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Streit um Gaspreise: Hunderttausende bekommen Rückerstattung

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EWE zahlt Gaskunden Geld zurück

04.10.2010, 15:47 Uhr | cs mit dpa und dapd

Der Gasversorger EWE lenkt im Streit um Erhöhungen seiner Gaspreise ein (Foto: imago)

Der Gasversorger EWE lenkt im Streit um Erhöhungen seiner Gaspreise ein (Foto: imago) (Quelle: imago)

Gute Nachrichten für Hunderttausende Gaskunden: Der Versorger EWE will rund 100 Millionen Euro an seine Kunden zurückzahlen. Damit lenken die Oldenburger im Streit um Erhöhungen der Gaspreise ein und kommen über 600.000 Verbrauchern in der Ems-Weser-Elbe-Region, in Brandenburg, Nordvorpommern und auf Rügen entgegen. Allerdings machte der Konzern eine gewichtige Ausnahme, die vielen Kunden die Rückzahlung versagen könnte. Zudem kündigten betroffene Kunden an, das Angebot nicht annehmen zu wollen, da es zu niedrig sei.

Nicht alle EWE-Kunden bekommen Geld zurück

EWE-Verbandsgeschäftsführer Hans Eveslage kündigte im Anschluss an die Hauptversammlung an, den Kunden 0,46 Cent pro Kilowattstunde zurückzuzahlen. Damit kann jeder Haushalt im Schnitt mit 100 bis 125 Euro rechnen. Beglichen werden soll die Schuld mit der Jahresrechnung. Profitieren werden Kunden, die vor dem ersten August 2008 EWE-Kunden waren. Doch es gibt Einschränkungen: Lediglich Kunden, die nicht gegen die Preiserhöhungen geklagt oder ihren Vertrag deshalb gekündigt haben, sollen Geld bekommen. Einige Kunden erklärten bereits, das Angebot nicht zu akzeptieren.

"Wir wollen das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen", erklärte EWE-Aufsichtsratschef Günther Boekhof. Der Kompromiss dürfe aber nicht auf Kosten der Angestellten gehen: "Wir werden bei den Investitionen zurückschrauben müssen."

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Streit um Preiserhöhungen

EWE hatte die Preise in den Sondertarifen seit 2004 in mehreren Schritten angehoben. Rund 50 Kunden klagten sich daraufhin durch mehrere Instanzen. Schließlich gab ihnen der BGH Recht - zumindest was die Erhöhungen seit April 2007 angeht. Die Richter entschieden, dass die Sonderkunden nicht schlechter gestellt werden dürfen als die normalen Tarifkunden. Allerdings verpflichtete der BGH den Energieversorger nicht zu einer Rückzahlung.

"Das Urteil des BGH hat auch EWE in eine unklare Position gebracht. Das Gericht hat zwar die Klausel für unwirksam erklärt, aber nicht geklärt, wie mit den Preiserhöhungen im entsprechenden Zeitraum umzugehen ist", so Boekhoff. Die Sonderzahlung werde nun als Kompromissvorschlag betrachtet, um eventuelle langwierige Verfahren zu vermeiden.

Betroffene sollten Angebot genau prüfen

Damit ist das juristische Gezerre jedoch noch nicht zu Ende. Vor dem Oberlandesgericht in Celle ist eine Sammelklage mehrerer Verbraucher aus Ostfriesland anhängig, bei der eine Entscheidung noch aussteht. Auch ob die betroffenen Kunden die jetzt vorgeschlagene Rückzahlung annehmen, steht auf einem anderen Blatt. "Wir akzeptieren das nicht", sagte Michael Gudehus von der Bürgerinitiative "Oldenburger gegen Gaspreiserhöhungen", die rund 30 Kunden vertritt. Nach seinen Angaben müsste EWE den Verbrauchern rund 200 Millionen Euro zurückerstatten.

Auch die niedersächsische Verbraucherzentrale rät den Kunden, sich den Vorschlag genau anzuschauen und die eigenen Ansprüche auszurechnen. Liege das Angebot darunter, solle der Kunde klagen, sagte die Energieexpertin Karin Goldbeck. Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) bezeichnete die Einigung dagegen als verbraucherfreundlich.


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cs mit dpa und dapd  

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Kommentare (17)

zum Forum

Thema: "Streit um Gaspreise: Hunderttausende bekommen Rückerstattung"

Sascha schrieb: am 21. Juli 2011 um 20:25:58
(0) (0) e-wie-einfach
Ich war in dem Zeitraum e-wie-einfach Kunde. Die haben eine Preisgarantie (immer 1 Cent unter dem örtlichen Anbieter; ewe
classic) gehabt. Besteht dann auch für deren Kunden ein Rückzahlungsanspruch ?
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S.Link schrieb: am 6. Juli 2011 um 13:25:24
(0) (0) rückerstattung
Also ich habe nicht einen Cent wieder bekommen....

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Andy Kühlken schrieb: am 30. November 2010 um 10:49:37
(0) (0) Aufrechnung durchführen!
Moin, wenn ihr gezahlt habt und die EWE muss jetzt aufgrund des BGH-Urteils rückzahlen, es aber nich tut, dann
macht doch mal den § 387 BGB geltend. Der regelt die sogeannten Aufrechnung. Bei gleichen Forderungen wird gegengerechnet. Einfach einige Abschläge so lange nicht zahlen, bis die Rückzahlung aufgebraucht ist. EWE kann sich ja nicht beschweren, denn der Kunde hat ja im Vorhinein bezahlt gehabt. Man holt sich jetzt nur zurück, was ihm zusteht.
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