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Stromanbieter wechseln: Bei Verzögerungen dem neuen Anbieter Frist setzen

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Versorger wechseln und sparen

Bei Wechselstau: Neuem Stromanbieter Frist setzen

26.10.2011, 10:50 Uhr | dpa-tmn

Der Wechsel des Stromanbieters sollte innerhalb weniger Wochen klappen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Der Wechsel des Stromanbieters sollte innerhalb weniger Wochen klappen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Wenn der Wechsel des Stromanbieters zu lange dauert, setzen Verbraucher dem neuen Lieferanten am besten eine Frist. Denn der Kunde habe das Recht auf einen Wechsel innerhalb von drei Wochen nach der Neuanmeldung, sagte Claudia Bruhn von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Manche Stromanbieter könnten derzeit wegen des großen Andrangs nicht sofort liefern. Das gelte seit der Atomkatastrophe in Japan besonders für die reinen Ökostromanbieter.

Eine Frist setzten Kunden am besten schriftlich, riet Bruhn. Der Text könne etwa so lauten: "Wie Sie mir in Ihrem letzten Schreiben angekündigt haben, sollte die Versorgung eigentlich bis zum Tag X aufgenommen werden, passiert ist aber nichts. Wenn bis zum Tag Y der Wechsel nicht vollzogen ist, werde ich vom Vertrag zurücktreten."

Frist gilt ab Anmeldung

Die dreiwöchige Frist gelte offiziell ab dem Tag, an dem der Kunde beim neuen Anbieter angemeldet ist, sagte Bruhn. "Aber das ist nicht der Tag, an dem er zum Beispiel im Internet den Online-Antrag ausgefüllt hat." Den Anmeldetag lege das Unternehmen fest. "Insgesamt können aus den drei Wochen dadurch auch fünf oder sechs Wochen werden, mehr aber nicht", gab Bruhn an.

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Ganz ohne Licht werde ein Verbraucher aber ohnehin nicht da stehen. Liefert der neue Anbieter nicht rechtzeitig nach der Kündigung, springe automatisch der lokale Grundversorger ein, beruhigte Bruhn: "Da ist es beim Strom besser als beim Telefon oder Internet, weil Sie keine Angst haben müssen, mal ein paar Monate ohne da zu stehen."

Neue Schlichtungsstelle für Energieverbraucher

Bei Problemen mit dem Stromanbieter können Verbraucher ab dem 1. November außerdem die neue Schlichtungsstelle Energie anrufen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) gaben den Startschuss für die neue Einrichtung, die Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Kunden außergerichtlich beilegen soll.

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Quelle: dpa-tmn , t-online.de

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Kommentare (2)

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Thema: "Stromanbieter wechseln: Bei Verzögerungen dem neuen Anbieter Frist setzen"

wechselwilliger schrieb: am 27. Oktober 2011 um 09:18:40
(0) (0) wechselproblem
Die immer wieder auftretenden Probleme beim Wechsel des Anbieters halten wohl viel vom Anbieterwechsel ab. Dabei könnte es
so einfach sein. Es bräuchte nur neue Zähler in die man die Kundenkarte des bevorzugen Versorgers steckt und schon fließt Strom zu gewünschten Tarif - ohne Trara. (Zähler mit online Rückmeldung gibt es ja schon) Technisch wäre das kein Problem - müßte nur vorgeschrieben werden.
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Sauer schrieb: am 27. Oktober 2011 um 01:25:28
(0) (0) Staatlich verordnete Fristen
beim Wechsel trieben mich voriges Jahr gegen meinen Willen in die Fänge des ungeliebten weil überteuerten
lokalen Grundversorgers. Ich hatte aus Termingründen selbst gekündigt, hatte die Bestätigung des bisherigen Lieferers bei der neuen Vertragsanbahnung mit eingereicht, und musste durch staatliches Verschulden zwischendurch noch einen Monat Grundversorger zu einem schäbigen Tarif hinnehmen.
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