14.08.2010, 15:52 Uhr | dpa tmn
Die Zinsen für Tagesgeld sind im Keller. Augenblicklich bieten die Banken in Deutschland durchschnittlich gerade mal etwas mehr als ein Prozent für das Sparguthaben. Das reicht lediglich aus, um die Inflation auszugleichen. "Nur wer die Zinsangebote regelmäßig vergleicht und den Anbieter wechselt, kann sich über einen kleinen Geld-Zuwachs freuen", sagt Max Herbst von der Finanzberatung FMH. Mit Hilfe unseres Tagesgeld-Rechners können Sie schnell erfahren, welche Bank zur Zeit die besten Konditionen bietet.
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Der Mittelwert des Leitzinses der Europäischen Zentralbank (EZB) lag in den vergangen zehn Jahren bei 2,79 Prozent. Der Euriborfür 3 Monate erreichte 2,98 Prozent und für 6 Monate 3,04 Prozent. Er bezeichnet die durchschnittlichen Zinssätze, zu denen 57 europäische Banken sich untereinander Geld leihen. Der Tagesgeldzins schaffte nach den Statistiken der FMH-Finanzberatung in diesem Zeitraum gerade mal 2,35 Prozent und Festgeld für 3 Monate 2,34 Prozent und für 6 Monate 2,49 Prozent.
Die Zinsangebote der Banken an ihre Kunden lagen durchschnittlich immer unter den Leitzinsen oder dem Euribor. "Da können sich die Anleger über die aktuellen Tagesgeldangebote fast noch freuen, denn diese liegen im Schnitt beim Tagesgeld bei 1,08 Prozent und in der Spitze über 2 Prozent", sagt Herbst. Beim Festgeld für 3 und 6 Monate sei man bereits unter die Leitzinsen gerutscht. Die Tendenz sei weiter leicht fallend und pendle sich wieder unter den Leitzinsen ein - so wie in den vergangenen 10 Jahren auch. Davon müsse der Sparer jetzt noch die aktuelle Inflationsrate von 1,1 Prozent abziehen - dann wisse er, was im Sparstrumpf übrig bleibt.
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Quelle: t-online.de , dpa-tmn
Nanu! schrieb:
am 13. August 2010 um 14:09:38
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Zins=Inflationsausgleich
Wenn der Zins nur die Inflation ausgleicht, warum muss man dann die Abschlagssteuer und Soli bezahlen? Man hat am
Ende des Jahres dann weniger als am Anfang! Das kommt einer staatlichen Enteignung gleich. Ist das überhaupt verfassungskonform? Es müsste an sich nur der Zinsteil, der über der Inflation liegt, besteuert werden! Nur dieser Anteil stellt ein Kapitalertrag dar.
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