
18.11.2011, 12:53 Uhr | Financial Times Deutschland
Durch das Jahressteuergesetz 2010 sind Stückzinsen auch dann zu versteuern, wenn sie aus dem Verkauf von vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 angeschafften Anleihen stammen - und das obwohl Gewinne aus diesem Altbestand dem Bestandsschutz unterliegen. Beim Finanzgericht Münster ist dazu ein Klageverfahren anhängig (Az.: 2 K 3644/ 10 Euro). Der Fiskus hat keine Bedenken, Einsprüche aus Vereinfachungsgründen ruhen zu lassen, obwohl das Thema noch nicht beim BFH liegt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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