahn fahren, wenn er kostenlos das eigene Auto nutzen kann?"
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Zum einen entgehen dem Staat auf diese Weise Steuereinnahmen - das Gutachten geht von einem Minus von jährlich 2,9 bis 4,6 Mrd. Euro aus. "Und das ist eher konservativ kalkuliert", sagt Thöne. Verglichen mit dem europäischen Ausland gönnt sich Deutschland eine Sonderrolle, nirgendwo sonst sponsert der Staat die Dienstwagenfahrer so stark. Zudem haben einige Länder wie Großbritannien bereits eine stärkere umweltschutzbezogene Besteuerung eingeführt, in der vor allem der CO2-Ausstoß eine große Rolle spielt.
In diese Richtung gehen auch die Vorschläge der Kölner Finanzforscher. Sie empfehlen eine Besteuerung, die umso geringer ausfällt, je weniger CO2 ein Fahrzeug ausstößt. Außerdem würde der private Nutzen stärker als bislang besteuert. Die Ein-Prozent-Regelung bliebe im Grundsatz bestehen. Allerdings würden 75 Prozent der jährlichen Fahrleistung der privaten Sphäre zugeordnet und damit den geldwerten Vorteil erhöhen, sofern der Steuerpflichtige nicht eine höhere dienstliche Nutzung per Fahrtenbuch nachweist.
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Ausgenommen davon wären nur die Strecken zur Arbeit. Außerdem müssten Mitarbeiter auch einen Teil der laufenden Kosten als geldwerten Vorteil versteuern, wenn das Unternehmen diese Kosten trägt. Im Ergebnis sollen Mitarbeiter mit Dienstwagen nicht besser gestellt werden als Nutzer eines Privatautos.
Die Branche ist von den Vorschlägen erwartungsgemäß wenig begeistert. "Die aktuelle Dienstwagenbesteuerung ist ein seit Jahren erprobtes Instrument", heißt es beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL). Zudem hat die Branche bisherige Reformvorschläge immer abgelehnt, vor allem mit dem Argument eines hohen bürokratischen Aufwands. Den Einwand will Thöne aber nicht gelten lassen: "Wir haben darauf geachtet, dass kein nennenswerter Mehraufwand entsteht."
Die Kölner Forscher stehen mit ihren Forderungen nicht allein. Zu den Kritikern der geltenden Dienstwagenregelung zählt auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). "Deutschland will Vorreiter beim Klimaschutz sein. Gleichzeitig leistet sich die Bundesregierung ein weltweit einzigartiges Steuerrecht, das ökologische Ignoranz beim Dienstwagenkauf systematisch mit Milliardensummen honoriert", schimpft DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Was aus den Änderungsvorschlägen wird, ist offen. In Auftrag gegeben hatte das Gutachten noch Ex-Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Thöne hält eine Umsetzung mittelfristig dennoch nicht für abwegig. "Wenn die Schuldenbremse kommt, sind Subventionskürzungen vielleicht gar nicht so unattraktiv."
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Quelle: Financial Times Deutschland
Steuerzahler nicht zu knapp schrieb:
am 25. Januar 2012 um 17:28:10
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Unwissen der Masse
Ich würde mal 50% der hier Schreibenden empfehlen, einen Kurs bei der VHS zu belegen. Themen: Abschreibungen, Steuern,
Absetzbarkeit, Gewinn, Eigenanteil 1%. Hier wird so argumentiert, als ob ich meine Steuerlast um die Kosten für ein Dienstfahrzeug mindern könnte. Motto: Von der Steuer absetzen. Dieser Begriff ist sehr irreführend und falsch. Abgezogen werden die Kosten von den Einnahmen, was irgendwann übrig bleibt, ist der Gewinn. Dieser ist zu versteuern.
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Selbständiger schrieb:
am 25. Januar 2012 um 17:17:45
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Geschichte
Seit ich selbständig bin (19 Jahre) hat sich die steuerliche Behandlung von Dienstwagen fünfmal verändert, jedesmal zuungunsten
des Steuerzahlers. Irgendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Ebenso werden laufend die Abschreibungstabellen gestreckt, die GWGs sind faktisch abgeschaft. Es hat immer nur Veränderungen zugunsten des Fiskus gegeben. Daß sich die Menge der Kommentierer in solchen Dingen nicht auskennt ist verständlich, aber Argumente werden dadurch nicht besser
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Selbstständiger schrieb:
am 21. November 2011 um 09:40:22
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1%-Pauschale
Wer sparsam und lange unfallfrei fährt hat Kosten unter der 1%-Pauschale.
Dann greift die Deckelung und alles gilt als
Privatfahrt, jede Dienstfahrt und der Weg zur Arbeitsstelle. Entgehen kann man dem nur mit einem Fahrtenbuch. Das sollten die Politiker auch mal führen. Dann wüssten sie, was das für ein Aufwand ist.
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