26.05.2010, 13:16 Uhr | t-online.de
Die Unfallversicherung in ihren verschiedenen Formen deckt Schadensereignisse ab, die durch das unbeabsichtigte Einwirken Dritter oder äußerer Umstände eintreten. Dabei beschränkt sich die Unfallversicherung auf körperliche Schäden in Form von Verletzungen. Unterteilt wird die Unfallversicherung in die Gesetzliche Unfallversicherung und die Private Unfallversicherung.
Die Gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des Systems der Sozialversicherung und wendet sich in erster Linie an versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Ziel der Gesetzlichen Unfallversicherung ist die Prävention bezüglich gesundheitlicher Gefahren im Erwerbsleben. Dabei zielt die Gesetzliche Unfallversicherung vor allem darauf ab, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und erwerbsbedingte Gesundheitsrisiken weitgehend zu vermeiden. Im Schadensfall zielt die Gesetzliche Unfallversicherung vor allem auf die umfängliche Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer ab. Dazu werden Heilbehandlungen und notwendige Rehabiliationen von der Gesetzlichen Unfallversicherung getragen. In Deutschland ist die Gesetzliche Unfallversicherung in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, den dazu gehörenden Berufsgenossenschaften und Unfallkassen organisiert. Pflichtversichert sind dabei Kinder in den Kindertagesstätten, Schüler und Studierende, Auszubildende, Landwirte, Pflegepersonen, Helfer bei Unglücksfällen und abhängig Beschäftigte. Freiwillig versichert können Unternehmer, Selbständige und Freiberufler sein. Im Gegensatz zur Privaten Unfallversicherung deckt die Gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle ab, die direkt im Zusammenhang mit der Beschäftigung, dem kürzesten Weg dorthin oder den organisierten Aktivitäten im Rahmen der angesprochenen Personengruppen stehen.
Die Private Unfallversicherung deckt körperliche Schäden im häuslichen Bereich und in der Freizeit ab. Diese Unfallversicherung ist keine Pflichtversicherung und muss vom Versicherungsnehmer selbst abgeschlossen werden. Oftmals setzt der Abschluss einer solchen Versicherung einen Gesundheitscheck und die Beurteilung des Gefährdungsrisikos voraus. Besonders für Risikopersonen wie Extremsportler gelten oftmals gesonderte Tarife. Die Private Unfallversicherung deckt Unfälle im Haus und in der Freizeit ab, die auch bei der gebotenen Umsicht nicht zu verhindern waren. Grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle oder körperliche Schäden Dritter werden von der Privaten Unfallversicherung nicht gedeckt. Häufigster Schadensfall in der Privaten Unfallversicherung sind so genannte Haushaltsunfälle.
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Quelle: t-online.de
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