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Telefonbetrug: Vorsicht vor neuer Abzocke

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Neuer Abzocker-Trick am Telefon

04.03.2011, 08:25 Uhr | mash

Vorsicht vor Anrufen, bei denen zu einem Gewinn gratuliert wird (Foto: imago)

Vorsicht vor Anrufen, bei denen zu einem Gewinn gratuliert wird (Foto: imago)

Bei Anruf Abzocke: Mit einem neuen Trick ziehen windige Geschäftemacher ahnungslosen Verbrauchern das Geld aus der Tasche. Geschulte Anrufer gratulieren am Telefon zum angeblichen Gewinn eines Gutscheins. Wer sich auf eine Unterhaltung einlässt, erlebt bei der nächsten Telefonrechnung eine böse Überraschung: Er zahlt für ein Abonnement zur Teilnahme an Gewinnspielen - bis zu 500 Euro im Jahr. Verbraucherschützer und die Bundesnetzagentur warnen: Aus der Abofalle wieder herauszukommen ist schwierig. Lesen Sie in unserer Show, wie die Trickser vorgehen und wie sich Betroffene wieder aus der Falle befreien können.

Gewinne locken in Abofalle

Seit geraumer Zeit rufen unseriöse Unternehmen ahnungslose Bürger an und gratulieren beispielsweise zum angeblichen Gewinn von kostenlosen Kosmetik-Gutscheinen. Den Köder schlucken viele. Im Gespräch fragen die professionellen Anrufer dann häufig nach der Telefonnummer sowie den Bankdaten der angeblichen Gewinner.

Abofalle: 9,90 Euro pro Woche

Bei der nächsten Telefonrechnung folgt dann der Schock: Für angebliche Gewinnspiel-Abos werden Kosten von 9,90 Euro fällig - pro Woche. Diese werden von dem Abrechnungsdienstleister Telomax eingezogen. Bei den Betrüger-Abonnements handelt es sich um Gewinnspielreihen, die von Firmen wie "win-finder.com" oder "gluecksfinder.net" angeboten werden. Das heißt: Die Unternehmen versprechen ihren Kunden den vollautomatischen Eintrag in Gewinnspiele mit Preisen von bis zu einer Million Euro.

Wirtschaft
Elektroautos der Zukunft

Einer der Trends auf dem 81. internationalen Auto-Salon in Genf: Elektroautos. zum Video

Neu: Abbuchung über Telefonrechnung

"Die Abbuchung über die Telefonrechnung ist das eigentlich Neue", sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu t-online.de/wirtschaft. Bei einem Bankeinzug könne der Betrag wieder rückgebucht werden. "Bei der Telefonrechnung ist dies ungleich komplizierter", so der Experte. Der Geschädigte müsse sowohl seinen Telefonanbieter als auch die Telomax anschreiben. Die Verbraucherzentralen halten dafür Musterbriefe bereit, denn das Verfahren ist nicht ohne Risiko: "Wenn man der angeblichen Forderung nicht widerspricht, kann das sogar bis zum Schufa-Eintrag führen".

Musterbrief Telefonanbieter
Musterbrief Gewinneintragungsdienste

Ausnutzen von Gesetzeslücken

Der Abrechnungsdienstleister Telomax geht bei der Masche besonders dreist vor. Sie nutzt zum Beispiel aus, dass der Telefonanbieter Deutsche Telekom AG als marktbeherrschendes Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, Leistungen Dritter ohne Überprüfung über seine Telefonrechnungen einzuziehen. Die Bundesnetzagentur versucht bereits seit mehreren Monaten, der neuen Abkassier-Masche den Riegel vorzuschieben und verhängte ein Abrechnungsverbot: Alle Forderungen, die in den Telefonrechnungen mit bestimmten Leistungsnummern wie zum Beispiel 61404 bezeichnet wurden, duften nicht mehr in Rechnung gestellt werden.

Katz-und-Maus-Spiel zwischen Behörde und Telomax

Ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Behörde und Telomax begann: Die Abrechnungs-Firma änderte einfach die Leistungsnummern - und kassierte weiter ab. Welche Rechnungs/Leistungsnummern im Detail betroffen sind, können Sie hier nachlesen.

Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihr Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für bestimmte Forderungen der Telomax GmbH erweitert. Nun hat die Deutsche Telekom eine einstweilige Verfügung gegen Telomax erwirkt: Zumindest die Kunden der Telekom erhalten nun keine weiteren Forderungen der Firma - vorerst. Telomax kann gegen diese Verfügung vorgehen.


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Quelle: mash , t-online.de

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Kommentare (64)

zum Forum

Thema: "Telefonbetrug: Vorsicht vor neuer Abzocke"

artattack47 schrieb: am 3. März 2011 um 20:34:38
(4) (0) Abzocker-Trick
Die Gesetze werden doch von Juristen gemacht und sollten so sein, daß sie völlig eindeutig sind und es keine Lücken für
diese kriminellen Telefonabzokker giebt. Ob es jetzt um Steuerhinterziehung geht oder um andere Vergehen, es giebt immer diese "Grauzonen der Interpretation" von Gesetzen. Wer diese Gesetzeslücken findet, wird immer Wege finden, daß für sich auszunutzen. Gesetze sollten eigentlich zum "Wohl des Volkes" sein und ihn zu schützen. Also Juristen, strengt euch mal an.
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Mario67 schrieb: am 3. März 2011 um 20:34:13
(10) (0) schriftlich
verträge am telefon, im internet abschließen ohne unterschrift ist kein problem. hat aber schon jemand versucht einen vertrag
im internet, per mail oder am telefon zu kündigen? wird meistens nicht anerkannt, nur schriftlich per einschreiben! paradox liebe gesetzesmacherpfeifen
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Prellbock schrieb: am 3. März 2011 um 20:13:58
(5) (0) Abzockerei kann man verhindern
Die betrügerfirmen machen hier gemeinsame Sache mit einigen Telefonanbietern. Das Zuasammenspiel von
Handynummer und E-mail Adresse machen sich hier verschieden Betrüger zu lukrativen Abzockmethoden zu eigen, raffiniert durchdacht, dem Bürger diese Daten zu entlocken. Ich habe die Einzugsermächtigung meiner Telefonrechnung gestoppt. Evtl. auftretende Beträge aus Abzockerei auf einer Rechnung ziehe ich bei der Überweisung derselben ab. Ich freue mich schon heute auf eine entsprechende Klage
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