24.11.2011, 15:07 Uhr | dapd
Zum Jahresausklang können sich Steuerzahler noch einen wahren Geldsegen sichern: Wer die letzten Wochen des Jahres geschickt nutzt, kann für 2011 einige hundert Euro Steuern sparen. Und das ist gar nicht so schwierig - wir verraten, wie Sie Geld ausgeben sollten, um vom Fiskus Bares zurückzubekommen.
Dazu gehört beispielsweise der Kauf einer neuen Brille, von Büromöbeln oder das Durchziehen von Handwerkerarbeiten noch bis Silvester, erläutert Martina Bruse, Sprecherin des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Wird das Geld erst 2012 ausgegeben, geht der nicht ausgeschöpfte Steuervorteil für dieses Jahr verloren.
"Beim Steuer-Jahresendspurt ist richtig viel Geld rauszuholen", ermuntert Bruse zum strategischen Handeln. Das gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige wie auch für Rentner. Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater helfen beim Ausnutzen aller Sparchancen auf den letzten Metern dieses Jahres. Mit den folgenden Tipps machen Sie alles richtig.
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Für Arbeitnehmer kann sich die geballte Anschaffung von Arbeitsmitteln auf den letzten Drücker rechnen wie etwa Computer, Aktentasche, Stifte, Fachliteratur, neue Büromöbel. Hauptsache, es kommen über 1000 Euro in diesem Jahr an Ausgaben für den Job zusammen. So hoch ist der diesjährige Pauschbetrag. Er drückt die Steuer, unabhängig von einem Arbeitszimmer zu Hause. Kostet ein Arbeitsmittel inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr als 487,90 Euro, kann der Kauf sofort und in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Teureres lässt sich über Jahre verteilt abschreiben. Es kann sich zudem rechnen, eine für 2012 geplante Fortbildung noch bis Silvester zu zahlen.
Wer dieses Jahr schon happige Ausgaben für Krankenhaus, Zahnersatz, Medikamente oder die Kinderzahnspange hatte, sollte den anstehenden Kauf der neuen Einlagen oder der Brille bis Silvester auch noch angehen, wenn es finanziell möglich ist. Je mehr zusammenkommt, desto besser. Gesundheitsausgaben sind nämlich erst ab einer bestimmten Hürde absetzbar - und die liegt hoch. Zusammengezählt wird alles, was der Arzt verordnet hat und von den Kassen nicht erstattet wird, beispielsweise Praxisgebühren, Kuren, Massagen, Augenlasern und Therapien. Es kann sich sogar lohnen, eine Arztrechnung schon 2011 zu bezahlen, obwohl die Behandlung 2012 noch fortgesetzt wird.
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Das Finanzamt muss mithelfen, wenn der zumutbare Eigenanteil überschritten wird. Dieser liegt bei jedem Steuerzahler anders. Er richtet sich vor allem nach dem Jahreseinkommen, also nach dem Bruttoverdienst plus Einkünften etwa aus Vermietung oder Verpachtung. Werbungskosten werden abgezogen. Aber auch Familienstand und Kinderzahl sind wichtig. Je nach Lebenssituation liegt die Hürde zwischen ein und sieben Prozent des Gesamteinkommens.
Eine Familie mit Kind und 30.000 Euro im Jahr muss zum Beispiel bis zu 900 Euro Krankheitskosten selbst tragen. Was darüber anfällt, kann sie von der Steuer absetzen. Für eine Familie mit drei Kindern und 40.000 Euro liegt die Grenze nur bei 400 Euro, für einen Single mit vergleichbarem Einkommen dagegen bei 2400 Euro.
Richtig viel Steuerersparnis ist mit Ausgaben rund um den Haushalt drin, insgesamt bis zu 5710 Euro im Jahr. Der Vorteil lässt sich direkt von der Steuerlast abziehen und in drei Einzelbereichen erzielen. Wer zum Beispiel bislang erst wenig Reparaturen hatte, aber plant, bald die Wände streichen, die Küche modernisieren oder den Teppichboden erneuern zu lassen, sollte das noch bis Silvester vorziehen.
20 Prozent des Arbeitslohns von bis zu 6000 Euro dürfen abgesetzt werden, maximal also 1200 Euro im Jahr. Größere Aufträge lassen sich splitten. Absetzbar ist alles, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung zusammenhängt, allerdings nur Arbeitsleistung, Anfahrt und Maschinenmiete, Material kann nicht steuermindernd angegeben werden. Selbst die Reparatur von Waschmaschine, Geschirrspüler oder Computer daheim zählt. Die Rechnungen müssen vor Neujahr überwiesen sein.
Außerdem absetzbar ist beispielsweise die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, eines Gärtners, Fensterputzers sowie eines Altenpflege-, Umzugs- oder Schneeräumdienstes. 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro Kosten dürfen steuerlich geltend gemacht werden, maximal also 4000 Euro im Jahr. Wer seine Putzkraft oder die Köchin als Minijobber im Privathaushalt angemeldet hat, kann die dritte Sparchance abschöpfen, nämlich 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 510 Euro.
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Quelle: dapd
usi schrieb:
am 16. Dezember 2011 um 00:23:22
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Steuern sparen !
Leute ,laßt euch nicht verarschen !
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ich schrieb:
am 24. November 2011 um 18:59:00
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Steuertipps
Also bei einem persönlichen Durchschnittssteuersatz von vielleicht 15% (für einen Arbeitnehmer schon hoch), soll ich also z. B.
2.000,- EUR ausgeben, um dann nächstes Jahr 300,- EUR (15 % v. 2.000,- EUR) wieder zu kriegen. Wenn das kein super Spartipp ist...
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Freidenker schrieb:
am 24. November 2011 um 16:32:06
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Steuern sparen
Wie wirkungsvoll man Steuern spart da fragt man am besten die Sparer die nicht auf einer Steuer-CD drauf sind oder von
einflußreichen Politikern mit Steuersenkungsmaßnahmen bedacht werden.
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