Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Jobs >

Überstunden: Immer länger im Job - und das ohne Bezahlung?

...

Immer länger im Job - und das ohne Bezahlung?

08.03.2010, 10:28 Uhr | dpa-tmn / t-online.de/business

Immer länger arbeiten - und das ohne Bezahlung? (Foto: Imago)

Immer länger arbeiten - und das ohne Bezahlung? (Foto: Imago)

Gefühlt arbeiten wohl die meisten Beschäftigten zu viel. Tatsächlich sind 50 oder noch mehr Stunden in der Woche im Job für manchen Angestellten keine Ausnahme. Wer aber mehr als die vertragliche Arbeitszeit schuftet, verdient damit nicht immer auch mehr Geld. Experten erklären, woran das liegt, wann es für Überstunden sogar keinen Freizeitausgleich gibt - und wann Chefs zahlen müssen.

Ebenso viele bezahlte wie unbezahlte Überstunden

Überstunden sind in deutschen Büros an der Tagesordnung. Junge Angestellte arbeiten einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin zufolge rund 5,3 Stunden pro Woche mehr, als im Arbeitsvertrag vereinbart ist. "In Deutschland wurden 2009 rund eine Milliarde bezahlter Überstunden geleistet", sagt Eugen Spitznagel, Leiter der Forschungsgruppe Arbeitszeit und Arbeitsmarkt beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. In etwa der gleichen Größenordnung dürfte es unbezahlte Überstunden geben, schätzt der Experte.

Keine pauschale Regelung

Dabei gelte als Überstunde nur die Arbeitszeit, "die über die durch Einzelvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bestimmte regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht", erläutert Jobst-Hubertus Bauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Denn mit einer pauschalen Regelung lasse sich die Mehrarbeit nicht fassen.

Freizeitausgleich vor Bezahlung

Eine gesetzliche Regelung gebe es nicht, erklärt Joachim Vetter, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg. Bis 1994 habe noch im Gesetz gestanden, dass ein Zuschlag gezahlt werden muss, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeitgrenze von 48 Wochenstunden überschritten wurde. Diese Regelung sei inzwischen weggefallen, das Arbeitsrecht heute flexibler. Bis zu 60 Stunden pro Woche sind erlaubt. Und das Gesetz nennt den Freizeitausgleich ausdrücklich vor der Bezahlung von Mehrarbeit.

Verschiedene Regelungen zulässig

"Überstunden sind ein Element der Arbeitszeitflexibilität, das den Betrieben die Anpassung an wechselnde Auftragslagen erleichtert und den Beschäftigten einen Zuverdienst ermöglicht", fasst Spitznagel zusammen. Daher sind in Tarif- und Arbeitsverträgen heute verschiedene Regelungen zulässig. Möglich seien Kombinationsmodelle, wonach bis zu einer bestimmten Grenze Überstunden zu vergüten sind und darüber hinaus ein Freizeitausgleich stattfindet, so Experte Bauer. Es könne auch ein Wahlrecht zwischen Freizeitausgleich und Vergütung vereinbart werden. Grundsätzlich könne eine zusätzliche Vergütung erwarten, wer mehr arbeiten muss, als im Vertrag vereinbart ist.

Regelmäßige Arbeitszeit muss überschritten sein

Damit aber überhaupt eine Überstunde im juristischen Sinn vorliegt, muss die regelmäßige Arbeitszeit tatsächlich überschritten sein. Die ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag: Ist dort von einer 40-Stunden-Woche die Rede, ist das die regelmäßige Arbeitszeit. Allerdings zählt Arbeit darüber hinaus nicht automatisch als Überstunde. "Die Arbeitszeit kann über mehrere Wochen oder Monate hinweg unterschiedlich verteilt sein", betont Vetter. Nur wenn die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt, innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen, mehr als acht Stunden betrage, ist die regelmäßige Arbeitszeit Fachmann Bauer zufolge überschritten. Nur dann sind demnach wirklich Überstunden angefallen. Als Überstunden muss der Arbeitgeber auch nicht akzeptieren, wenn Mitarbeiter zwar länger als vertraglich festgelegt bleiben, in dieser Zeit jedoch private Dinge erledigen.

Chef muss Überstunden anordnen

Wer also zeitweise länger arbeitet, dafür zu anderer Zeit aber entsprechend weniger zu tun bekommt, leistet keine Überstunden. Eine weitere Voraussetzung für bezahlte Überstunden ist, dass diese vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden oder vom Chef zumindest bewusst geduldet wurden. Dabei reicht es, wenn "der Vorgesetzte Leistungen zu bestimmten Zeiten verlangt, die der Arbeitnehmer ohne solche Überstunden erkennbar nicht ableisten kann", sagt Vetter. Eine bloße Anspielung an ein vermeintlich zu frühes Verschwinden wie "Sie gehen schon?" genüge als Anordnung von Überstunden hingegen nicht.

Individuelle Vereinbarungen für Zuschläge

Der Arbeitnehmer muss im Gegenzug die Mehrarbeit nachweisen. "Er muss im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat", so Bauer. Außerdem müsse der Beschäftigte beweisen, dass und durch wen welche Stunde vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten angeordnet worden sei, ergänzt Vetter. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Überstunden so vergütet werden wie reguläre Arbeitsstunden. Ob zusätzlich ein Zuschlag fällig wird, richtet sich nach individuellen Vereinbarungen. Bauer gemäß sehen viele Tarifverträge solche Zuschläge vor.

Abgeltungsklauseln nicht immer zulässig

Grundsätzlich können Chefs im Arbeitsvertrag zwar regeln, dass Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten werden. Anders ist das aber bei Formulierungen wie "Alle Überstunden sind abgegolten." Solche Klauseln seien zu pauschal und daher unwirksam, warnt Joachim Vetter. Arbeitnehmer könnten in dem Fall die Bezahlung der geleisteten Überstunden verlangen. Zulässig sei aber eine "Pauschalierungsabrede", in der die Höchstzahl der Überstunden innerhalb eines bestimmten Zeitraum angegeben ist.

Höchstgrenze im Vertrag festlegen

Mögliche Formulierungen sind also "Mit dem Monatsgehalt sind zehn Überstunden pro Monat abgegolten", sagt Arbeitsrechtler Bauer. Die Faustregel lautet: Es muss für den Arbeitnehmer erkennbar sein, wie viel er im Höchstfall laut Arbeitsvertrag zu arbeiten hat.


dpa-tmn / t-online.de/business  

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Überstunden: Immer länger im Job - und das ohne Bezahlung?" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Überstunden: Immer länger im Job - und das ohne Bezahlung?" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Überstunden: Immer länger im Job - und das ohne Bezahlung?"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Riesiger Fernsehgenuss
Knüller knallhart bei euronics.de

Tolle Bildqualität & kleiner Preis: 94 cm Grundig-LCD-TV (EEK: C) jetzt nur 555,- €. bei euronics.de

Einkaufswelt
14,95 €-Gutschein sichern
Gutschein-Aktion bei KLiNGEL.de

Damenmode in den schönsten Sommerfarben - online bestellen und sparen. bei KLiNGEL.de

Einkaufswelt
Premium-Freizeitmode
BRAX - Premium-Mode vom Passformspezialisten

Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special

Einkaufswelt
Hier sparen Sie bis zu 90%
Bildschöne Mai-Schnäppchen zum kleinen Preis - bei Hugendubel.de

Bildschöne Mai-Schnäppchen: Bücher, Tablet-PC, eBook-Reader und mehr. bei Hugendubel.de


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

Historische Traktoren
Agrar Simulator: Historische Landmaschinen (Quelle: Koch Media)

Landmaschinen der 50er bis 70er Jahre fahren. Spiel jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Whistleblower gefeu- ert: Firma muss zahlen
Altenpflegerin Brigitte Heinisch (Quelle: dpa)

Altenpflegerin erhält 5- stellige Abfindung. mehr

Es bleibt dabei: Hertha muss in die zweite Liga
Fans stürmen den Rasen beim Relegationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC.

Bizarre Kriegsvergleiche ziehen nicht. mehr


Anzeigen

Anzeige
Wirtschaft
EU will Griechenland in Eurozone behalten

Staats- und Regierungschefs be- kräftigen ihre Solidarität. zum Video

Einkaufswelt
Unglaubliche Ersparnis
Tiefpreise: Patronen für Canon-Drucker bei druckerzubehoer.de

Bis zu 92% auf Patronen für Marken-
drucker. von druckerzubehoer.de

Partner-Angebot
Gehaltsvergleich
Gratis-Check mit über 280 Tätigkeitsbereichen

Nutzen Sie jetzt unseren Gratis- Check für über 300 Berufe. mehr

Anzeige
Konto mit Kick

Jetzt mit dem Postbank Giro plus bis zu 200 € sichern!* mehr

Anzeige
Silber-Sonderangebot
Silbermünzen: 25 x Silber Unze Maple Leaf zum Sonderspreis. (Quelle: ophirum.de)

Exklusiv für Nutzer von t-online.de. zum Angebot

Anzeige

Anzeige
iPad gewinnen
 (Quelle: fxDirekt Bank)

Am Börsenspiel teilnehmen und gewinnen. Jetzt mitmachen

Hartz-IV im Quiz

Was wissen Sie über Hartz IV? Hartz-Quiz

Anzeige
Donaumetropolen erleben
Kreuzfahrten bei t-online.de Reisen (Quelle: Hersteller)

6-tägige Flusskreuzfahrt auf der Donau mit AI bereits ab 499,- €/P.

Börsen-Gezwitscher
Börsenradar auf Twitter

Das Börsenradar-Team zwitschert auch auf Twitter. Folgen Sie uns!

Geld-Newsletter
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Aktuelle Wirtschafts- Themen täglich ins Postfach. mehr


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige