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Telefonwerbung: Gerichtsurteil gegen Werbeanrufe

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Firmen müssen fragen: Urteil gegen Werbeanrufe

26.06.2008, 08:26 Uhr | dpa-Tmn

Ungebetene Werbeanrufe entwickeln sich zur Plage (Foto: imago) Ungebetene Werbeanrufe entwickeln sich zur Plage (Foto: imago)Ungebetene Werbeanrufe entwickeln sich immer mehr zur Plage. Sie belästigen die Bürger zu den unterschiedlichsten Tageszeiten. Überdies versuchen schwarze Schafe den Bürgern so überteuerte Produkte unterzujubeln und an deren Daten zu kommen. Doch inzwischen gehen Justiz und Politik gegen die ungebetenen Telefonanrufe vor. Nach einem neuen Urteil müssen die Anbieter prüfen, ob die Angerufenen mit dem Anruf einverstanden sind, wenn sie die Kontaktdaten gekauft haben. Das entschied das Landesgericht Traunstein (Bayern) in einem Fall, auf den der Verbraucherzentrale Bundesverband hinweist (Az.: 7 O 318/08).

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Prozess gegen österreichisches Meinungsforschungsinstitut

In dem Fall hatte das Unternehmen von einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut personenbezogene Daten gekauft und damit eine Marketingaktion per Telefon gestartet. Eine angerufene Verbraucherin beschwerte sich. Weil das Unternehmen schon in der Vergangenheit wegen unerlaubter Telefonwerbung aufgefallen war, leiteten die Verbraucherschützer ein so genanntes Vertragsstrafeverfahren ein. Das Unternehmen machte vor Gericht geltend, die Betroffene habe sich gegenüber dem Institut einverstanden erklärt, angerufen zu werden.

5100 Euro Strafe gegen Unternehmen

Nach Ansicht der Richter bezog sich das Einverständnis aber nur auf eine bestimmte Studie, nicht auf weitergehende Werbeaktionen. Nach dem Urteil des Gerichts hätte das Unternehmen diesen Sachverhalt vorher prüfen müssen - vor allem, weil das Institut, von dem die Daten bezogen wurden, im Ausland sitzt. Und dort könnten andere Rechtsvorschriften gelten. Das betreffende Unternehmen wurde zu einer Vertragsstrafe von 5100 Euro verurteilt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Unterbrecher 70-Tage

Regierung plant hohe Geldbußen

Die Verbraucherzentrale sieht das Urteil als einen weiteren Erfolg im Kampf gegen Telefonwerbung. Auch der Gesetzgeber will nun stärker dagegen vorgehen. In einem Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium ist von Geldstrafen bis zu 50.000 Euro die Rede. Auch soll es künftig ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen bei telefonisch geschlossenen Verträgen geben.

Verbraucherschützer verlangen schriftliche Bestätigung

Doch das geht den Verbraucherministern der Länder nicht weit genug: "Nachträglich kann man den Vertrag zwar widerrufen, aber Scherereien sind so doch vorprogrammiert", sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), der bayrische Minister Otmar Bernhard (CSU). Am Telefon geschlossene Verträge sollen nach Ansicht der Verbraucherschützer und der Landesminister nur nach anschließender schriftlicher Bestätigung gültig werden.


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Quelle: t-online.de

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