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Unfallversicherer dürfen Schlafwandlern den Schutz verweigern

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Unfallversicherer dürfen Schlafwandlern den Schutz verweigern

08.03.2011, 12:00 Uhr | Spiegel Online

Oberlandesgericht Bamberg: Schlafwandeln ist eine Bewusstseinsstörung (Foto: dpa)

Oberlandesgericht Bamberg: Schlafwandeln ist eine Bewusstseinsstörung (Foto: dpa) (Quelle: dpa)

Schlechte Aussichten für Schlafwandler: Laut einem Gerichtsurteil müssen Versicherungen nicht für ihre nächtlichen Unfälle zahlen. Hauptgrund sind bestimmte Vorgaben zum Umgang mit Bewusstseinsstörungen.

Keine Leistung bei Bewusstseinsstörung

Wer sich beim Schlafwandeln verletzt, kann nicht auf Leistungen aus der Unfallversicherung bauen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden. Hintergrund ist, dass Unfallversicherungen dem Versicherten die vereinbarte Leistung nicht auszahlen, wenn eine sogenannte Bewusstseinsstörung zum Unfall führt. Das Gericht musste klären, ob Schlafwandeln eine solche Bewusstseinsstörung darstellen kann.

Die Richter definierten die Bewusstseinsstörung als Beeinträchtigung der dem Versicherten bei normaler Verfassung innewohnenden Fähigkeiten, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren. Und genau das trifft nach Meinung des Gerichts bei einem Schlafwandler zu, denn er kann nicht mehr auf Eindrücke aus seiner Umgebung reagieren, so dass die Unfallversicherung in diesem Fall nicht zahlen musste. (AZ.: OLG Bamberg 1 U 120/10)


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Quelle: Spiegel Online

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Kommentare (3)

zum Forum

Thema: "Unfallversicherer dürfen Schlafwandlern den Schutz verweigern"

unmöglich schrieb: am 9. März 2011 um 11:59:05
(0) (0) Was unterscheidet
einen Unfall von einem Unfall? Bin gespannt, welche Gruppe als nächstes rausfällt, da ist sicher enormes Potential
vorhanden. Wer braucht eine Unfallversicherung, die im Schadenfall nicht zahlt? Die Versicherer weigern sich zunehmend, spielen oft auf Zeit. Wie vermittelt man den Leuten künftig, dass sie sich unbedingt privat versichern müssen, wenn dabei nichts rauskommt und die Absicherung auf der Strecke bleibt?
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CT schrieb: am 9. März 2011 um 11:46:11
(0) (0) Schlafwandler
Was sol man da machen? Muß der Partner, das Kind oder man selber im abgeschlossenen Käfig schlafen? Ans Bett binden wäre
gefährlich, man könnte sich selber erdrosseln. Außerdem schlafen Arme und Beine ein, wenn man sich nicht drehen kann. Dann dürften Kranke und Selbstmordgefährtete wohl auch keine Versicherungen abschließen können. Traurig, aber wahr. Das Geld, was als Versicherungsbeitrag gedacht war, am besten aufs Sparbuch legen. Zinsen sind zwar niedrig, aber es ist sicher!
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siggi schrieb: am 9. März 2011 um 06:31:38
(0) (0) Versicherungen
Wozu Versicherungen,im Schadensfall streuben die sich zu zahlen,hat man öffter einen Schaden gemeldet wird man gekündigt
oder genötigt eine Selbstbeteiligung zu unterschreiben. Wichtig ist die können ihre Paläste bauen und die Chefs und Aufsichtsräte bekommen horrende Gehälter.
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