Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft >

Steuerrecht: Pflegekosten sind steuerlich absetzbar

...

Steuerrecht: Pflegekosten sind steuerlich absetzbar

23.12.2011, 12:59 Uhr | Financial Times Deutschland

Pflegekosten können steuerlich abgesetzt werden (Quelle: Archiv)

Pflegekosten können steuerlich abgesetzt werden (Quelle: Archiv)

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt - allerdings damit auch die Zahl der Menschen, die im Alter permanent auf Hilfe angewiesen sind. Für die Kosten kommt zum Teil der Fiskus auf, wenn sie eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

Im Jahr 2060 wird ein Drittel der deutschen Bevölkerung 65 Jahre und älter sein. Es werden doppelt so viele 70-Jährige leben, wie Kinder geboren werden, und jeder siebte Deutsche wird in dem Jahr mindestens seinen 80. Geburtstag feiern. Diese Zahlen, die schon lange Gesundheitswissenschaftler, Rentenexperten und Ökonomen alarmieren, werden immer mehr auch im Steuerrecht relevant. Denn die alten Menschen müssen versorgt und gepflegt werden, und das kostet Geld. Wessen Geld? Die Frage landet immer häufiger vor Gericht.

Kosten können meist nicht gedeckt werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem Grundsatzurteil festgezurrt, inwiefern Pflegekosten von der Steuer abgesetzt werden können (Az.: VI R 14/10). Die häufig hohen Kosten für Unterbringung und Pflege, so die Entscheidung, sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar - anders als bei typischen Unterhaltsaufwendungen aber nur, soweit sie tatsächlich außergewöhnlich hoch und deshalb unzumutbar sind.

Partner-Angebot
Jobs in der Pflegebranche
Jobs in der Pflegebranche (Foto: Archiv)

Finden Sie aktuelle Stellenangebote für Ärzte, Arzthelfer und Pflegepersonal in Ihrer Wunschregion.

Jobsuche starten

Zu entscheiden hatte der BFH den Fall einer Frau, die Heimkosten für ihren Vater tragen sollte. Der war nach einem Schlaganfall pflegebedürftig. Kinder sind zivilrechtlich verpflichtet, für den Heimplatz der Eltern zu zahlen, wenn die Leistungen aus der Pflegeversicherung zusammen mit der Rente von Mutter oder Vater nicht ausreichen. Das ist gar nicht so selten, sagt Werner Hesse, Justiziar beim Paritätischen Wohlfahrtsverband: "Ein stationärer Aufenthalt ist heute nicht unter 3000 Euro monatlich zu haben. Weil die Pflegeversicherung aber maximal 1510 Euro zahlt, reicht auch die Rente der Patienten meist nicht aus, um alle Kosten zu decken."

Unterhalt bei entsprechendem Einkommen zumutbar

Im Fall des Schlaganfallpatienten ging es um einen vergleichsweise moderaten Betrag: 1316 Euro für das gesamte Jahr sollte die Tochter zahlen. Der BFH entschied, dass das zumutbar sei. Das Gesetz sieht für die Beurteilung in Paragraf 33 des Einkommensteuergesetzes verschiedene Grenzen vor. Je nachdem, wie viel die Angehörigen verdienen und welchen Familienstand sie haben, müssen sie bis zu einer Höhe von ein bis sieben Prozent ihres Einkommens als "zumutbare Belastung" selbst tragen. Erst darüber hinaus können sie das Finanzamt an ihren Kosten beteiligen. Die Tochter im BFH-Fall verdiente danach zu viel und musste für die Heimkosten anteilig selbst aufkommen.

Quiz
Krankenkassen-Quiz

Testen Sie, wie gut Sie sich mit den Gesetzlichen und deren Leistungen auskennen. Quiz starten

Dass die Mittel aus der Pflegeversicherung für eine Unterbringung im Heim meist nicht reichen, ist der Struktur der Versicherung geschuldet. Sie wurde als eine Art Teilkaskoversicherung konstruiert. Den Rest sollen die Patienten selbst oder das Sozialamt zahlen, das einen Anspruch gegen die Kinder der Patienten hat. "Eigentlich war es früher selbstverständlich, dass Eltern und Kinder füreinander in Notzeiten aufkommen und grundsätzlich nicht der Staat", sagt Dieter Gonze, Steuerberater bei Gonze & Schüttler. "Die Unterhaltsverpflichtung in gerader Linie miteinander verwandter Personen ergibt sich jedoch bereits aus dem BGB."

"Viele Pflegebedürftige haben Angst, dass das Geld nicht reicht"

Bei der Prüfung, wer Unterkunft und Betreuung zu finanzieren hat, wird zunächst das Einkommen des Pflegebedürftigen selbst geprüft. Er muss für die Kosten mit seinem gesamten Vermögen aufkommen, nur ein Schonbetrag von 2600 Euro verbleibt. "Viele Pflegebedürftige haben aber Angst, dass das Geld nicht einmal für die eigene Beerdigung ausreicht", sagt Hesse von der Parität.

Erst danach springt das Sozialamt ein, das wiederum das verauslagte Geld von den Kindern einfordert. Um die Höhe der Unterhaltspflicht der Kinder zu ermitteln, wird deren Einkommen herangezogen. Sohn oder Tochter können von ihrem Nettoeinkommen Versicherungsbeiträge, berufsbedingte Aufwendungen und Kreditverpflichtungen abziehen, ebenso die Unterhaltskosten für eigene Kinder und Ehegatten. Für die Eltern zahlen müssen sie dann nur, wenn ihnen mehr als rund 1400 Euro verbleiben.

