
23.12.2011, 12:59 Uhr | Financial Times Deutschland
Die Lebenserwartung in Deutschland steigt - allerdings damit auch die Zahl der Menschen, die im Alter permanent auf Hilfe angewiesen sind. Für die Kosten kommt zum Teil der Fiskus auf, wenn sie eine außergewöhnliche Belastung darstellen.
Im Jahr 2060 wird ein Drittel der deutschen Bevölkerung 65 Jahre und älter sein. Es werden doppelt so viele 70-Jährige leben, wie Kinder geboren werden, und jeder siebte Deutsche wird in dem Jahr mindestens seinen 80. Geburtstag feiern. Diese Zahlen, die schon lange Gesundheitswissenschaftler, Rentenexperten und Ökonomen alarmieren, werden immer mehr auch im Steuerrecht relevant. Denn die alten Menschen müssen versorgt und gepflegt werden, und das kostet Geld. Wessen Geld? Die Frage landet immer häufiger vor Gericht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem Grundsatzurteil festgezurrt, inwiefern Pflegekosten von der Steuer abgesetzt werden können (Az.: VI R 14/10). Die häufig hohen Kosten für Unterbringung und Pflege, so die Entscheidung, sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar - anders als bei typischen Unterhaltsaufwendungen aber nur, soweit sie tatsächlich außergewöhnlich hoch und deshalb unzumutbar sind.
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Zu entscheiden hatte der BFH den Fall einer Frau, die Heimkosten für ihren Vater tragen sollte. Der war nach einem Schlaganfall pflegebedürftig. Kinder sind zivilrechtlich verpflichtet, für den Heimplatz der Eltern zu zahlen, wenn die Leistungen aus der Pflegeversicherung zusammen mit der Rente von Mutter oder Vater nicht ausreichen. Das ist gar nicht so selten, sagt Werner Hesse, Justiziar beim Paritätischen Wohlfahrtsverband: "Ein stationärer Aufenthalt ist heute nicht unter 3000 Euro monatlich zu haben. Weil die Pflegeversicherung aber maximal 1510 Euro zahlt, reicht auch die Rente der Patienten meist nicht aus, um alle Kosten zu decken."
Im Fall des Schlaganfallpatienten ging es um einen vergleichsweise moderaten Betrag: 1316 Euro für das gesamte Jahr sollte die Tochter zahlen. Der BFH entschied, dass das zumutbar sei. Das Gesetz sieht für die Beurteilung in Paragraf 33 des Einkommensteuergesetzes verschiedene Grenzen vor. Je nachdem, wie viel die Angehörigen verdienen und welchen Familienstand sie haben, müssen sie bis zu einer Höhe von ein bis sieben Prozent ihres Einkommens als "zumutbare Belastung" selbst tragen. Erst darüber hinaus können sie das Finanzamt an ihren Kosten beteiligen. Die Tochter im BFH-Fall verdiente danach zu viel und musste für die Heimkosten anteilig selbst aufkommen.
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Dass die Mittel aus der Pflegeversicherung für eine Unterbringung im Heim meist nicht reichen, ist der Struktur der Versicherung geschuldet. Sie wurde als eine Art Teilkaskoversicherung konstruiert. Den Rest sollen die Patienten selbst oder das Sozialamt zahlen, das einen Anspruch gegen die Kinder der Patienten hat. "Eigentlich war es früher selbstverständlich, dass Eltern und Kinder füreinander in Notzeiten aufkommen und grundsätzlich nicht der Staat", sagt Dieter Gonze, Steuerberater bei Gonze & Schüttler. "Die Unterhaltsverpflichtung in gerader Linie miteinander verwandter Personen ergibt sich jedoch bereits aus dem BGB."
Bei der Prüfung, wer Unterkunft und Betreuung zu finanzieren hat, wird zunächst das Einkommen des Pflegebedürftigen selbst geprüft. Er muss für die Kosten mit seinem gesamten Vermögen aufkommen, nur ein Schonbetrag von 2600 Euro verbleibt. "Viele Pflegebedürftige haben aber Angst, dass das Geld nicht einmal für die eigene Beerdigung ausreicht", sagt Hesse von der Parität.
