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Tchibo: Landgericht Köln untersagt Verkauf von Waffeleisen-Plagiat

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Gericht untersagt Tchibo Verkauf von Waffeleisen

18.03.2008, 17:46 Uhr | dpa-AFX / T-Online

Tchibo: Ware bleibt liegen (Foto: imago) Tchibo: Ware bleibt liegen (Foto: imago) Tchibo hat vor zwei Jahren in seinen Filialen ein unzulässig nachgeahmtes Waffeleisen verkauft. In einem Plagiatverfahren vor dem Landgericht Köln setzte sich der Sauerländer Waffeleisen-Hersteller Cloer teilweise durch. Das Gericht verbot den Vertrieb des Waffeleisens, das 2006 in Tchibo-Filialen verkauft worden war. Cloer ist nach eigenen Angaben bei Waffeleisen Marktführer in Deutschland mit einem Anteil von 45 Prozent. Jährlich würden rund 100 000 Waffeleisen verkauft. "Wenn Tchibo in einer solchen Aktion 50.000 Geräte auf den Markt wirft, ist der Rahm erst einmal abgeschöpft", hatte das Unternehmen argumentiert.

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Konstruktionsfehler mit kopiert
Ein Gerichtssprecher sagte, die 31. Zivilkammer sehe in dem Tchibo-Produkt eine unzulässige Nachahmung eines Cloer-Waffeleisens. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass bei dem 2006 verkauften Waffeleisen sogar ein Konstruktionsfehler des Originals mit kopiert worden war. Mit ihrem Spruch verpflichteten die Kölner Richter den Kaffeeröster, der Firma Cloer "jedweden Schaden zu ersetzen", der ihr durch den Vertrieb des Plagiats entstanden ist oder noch entstehen wird. (Az: 31 O 196/07)



Tchibo-Jurist gibt sich gelassen
Bei einem 2007 in Tchibo-Filialen vertriebenen Waffeleisen konnte sich Cloer allerdings nicht mit einem Verbotsantrag durchsetzen. Die Zivilkammer bewertete die Ähnlichkeit in diesem Fall als nicht so augenfällig. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich. "Sportlich gesehen steht es 1:1 unentschieden und wir müssen jetzt den Spielbericht lesen, ob wir in die zweite Halbzeit gehen", sagte Tchibo-Jurist Karlheinz Landwehr. Tchibo sei auch nach wie vor zu einem Vergleich bereit, den Cloer bislang abgelehnt habe.

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Quelle: t-online.de

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