Kinder können Pauschbetrag in Anspruch nehmen

Werden die Pflegebedürftigen selbst noch zur Einkommensteuer herangezogen, etwa weil sie zusammen mit dem berufstätigen Ehegatten veranlagt werden, können sie ihre Kosten natürlich auch selbst als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Entscheidend ist nur, dass der Patient tatsächlich selbst für Unterkunft und Betreuung bezahlt hat - Erstattungen einer privaten Pflegezusatzversicherung werden voll angerechnet (BFH, Az.: VI R 8/10).

Pflegen die Kinder ihre Angehörigen in den eigenen vier Wänden selbst, können sie einen Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen. Die Bemessungsgrundlage für ihre Einkommensteuer wird dann um 924 Euro reduziert. Und wer einen ambulanten Pflegedienst engagiert, kann 20 Prozent der dadurch entstehenden Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

CSU will eine volle Absetzbarkeit

Diese Kappung will das bayerische CSU-Landessozialministerium aufheben. Es hat Anfang September Pläne zur steuerlichen Förderung der häusliche Pflege vorgelegt. Die Kosten sollen künftig in vollem Umfang als Sonderausgaben abzusetzen sein. Ein Affront gegen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der selbst vollmundig eine Pflegereform angekündigt hatte. Die hat er jetzt erst einmal auf Eis gelegt.


Partner-Angebot
Traum-Job finden
Jobsuche bei t-online.de (Foto: t-online.de)

Sie suchen einen neuen Job? Finden Sie den passenden Job aus fast 60.000 Stellenangeboten. Jobsuche starten

Quelle: Financial Times Deutschland

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Steuerrecht: Pflegekosten sind steuerlich absetzbar" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Steuerrecht: Pflegekosten sind steuerlich absetzbar" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (19)

zum Forum

Thema: "Steuerrecht: Pflegekosten sind steuerlich absetzbar"

Vater schrieb: am 11. Oktober 2011 um 11:59:28
(5) (0) Jetzt noch´n Riester?
Die FDP u.a. (vor allem Versicherer und Banken!) wollen das steigende Pflegeproblem á la Riester privat lösen. Beim
Riestern zockt die Kapitalbranche mit bis zu 40 % alles ab, was der Staat zuschießt. Da bietet sich doch Akt 2 bei der Pflege als weitere Chance an, oder?
mehr Kommentar melden

sauerland schrieb: am 11. Oktober 2011 um 09:16:21
(8) (0) @SB
wollte der Gesundheitsminister nicht eine Pflegereform machen, hat er im Fernsehen in der Talkshow bei Anne Will doch lauthals
verkündet. Nee nicht, war doch klar, lügenpartei FDP. Die Angehörigen sollen fein auf allen Kosten sitzen bleiben, sind doch deren Eltern. Nur ich bekomme für meine Demente Mutter nichts, obwohl ich ständig hinterher rennen muss, weil sie geistig wie ein Kleinkind ist andere bekommen alles weil die Mutter im Rollstuhl sitzt und Kreuzworträtsel löst. Wo ist das gerecht.
mehr Kommentar melden

Pfleger schrieb: am 10. Oktober 2011 um 16:42:16
(19) (2) Pflege und die Finanzierung
Für die Pflege der Pflegebedürftigen, für die Schulen, Kindergärten, für das Gesundheitswesen, für die
Renten ist angeblich kein Geld da. Aber für die Rettung der zockenden und gut verdienenden Banken werden Milliarden aus der Wundertüte herausgezaubert. Was haben wir nur für eine verlogene Gesellschaft. Auch für die Beamten sind 2,4% eine Kleinigkeit. Kann man aus den Steuersäckel nehmen und wenn es nicht reicht eine höhrere Steuer, PKW Maut, Solibeitrag und noch mehr einführen. Wo leben wir?
mehr Kommentar melden

alle Kommentare
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Riesiger Fernsehgenuss
Knüller knallhart bei euronics.de

Tolle Bildqualität & kleiner Preis: 94 cm Grundig-LCD-TV (EEK: C) jetzt nur 555,- €. bei euronics.de

Einkaufswelt
14,95 €-Gutschein sichern
Gutschein-Aktion bei KLiNGEL.de

Damenmode in den schönsten Sommerfarben - online bestellen und sparen. bei KLiNGEL.de

Einkaufswelt
Premium-Freizeitmode
BRAX - Premium-Mode vom Passformspezialisten

Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special

Einkaufswelt
Hier sparen Sie bis zu 90%
Bildschöne Mai-Schnäppchen zum kleinen Preis - bei Hugendubel.de

Bildschöne Mai-Schnäppchen: Bücher, Tablet-PC, eBook-Reader und mehr. bei Hugendubel.de


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

Historische Traktoren
Agrar Simulator: Historische Landmaschinen (Quelle: Koch Media)

Landmaschinen der 50er bis 70er Jahre fahren. Spiel jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Whistleblower gefeu- ert: Firma muss zahlen
Altenpflegerin Brigitte Heinisch (Quelle: dpa)

Altenpflegerin erhält 5- stellige Abfindung. mehr

Es bleibt dabei: Hertha muss in die zweite Liga
Fans stürmen den Rasen beim Relegationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC.

Bizarre Kriegsvergleiche ziehen nicht. mehr


Anzeigen

Anzeige

Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige