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Stromkosten: Hartz-IV-Empfänger dürfen Erstattung behalten

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Stromkosten: Hartz-IV-Empfänger dürfen Erstattung behalten

25.08.2011, 12:07 Uhr | bv

Urteil: Stromguthaben ist kein Einkommen bei Hartz IV (Quelle: imago)

Urteil: Stromguthaben ist kein Einkommen bei Hartz IV (Quelle: imago)

Eine Rückerstattung des Stromversorgers stellt bei Hartz-IV-Empfängern kein Einkommen dar. Sie können das Geld daher behalten. Das hat das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B 14 AS 185/10 R und B 14 AS 186/10 R), wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Das Urteil erging am gleichen Tag wie dasjenige zum Geldgeschenk der Oma, fand aber zunächst nur wenig Beachtung.

Der Fall geht zurück auf das Jahr 2007. Eine Brandenburgerin, die mit ihrer Mutter zusammenlebt, hatte für 2006 eine Rückzahlung über 164,35 Euro erhalten, weil der Stromverbrauch gesunken war. Den Abschlag hatten die beiden Frauen aus den Hartz-IV-Regelleistungen bezahlt.

Keine Strafe fürs Stromsparen

Das Jobcenter wollte die Hälfte davon als Einkommen anrechnen und die Hartz-IV-Bezüge entsprechend kürzen. Dagegen klagten die Betroffenen durch alle Instanzen, bis sie vom Bundessozialgericht nun Recht bekamen. Die Richter meinten, die Klägerinnen dürften nicht für ihre Sparsamkeit bestraft werden.

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Die Richter wiesen insbesondere daraufhin, dass der Strom aus den Regelleistungen bezahlt werden muss - im Unterschied zu den Heizkosten, die zu den "Kosten der Unterkunft" gehören. Das Jobcenter zahlt hier zusätzlich zu den Regelleistungen die Miete plus Heiz- und Nebenkosten - soweit beides als angemessen angesehen wird. Verschwendung wird hier also nicht belohnt.

Alte Guthaben gelten als Einkommen

Eine Ausnahme für das Stromguthaben gibt es allerdings: Wenn es noch aus der Zeit vor dem Bezug von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) stammt, wird es sehr wohl als Einkommen angerechnet, da es nämlich nicht aus den Regelleistungen bezahlt wurde. Das traf im verhandelten Fall aber nicht zu, da die Frauen bereits seit 2005 Hartz IV bezogen.

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In den vergangenen Tagen waren mehrere Hartz-IV-Urteile bekannt geworden, die für die Betroffenen günstig ausfielen. So durften die Kinder einer Hartz-IV-Familie ein Geldgeschenk der Oma behalten. Hartz-IV-Empfänger aus Cuxhaven verhinderten, dass sie ihr Haus verkaufen müssen. Und die Jobcenter wurden dazu verpflichtet, die Differenz bei den Kosten der privaten Pflegeversicherung zu übernehmen.

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Quelle: t-online.de

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Kommentare (100)

zum Forum

Thema: "Stromkosten: Hartz-IV-Empfänger dürfen Erstattung behalten"

jutta schrieb: am 15. September 2011 um 17:05:21
(5) (0) stromkosten
Verstehe nicht ganz! Wir müssen die Stromkosten vom harzV- Geld bezahlen. Bekommen keinen euro von der kommune oder vom Staat
.Warum sollen wir das eingesparte nicht behalten?
mehr Kommentar melden

R.Roth schrieb: am 26. August 2011 um 15:21:52
(3) (1) Topf
Wenn man alles in einen Topf schmeisst, 50plus, Leute mit Vermittlungshemmnissen, (kleine) Sozialbetrüger, Kriminelle...und dazu einen
perönlichen Ansprechpartner, der nach Ermessen, manchmal Willkür handelt, kann nichts Gutes dabei rauskommen.
mehr Kommentar melden

bemme schrieb: am 26. August 2011 um 11:26:47
(8) (4) @Heros
würde mal an deiner stelle das grundgesetz"Lesen"und nicht schlafen dabei!!!!es beinhaltet keinen individuellen anspruch auf
einen arbeisplatz.
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