23.12.2011, 19:31 Uhr | dpa
Der Streit um den wohl teuersten Teppich der Welt geht weiter. Vor dem Landgericht Augsburg scheiterte beim ersten Verhandlungstermin eine gütliche Einigung. Weder die Klägerin noch der beklagte Augsburger Auktionator wollten einem Vorschlag des Gerichts zustimmen, wonach die ältere Dame aus dem Raum Starnberg zusammen mit dem Versteigerungserlös eine Summe von insgesamt 100.000 Euro für den wertvollen Teppich erhalten hätte. Das Auktionshaus wäre nach der Zahlung des Betrages bankrott, sagte der Anwalt des Auktionators, Peter Raue.
Die Klägerin hatte den geerbten Perserteppich aus dem 17. Jahrhundert dem Augsburger Auktionator zur Versteigerung überlassen - dieser schätzte ihn auf 900 Euro. Bei der Auktion in der Fuggerstadt brachte er dann 19.700 Euro ein. Über Umwege gelangte der sogenannte Vasenteppich, der sich durch ein spezielles Muster auszeichnet, anschließend zum renommierten Auktionshaus Christie's in London und wurde im Frühjahr 2010 für die Rekordsumme von umgerechnet 7,2 Millionen Euro versteigert. Die ehemalige Besitzerin sah sich deshalb um eine hohe Summe gebracht und verklagte das Augsburger Auktionshaus Rehm auf Schadensersatz.
Vor Gericht schilderten die Klägerin und der Auktionator die Vorgänge vor der Auktion sehr unterschiedlich. Die ältere Dame berichtete davon, dass der Experte verschiedene Stücke, die sie ihm für die Versteigerung geben wollte, "im Sekundentakt" angeschaut und bewertet hätte. "Das war eine Verramschung, das gibt es gar nicht", sagte sie. Die Tochter der Klägerin berichtete davon, dass der Auktionator den Rekordteppich als "unscheinbar" bezeichnet und bemängelt habe, dass er "eh schon kaputt" war.
Der Inhaber des Auktionshauses widersprach dieser Darstellung. Er habe den Perserteppich bei der Besichtigung als "sehr, sehr gutes Stück" gelobt. Er betonte aber auch, dass er als Universalversteigerer kein Experte für Teppiche sei. "Wir sind kein Teppichspezialhaus. Das läuft bei uns mit", sagte er.
Im Fall des Perserteppichs habe er deswegen mehrere Experten hinzugezogen. Da sie aber die exakte Herkunft des Teppichs nicht bestimmen konnten, habe er ihn schlicht als "Persische Galerie" in den Auktionskatalog aufgenommen und zur Versteigerung angeboten. Ein Urteil wurde zunächst nicht erwartet, es soll erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.
Quelle: dpa , t-online.de
rap schrieb:
am 8. Dezember 2011 um 12:29:00
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Nicht der Auktionator
hat 19.700 Euro bekommen, sondern der Teppich wurde für diesen Betrag versteigert.Der Versteigerungserlös fällt
dabei natürlich dem vorherigen Besitzer, sprich der "alten Dame" zu. Ein Auktionator kauft nämlich nicht an, sondern versteigert, sprich er bekommt nur eine Gebühr/Provision für die Versteigerung. Daß der "wahre Wert" verkannt wurde ist zwar bitter, ein Verschulden des Auktionators/Auktionshauses ist das aber dann ganz sicher nicht, wenn Fachexpertisen eingeholt wurden.
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Der Gärtner schrieb:
am 7. Dezember 2011 um 17:48:47
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100. 000 € ?
Woher kommt eigentlich dieser Vgl.- Betrag von 100. 000 € ? Der Auktionator erhielt ja selbst "nur " 19. 700 im
Weiterverkauf. Der Schaden für den Auktionator überstiege den Verkaufserlös um ein Vielfaches.- Wenn man überhaupt über einen Ausgleich verhandeln wollte, müsste die Summe unter dem erzielten Erlös liegen, es sei denn, es läge "arglistige Täuschung" vor- aber dagegen spricht, dass das Auktionshaus den tatsächlichen Wert nicht kannte.- Intertessant wäre daher, wie hoch
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eiszack schrieb:
am 7. Dezember 2011 um 16:04:29
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euerster Teppich der Welt
Zitat: "Da sie aber die exakte Herkunft des Teppichs nicht bestimmen konnten, habe er ihn schlicht als
"Persische Galerie" in den Auktionskatalog aufgenommen und zur Versteigerung angeboten." (Zitat Ende) Der Auktionär erhielt doch wohl 19.700 Euro dafür (Fuggerstedt-Auktion). Schon da hätte er die alte Dame informieren müssen. Was kümmert es die alte Dame, ob der Auktionär Pleite geht? Aber vll. sind ihr 100.000 Euro zu wenig? Dem Artikel nach wird allerdings der Auktionär gesch
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