06.09.2011, 19:06 Uhr | t-online.de
Überstunden: Wie viele darf der Chef einfordern? (Foto: imago)
40, 50 und noch mehr Stunden in der Woche am Schreibtisch oder in der Werkhalle: Überstunden sind bei vielen Angestellten an der Tagesordnung. Doch wie viel ist erlaubt, wann muss der Chef tatsächlich zahlen und wie viel Mehrarbeit darf er von den Mitarbeitern verlangen? Wir erklären, welche Regeln gelten.
Ohne Überstunden läuft es gerade in vielen kleinen Betrieben nicht. Und mit 1,25 Milliarden Stunden leisteten die Beschäftigten in Deutschland im vergangenen Jahr 15 Prozent mehr bezahlte Mehrarbeit als noch im Krisenjahr 2009. Das hat eine Untersuchung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergeben. Im Durchschnitt hat demnach 2010 jeder Arbeitnehmer 43,6 Überstunden gemacht.
Fakt ist, bezahlen muss der Chef nur die Mehrarbeit, die er auch angeordnet, zumindest gebilligt oder "geduldet" hat. Kann ein Arbeitnehmer das nicht nachweisen, hat er vor Gericht im Zweifelsfall schlechte Karten.
Sie suchen einen neuen Job? Finden Sie den passenden Job aus fast 60.000 Stellenangeboten. Jobsuche starten
Zugleich sind aber auch Arbeitsverträge ungültig, wonach es für Überstunden pauschal und ohne Einschränkung kein zusätzliches Geld gibt. Formulierungen wie "sämtliche Überstunden sind durch das Gehalt abgegolten" seien unwirksam, erläutert der Fachanwalt Jobst-Hubertus Bauer in Stuttgart.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht vor, dass die normale Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden beträgt. Sie kann vom Chef auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von bis zu sechs Monaten ein Freizeitausgleich geschaffen wird. Ziel muss es sein, dass die acht Stunden im Mittel nicht überschritten werden, heißt es in Paragraf 3 ArbZG.
Grundsätzlich darf der Chef auch Überstunden an Sonn- und Feiertagen verlangen. Allerdings ist da das Arbeitszeitgesetz noch etwas strenger und sieht vor, dass diese Mehrarbeit in jedem Fall in Freizeit ausgeglichen werden muss. Und dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen.
Doch der Chef kann nicht einfach nach Gutdünken Mehrarbeit anordnen. Es muss schon einen konkreten Grund dafür geben. Das kann nach Angaben von sueddeutsche.de etwa sein: eine unerwartet gute Auftragslage oder auch die Erkrankung mehrerer Kollegen. Auch während der Urlaubszeit können Personalengpässe eintreten, die "mehr Arbeit" für die anderen Mitarbeiter mit sich bringen.
Grundsätzlich muss der Chef seine Mitarbeiter laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder mindestens vier Tage im Voraus über die anstehende Mehrarbeit informieren. Den Arbeitnehmern müsse ein Mindestmaß an Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Privatleben eingeräumt werden, fanden die Richter (Az.: 7 Ca 3154/04).
Abgegolten werden Überstunden normalerweise durch Freizeitausgleich oder sie werden wie übliche Arbeitszeit vergütet. Freizeitausgleich geht dabei vor Vergütung – so will es das Arbeitszeitgesetz. Überstundenzuschläge müssen vertraglich geregelt sein und stehen den Mitarbeitern nicht ohne Weiteres zu.
Angestellte, die sich aus triftigen Gründen - etwa der Gesundheit wegen - weigern, länger im Betrieb zu bleiben, darf der Chef nicht ohne Weiteres vor die Tür setzen. Denn ein Rauswurf ist nur dann zulässig, wenn der Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllt und das Unternehmen den Ausfall nicht auffangen kann.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet das Arbeitszeitgesetz zum Runterladen auf seinen Seiten an: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitgesetz.pdf
Quelle: t-online.de
Dr.Ernsbach schrieb:
am 17. Juli 2011 um 19:36:22
(12)
(44)
Re. Überstunden
Ich bleib dabei. Überstunden sind für denjenigen, der bei mir arbeitet, selbstverständlich. Das kann ich in meinem
Betrieb verlangen. Ich unterhalte einen Handwerksbetrieb. Wenn eine Arbeit bei einem Kunden noch nicht fertiggestellt ist, kann man nicht einfach den Hammer in die Ecke schmeissen und Feierabend machen.Basta.Hatte mit meiner Einstellung bisher auch noch keine Probleme. Wem das nicht Recht ist, der kann ja woanders arbeiten.
mehr
Kommentar melden
Unimatrix 01 schrieb:
am 17. Juli 2011 um 19:26:11
(30)
(1)
Ach Leude
Der Ernsbach kann doch nur ein Fake sein und lacht sich schlapp, daß ihr alle gegen ihn seid. Unbezahlte Ü-Stunden kann kein Chef
verlangen. Dann könnte ich auch bei ALDI kostenlos einkaufen, einfach weil ich es verlange.
mehr
Kommentar melden
DS schrieb:
am 17. Juli 2011 um 19:25:23
(40)
(0)
Überstunden
Alle Arbeitgeber sollten dazu verpflichtet werden die Überstunden ihrer Angestellten voll zu entgelten, denn Überstunden sind
Stunden die dem Arbeitnehmer von seiner Freizeit abgehen. Anders herum lässt sich der Chef bzw. die Chefin in der Regel ja auch die Ware bzw. Dienstleistung zu 100% bezahlen, zu verschenken haben diese ja ebenfalls nichts. Soll heissen, Arbeitnehmer müssen auch wirtschaftlich denken, das blenden viele Arbeitgeber einfach aus.
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Sichern Sie sich jetzt bis zu 30% auf die neue Frühlingskollektion.
bei Charles-Voegele.de
Jetzt SIM-Karte sichern, 40,- € Start-
guthaben kassieren & Handyruf- nummer mitnehmen. von blau.de
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. von druckerzubehoer
Riesenauswahl an Schuhen und Kleidern von Top-Marken - Versand und Rückversand kostenlos. mehr
Wegen Griechenlandanleihen hat sich Gewinn halbiert. zum Video