
18.11.2011, 12:45 Uhr | Financial Times Deutschland
Infolge einer Verschärfung durch das Jahressteuergesetz 2010 wurden Urteile des BFH rückwirkend ausgehebelt. So unterliegen vom Fiskus auf Erstattungen bezahlte Zinsen weiterhin der Abgeltungsteuer. Es ist davon auszugehen, dass der BFH seine Meinung in den erneuten Revisionsverfahren (Az.: VIII R 1/11 und VIII R 36/10) bestätigen wird. Anleger müssen die Zinsen zunächst in der Erklärung über die Anlage KAP deklarieren, der gegen den Bescheid eingelegte Einspruch kann dann ruhen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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