25.05.2012, 15:25 Uhr | dapd, AFP, t-online.de - mmr
Wer Steuern sparen möchte, kann etwa einen Unfall geltend machen. Wer bei der derzeitigen Winterglätte beruflich unterwegs ist und einen Unfall baut, dem hilft das Finanzamt finanziell. Die Aufwendungen für Reparaturarbeiten, Gutachter und vieles mehr lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Nicht nur betroffene Autofahrer sollten die Steuerspar-Chance nutzen, wie Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin erklärt. Auch Radfahrer oder Fußgänger können ihre Unfallkosten bei Schnee und Eis geltend machen und am Ende womöglich eine Steuererstattung herausholen.
Voraussetzung ist immer, dass das Malheur beruflich bedingt passierte - beispielsweise auf dem Weg zum Büro oder auf dem Heimweg von der Arbeit, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt. Auch Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten können das Finanzamt beteiligen. Selbst Unfälle bei beruflich bedingten Umzügen können steuerlich geltend gemacht werden, wie Experten von der Stiftung Warentest erläutern.
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Wer einen privat veranlassten Umweg auf dem Weg zur Arbeit macht und dabei verunglückt, geht leer aus. Das Finanzamt erkennt nur die Folgen von Unfällen auf der direkten Strecke von und zur Arbeit an. Hat der Pendler einen Abstecher eingelegt, um die Kinder zur Schule zu bringen oder im Supermarkt einzukaufen, gilt die Fahrt nicht mehr als beruflich bedingt. Außerdem darf kein Alkohol im Spiel gewesen sein.
Pendler können ihre eigenen Reparaturkosten am Auto oder Fahrrad ansetzen, und zwar in voller Höhe. Außerdem den Schadenersatz, der an den Unfallgegner gezahlt wurde. Abzugsfähig sind auch Aufwendungen für Abschlepp- oder Leihwagen, für Gutachter, Anwalt und Gericht, außerdem die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. Geltend gemacht werden können zudem Folgeschäden an privaten Dingen wie ein zerstörtes Smartphone oder Notebook, das beim Sturz eines Fußgängers zu Bruch ging, oder ein demolierter Aktenkoffer. Das Finanzamt beteiligt sich nicht an Verwarnungs- oder Bußgeldern.
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Apropos Gutachter: Wenn an einem Autounfall (unabhängig von einem Wegeunfall) beide Seiten eine Mitschuld tragen, werden neben dem Schaden auch die Sachverständigenkosten geteilt. Das entschied ganz aktuell der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er klärte damit eine bislang umstrittene Rechtsfrage (Az. VI ZR 133/11, VI ZR 249/11).
Nein, beruflich bedingte Unfallschäden können in voller Höhe in die Steuererklärung gepackt werden. Das Sammeln von Belegen ist wichtig. Lediglich Zahlungen der Versicherung oder andere Ersatzleistungen müssen gegengerechnet werden. Der Betroffene muss keine Aufteilung in einen privaten und beruflichen Anteil etwa der Autonutzung vornehmen. Bei einem Totalschaden oder Bagatellschäden wie Dellen, die nicht repariert werden, kann eine "Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung" (AfaA) geltend gemacht werden. Die AafA ist die Differenz zwischen dem steuerlichen Buchwert vor dem Unfall und dem Verkehrswert danach. Die Wiederbeschaffung eines Autos oder Fahrrads wird nicht gezahlt.

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Wer im vergangenen Jahr oder vorher einen berufsbedingten Unfall hatte und noch alle Belege besitzt, kann die Kosten rückwirkend anerkannt bekommen - solange es für das Steuerjahr noch keinen bestandskräftigen Bescheid vom Finanzamt gibt. Nachschieben ist kein Problem, wenn in einer strittigen Steuersache Einspruch eingelegt wurde und der Bescheid grundsätzlich offen blieb, betont Rauhöft. Nachträge können jederzeit beim Finanzamt eingereicht werden. Wer Unterstützung braucht, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein vor Ort wenden. Adressen gibt es im Internet unter www.nvl.de oder www.bdl-online.de.
Statt sich selbst mit der Steuer herumzuplagen, kann der Betroffene auch seinen Chef fragen, je nach Einzelfall. Ein Arbeitgeber kann betrieblich bedingte Unfallkosten grundsätzlich in voller Höhe steuerfrei übernehmen. Dann trägt nicht der Arbeitnehmer die Kosten, sondern die Firma. "Das ist aber Verhandlungssache und geht nicht immer", sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.
Quelle: dapd , AFP , t-online.de
angie schrieb:
am 8. Februar 2012 um 11:27:28
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@steffan
Ist es denn gerecht, dass Geringverdiener z.T. gar keine Steuer bezahlen, andere aber fast die Hälfte ihres Einkommens. Gerecht
wäre m.E. ein gleicher Steuersatz für alle, da hätte es vielleicht auch ein Ende mit dieser ewigen Heulerei!
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boogieman schrieb:
am 8. Februar 2012 um 10:25:19
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steuern
moin,,,es müssten alle beweise bringen, dass sie ein auto zur arbeit benötigen. ab und an werden auch fahrgemeinschaften gebildet
und jeder gibt in seiner steuererklärung an, dass er selber jeden tag gefahren ist...........lächerlich..............
aber anscheinend freut es die fahrgemeinschaften..............und der vater staat macht auch nix.............schöne fahrgemeinschaft noch..............
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Manni schrieb:
am 8. Februar 2012 um 08:14:23
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Steuern
Die MINIMALE Kilometerpauschale und die Möglichkeit bei Wegeunfällen Steuern erstattet zu bekommen reichen nicht aus um für
Gerechtigkeit zu sorgen.Wenn ein Auto zwingend notwendig ist um zur Arbeit zu kommen,sollten Reparaturkosten und auch die Anschaffung stärker abgesetzt werden können.Für viele Autofahrer ist das Auto mittlerweile zur AUßERGEWÖHNLICHEN BELASTUNG geworden.Sehr viele Arbeitnehmer sind sogar gezwungen Kredite dafür abzustottern.Andere können jeden Pups absetzen und wir?
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