23.11.2011, 10:44 Uhr | dpa, dpa-AFX, dapd
Das Verfahren gegen den ehemaligen VW- und BMW-Chef Bernd Pischetsrieder wegen Steuerhinterziehung ist gegen eine Geldstrafe vorläufig eingestellt worden. Pischetsrieder soll 100.000 Euro zahlen. Als Grund für die Entscheidung nannte der Vorsitzende Richter am Landgericht München Zweifel daran, dass Pischetsrieder vorsätzlich falsche Angaben beim Finanzamt gemacht habe. Die Staatsanwaltschaft und der frühere Automanager stimmten zu. Der Steuerberater von Pischetsrieder muss sich aber noch in einem eigenen Verfahren wegen Steuerhinterziehung verantworten.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 63-Jährigen vorgeworfen, in den Jahren 2000 bis 2003 insgesamt etwa 234.000 Euro Einkommensteuer hinterzogen zu haben. Im Detail ging es darum, dass Pischetsrieder Schuldzinsen aus Darlehen für diverse Immobilienobjekte in München und Chemnitz sowie für ein eigengenutztes Anwesen in Breitbrunn am Chiemsee umgeschichtet und so seine Steuerlast gemindert haben soll. Pischetsrieder hat den monierten Betrag inzwischen bezahlt, die Forderung des Finanzamts allerdings beim Finanzgericht angefochten.
Der ehemalige Automanager hatte zum Prozessauftakt am Montag bestritten, absichtlich unwahre oder unkorrekte Angaben beim Finanzamt gemacht zu haben. Das Gericht glaubte ihm und sah einen Teil der Verantwortung auch bei den Finanzbehörden. "Die Frage ist, wie viel muss der Steuerpflichtige erklären? Muss er dem Finanzamt mundgerecht alles servieren, oder muss das Finanzamt selber mal genau hinschauen?", fragte der Vorsitzende Richter in der Begründung seiner Entscheidung.
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Er betonte, das Gericht "hätte bei jedem anderen Angeklagten auch so entschieden, das hat nichts mit dem verhältnismäßig bekannten Angeklagten zu tun." Die Geldauflage wird zugunsten gemeinnütziger Organisationen aufgeteilt. Endgültig wird das Verfahren eingestellt, sobald die Zahlung erfolgt ist. Bis Ende des Jahres hat Pischetsrieder Zeit dazu.
Staatsanwalt Achim von Engel machte aus seinem Unmut kein Hehl, dass es überhaupt zu diesem Prozess kommen musste. "Wenn uns der Steuerberater während des Ermittlungsverfahrens zur Verfügung gestanden hätte, hätten wir uns hier nicht sehen müssen", sagte er nach Prozessende. Pischetsrieder habe den Steuerberater jedoch erst zur Verhandlung von seiner Schweigepflicht entbunden. Die Kosten des Verfahrens übernehme die Staatskasse, also der Steuerzahler.
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Quelle: dapd , dpa , dpa-AFX , t-online.de
blinker schrieb:
am 26. Oktober 2011 um 08:33:21
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Amnestie
Was sich da abspielt, ist eine Art Amnestie für Manager, siehe auch Zumwinkel. Trotz der Beteuerung der Richter, daß hier kein
Bonusurteil vorliegt, drängt sich doch der Verdacht auf, daß mal wieder eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt. Komischerweise werden die Steuerschulden immer so runtergerechnet, daß die Strafe mehr als gering ausfällt, eben 'Gleichbehandlung für Alle'. Der Staat versch...... die ehrlichen Menschen nach Strich und Faden. Das nennt man dann wohl Demokratie.
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Gauner schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 14:28:52
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Staatsanwalt
Niemand muß sich selbst belasten. Was nicht bewiesen werden kann, kann
nicht angeklagt werden. Warum soll der Beklagte der
Staatsanwaltschaft zu seinen Ungunsten helfen? Es wird immer lustiger bei uns.
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Aculeus schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 12:18:06
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armer Pischetsrieder
Es lohnt sich also nur daß man Steuern im großen Stil hinterzieht .Nun bezahlt
der Pischetsrieder eine lächerliche
Strafe . Mir hätte das Gericht die fällige Steuersumme mal 2 als Strafe aufgebrummt. Es ist nur tröstlich daß der Ärmste die Margarine jetzt etwas dünner auf`s Brot schmieren muß .
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