23.12.2011, 22:35 Uhr | dapd
Für den Laien ist dieser Teppich wohl nichts Besonderes: Das gute Stück Stoff ist 3,39 mal 1,53 Meter groß, darauf zu sehen sind scheinbar schnöde Blatt- und Blumenmuster. Ein Auktionator aus Augsburg schätzte den Perserteppich denn auch auf zarte 900 Euro. Monate später blätterte ein unbekannter Liebhaber bei einer Versteigerung bei Christie's in London sage und schreibe rund 7,2 Millionen Euro dafür hin.
Der Rekorderlös für den nunmehr teuersten Teppich der Welt hat die einstige Besitzerin auf den Plan gerufen. Die Frau aus dem Raum Starnberg klagt gegen den Inhaber des Augsburger Auktionshauses, weil dieser den eigentlichen Wert nicht erkannt habe. Von Mittwoch an muss das Landgericht Augsburg klären, ob der Auktionator für seine Fehleinschätzung und wenigstens einen Teil des entgangenen Gewinns haftbar gemacht werden kann.
Zunächst war bei der Frau aus Bayern die Freude noch groß gewesen. Denn bei der Versteigerung in Augsburg im Oktober 2009 erzielte das Erbstück über 19.000 Euro - und damit das 21-fache des taxierten Wertes.
Dann die böse Überraschung: Auf Umwegen landet der Teppich aus dem 17. Jahrhundert, gefertigt in der iranischen Provinz Kerman, bei einem Hamburger Teppichhändler. Gerüchten zufolge hatte der Mann, der im Prozess als Zeuge geladen ist, von einem Kenner einen Tipp bekommen. Von dem Teppichhändler kommt das edle Stück zum berühmten Auktionshaus Christie's, wo es auf mehrere hunderttausend Pfund geschätzt wird. Tatsächlich steigerten sich die Interessenten ins Uferlose hoch und der Perserteppich erzielte 7,2 Millionen Euro. Der Name des Meistbietenden ist nicht bekannt.
Aus Sicht der Klägerseite hätte der Augsburger Auktionator erkennen müssen, um welch wertvolles Stück es sich handelt. Schließlich sei dieser Teppich, der sich einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) befand, sogar in einem Buch abgebildet. Die frühere Besitzerin klagt nun zunächst auf rund 350.000 Euro. Dabei handelt es sich um eine vorläufige "Teilklage", die im Erfolgsfall einen weiteren Prozess nach sich ziehen könnte.
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Völlig unklar ist aber, ob ein Auktionator für eine solche Fehleinschätzung überhaupt haftbar gemacht werden kann. Die 2. Zivilkammer mit dem Vorsitzenden Richter Andreas Dumberger betritt in dieser Hinsicht juristisches Neuland, ein vergleichbarer Rechtsstreit ist jedenfalls der Augsburger Justiz nicht bekannt.
Vom Verband der Deutschen Auktionatoren hat der Augsburger Kollege bereits Rückendeckung bekommen. Er habe sich nichts vorzuwerfen, sagt sein Berufsverband. Wie auch immer das Urteil ausfällt - es gilt als sicher, dass das Verfahren in die nächste Instanz gehen wird. Das wäre dann das Oberlandesgericht München.
Quelle: dapd , t-online.de
ali papa schrieb:
am 5. Dezember 2011 um 21:39:41
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teppich
nee was n schöner teppich aber auch . kann er für den Preis auch fliegen
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Welt du Arme schrieb:
am 5. Dezember 2011 um 21:38:51
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Woher hat der die Mäuse
dieser Unbekannte 7,2 Mio€ für so einen unbedeutenden Teppich.. Was bewegt Euch Menschen sonst noch? Was ist
unser Geld noch wert?
Wieviel Gutes hätte dieser Millionär bei Menschen für Menschen damit tun können. Ich bin einfach sprachlos... Dieser Mensch weiß schon warum er annonym bleiben will...
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Himmel schrieb:
am 5. Dezember 2011 um 21:06:00
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Das passt
zu Deutschland 2011. Lächerlich, aber mit so einem Scheiß müssen sich die Gerichte rumschlagen.
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