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Steuerrecht: Elektronische Lohnsteuerkarte unbedingt überprüfen

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Neue Lohnsteuerkarte unbedingt prüfen

11.10.2011, 09:04 Uhr | dpa-tmn

Ab 2012 gibt es die Lohnsteuerkarte nur noch in elektronischer Form (Quelle: imago)

Ab 2012 gibt es die Lohnsteuerkarte nur noch in elektronischer Form (Quelle: imago)

Die Finanzämter sind im Netzzeitalter angekommen und stellen 2012 auf die elektronische Lohnsteuerkarte um. Um die Bürger darauf vorzubereiten und um wichtige Daten abzugleichen, verschicken sie zur Zeit an Millionen Arbeitnehmer Post. In dem Schreiben würden sie über ihre persönliche "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale" (ELStAM) informiert, teilte die Bremer Finanzsenatsverwaltung mit. Doch was bedeutet dieser Brief, und wann müssen Steuerpflichtige handeln? Wir geben die wichtigsten Antworten, damit Sie 2012 nicht in die Steuerfalle tappen.

Finanzamt per Internet kontaktieren

Eines voran: Die bisherige Lohnsteuerkarte aus Papier gilt im kommenden Jahr nicht mehr. Die Steuerdaten werden ab dem 1. Januar 2012 ausschließlich elektronisch verwaltet. Damit wird die Kommunikation zwischen Bürger und Finanzamt künftig weitgehend papierlos ablaufen.

Dazu hat das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine Datenbank aufgebaut. Die Arbeitgeber müssen die für die Ermittlung der Lohnsteuer erforderlichen Informationen wie die Steuerklasse oder die Religionszugehörigkeit von 2012 an aus dieser Datenbank abrufen.

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Angaben unbedingt prüfen

Steuerpflichtige sollten die Angaben in den Schreiben sorgfältig überprüfen, denn sie sind entscheidend für den künftigen Lohnsteuerabzug. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die gespeicherte Lohnsteuerklasse. Aber auch die Informationen über die Anzahl der Kinderfreibeträge, sonstiger Freibeträge und der Religionszugehörigkeit sind wichtig. Wenn diese von der bisherigen abweicht, müssen Betroffene dies ändern lassen. Alle Korrekturen könnten beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 werden vorhandene Freibeträge diesmal nicht automatisch berücksichtigt. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollten daher bis zum 31. Dezember neu beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können. Denn wenn die Daten nicht stimmen, drohen etwa Nachzahlungen wegen einer schlechteren Steuerklasse. Steuerliche Änderungen bei Jobwechsel, Umzug, Heirat oder Geburt von Nachwuchs müssen Bürger selbst melden.

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Steuererklärung nicht betroffen

Auf die Steuererklärung hat die Abschaffung der Lohnsteuerkarte laut Finanzministerium keine Auswirkungen. Wie bislang schon bekommt der Arbeitnehmer in der Regel vom Chef einen Ausdruck seiner Lohnsteuer-Daten, die er seiner Einkommensteuer-Erklärung beifügen muss. Diese Belege sollte er ebenso gut aufheben wie andere steuerrelevante Meldungen, die etwa die Rentenversicherung oder die Banken inzwischen elektronisch übermitteln.


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Quelle: t-online.de , dpa-tmn

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Kommentare (5)

zum Forum

Thema: "Steuerrecht: Elektronische Lohnsteuerkarte unbedingt überprüfen"

Manni schrieb: am 1. November 2011 um 10:11:55
(2) (0) Lohnsteuer
Habe von meinem Finazamt auch Post bekommen, über die Einführung der elktronischen Lohnsteuerkarte und promt war die falsche
Lohnsteuerklasse eingetragen. Nur weil das Finanzamt einen Fehler machte, musste ich nun einen Antrag stellen, um die Lohnsteuerklasse ändern zu lassen. "Pah" was sagt ihr nun? Also prüft Eure Angaben und verlasst Euch nicht auf das was war.
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User schrieb: am 11. Oktober 2011 um 08:24:36
(6) (0) ELSTAM
Die Prüfung jetzt ist doch die gleiche wie bei einer Lohnsteuerkarte. Da ändert sich doch nichts, ob ich die Karte prüfe, oder den
Brief mit den Daten. Ihr müßt nicht immer alles so schlecht sehen.
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Steuerzahler schrieb: am 11. Oktober 2011 um 08:04:36
(3) (4) Lohnsteuerkarte 2012
Das Chaos ist vorprogrammiert und das böse Erwachen kommt spätestens bei der Abgabe der Steuererklärung 2012!

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