11.11.2011, 11:20 Uhr | dpa-tmn
Anleger mit Konten oder Depots bei mehreren Banken sollten bald ihre Verlustbescheinigung bestellen. Stichtag hierfür ist der 15. Dezember, wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin mitteilt.
Nur mit dieser Bescheinigung ließen sich Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank miteinander verrechnen. Ohne Bescheinigung gingen Verluste allerdings nicht verloren, erklärt der BDL. Denn die betreffende Bank trage diese automatisch auf das nächste Jahr vor.
Die Beantragung der Verlustbescheinigung ist erst seit 2009 nötig. Wegen der Einführung der Abgeltungsteuer können Anleger Gewinne und Verluste nicht mehr selbst in ihrer Einkommensteuer verrechnen. Dies erledigen in der Regel nun die Banken. Wer alle Depots und Konten bei einer Bank führt, muss also nichts veranlassen.
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Quelle: t-online.de , dpa-tmn
Kaufmann schrieb:
am 20. November 2011 um 18:48:53
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Manix
Wieso das denn, hast Du konkrete Beispiele oder nur blabla, mein Berater auf jeden Fall bekommt zum Weihnachtsfest wieder eine Kiste
Wein u.ä., für seine gute Anlagepolitik und gute Tips.
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Manix schrieb:
am 11. November 2011 um 12:41:14
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Steuertipps
Macht das doch mal klarer für Rentner und ältere Leute,die werden doch von den Banken über den Tischgezogen.
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