Erst danach springt das Sozialamt ein, das wiederum das verauslagte Geld von den Kindern einfordert. Um die Höhe der Unterhaltspflicht der Kinder zu ermitteln, wird deren Einkommen herangezogen. Sohn oder Tochter können von ihrem Nettoeinkommen Versicherungsbeiträge, berufsbedingte Aufwendungen und Kreditverpflichtungen abziehen, ebenso die Unterhaltskosten für eigene Kinder und Ehegatten. Für die Eltern zahlen müssen sie dann nur, wenn ihnen mehr als rund 1400 Euro verbleiben.
Werden die Pflegebedürftigen selbst noch zur Einkommensteuer herangezogen, etwa weil sie zusammen mit dem berufstätigen Ehegatten veranlagt werden, können sie ihre Kosten natürlich auch selbst als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Entscheidend ist nur, dass der Patient tatsächlich selbst für Unterkunft und Betreuung bezahlt hat - Erstattungen einer privaten Pflegezusatzversicherung werden voll angerechnet (BFH, Az.: VI R 8/10).
Pflegen die Kinder ihre Angehörigen in den eigenen vier Wänden selbst, können sie einen Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen. Die Bemessungsgrundlage für ihre Einkommensteuer wird dann um 924 Euro reduziert. Und wer einen ambulanten Pflegedienst engagiert, kann 20 Prozent der dadurch entstehenden Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
Diese Kappung will das bayerische CSU-Landessozialministerium aufheben. Es hat Anfang September Pläne zur steuerlichen Förderung der häusliche Pflege vorgelegt. Die Kosten sollen künftig in vollem Umfang als Sonderausgaben abzusetzen sein. Ein Affront gegen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der selbst vollmundig eine Pflegereform angekündigt hatte. Die hat er jetzt erst einmal auf Eis gelegt.
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Quelle: Financial Times Deutschland
Vater schrieb:
am 11. Oktober 2011 um 11:59:28
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Jetzt noch´n Riester?
Die FDP u.a. (vor allem Versicherer und Banken!) wollen das steigende Pflegeproblem á la Riester privat lösen. Beim
Riestern zockt die Kapitalbranche mit bis zu 40 % alles ab, was der Staat zuschießt. Da bietet sich doch Akt 2 bei der Pflege als weitere Chance an, oder?
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sauerland schrieb:
am 11. Oktober 2011 um 09:16:21
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@SB
wollte der Gesundheitsminister nicht eine Pflegereform machen, hat er im Fernsehen in der Talkshow bei Anne Will doch lauthals
verkündet. Nee nicht, war doch klar, lügenpartei FDP. Die Angehörigen sollen fein auf allen Kosten sitzen bleiben, sind doch deren Eltern. Nur ich bekomme für meine Demente Mutter nichts, obwohl ich ständig hinterher rennen muss, weil sie geistig wie ein Kleinkind ist andere bekommen alles weil die Mutter im Rollstuhl sitzt und Kreuzworträtsel löst. Wo ist das gerecht.
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Pfleger schrieb:
am 10. Oktober 2011 um 16:42:16
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Pflege und die Finanzierung
Für die Pflege der Pflegebedürftigen, für die Schulen, Kindergärten, für das Gesundheitswesen, für die
Renten ist angeblich kein Geld da. Aber für die Rettung der zockenden und gut verdienenden Banken werden Milliarden aus der Wundertüte herausgezaubert. Was haben wir nur für eine verlogene Gesellschaft. Auch für die Beamten sind 2,4% eine Kleinigkeit. Kann man aus den Steuersäckel nehmen und wenn es nicht reicht eine höhrere Steuer, PKW Maut, Solibeitrag und noch mehr einführen. Wo leben wir?
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