31.03.2010, 11:45 Uhr | dpa-tmn
Unfallversicherung: Bei Umwegen riskieren Arbeitnehmer den Versicherungsschutz (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt unter anderem für Schäden auf, die Beschäftigte auf dem Weg zum Arbeitsplatz erleiden. Doch der Versicherungsschutz greift nicht immer. Verlässt ein Arbeitnehmer den direkten Weg zur Arbeit und fährt zur Tankstelle, ist er nicht mehr unfallversichert. Das ergibt sich aus einem Urteil des Sozialgerichts Detmold (Az.: S 14 U 3/09), auf das die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hinweist.
In dem Fall vor dem Sozialgericht Detmold ging es um einen Elektroniker, der nach der Arbeit mit seinem Motorrad nach Hause fahren wollte. Der Arbeitsweg beträgt rund 42 Kilometer. Kurz nachdem er losgefahren war, bemerkte er aber, dass die Tankanzeige aufleuchtete. Um zu tanken, fuhr er statt der direkten Strecke nach Hause eine andere Route. Die Tankstelle lag aber nur wenige hundert Meter neben der Fahrtstrecke.
Doch nach dem Tanken verunglückte der Motorradfahrer und war anschließend drei Monate arbeitsunfähig. Der Unfall ereignete sich noch bevor der Mann auf den direkten Weg zu seinem Wohnort zurückgekehrt war. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer aber nur auf dem direkten Arbeitsweg versichert. Folglich wollte die gesetzliche Unfallversicherung nichts zahlen. Das Betanken eines Fahrzeugs sei Privatsache - auch wenn der Arbeitnehmer damit zur Arbeit fahre.
Das war zulässig, urteilten die Richter und schlossen sich der bisherigen Rechtsprechung an. Der gesetzliche Versicherungsschutz für Beschäftigte decke zwar auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Heimweg ab. Ein Umweg zur Tankstelle sei aber nicht abgesichert. Denn das Tanken gehöre nur zur Vorbereitung der Fahrt zur Arbeit. Schon wer nur geringfügig vom direkten Weg zum Arbeitsplatz abweicht, riskiert den Schutz durch die Unfallversicherung.
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist auch der Umweg zur Tankstelle von der Unfallversicherung abgedeckt. Das gilt wenn unvorhergesehene Ereignisse wie zum Beispiel Staus oder ein Umweg wegen einer Umleitung den Kraftstoffbedarf erhöhen. Ein derartiges Ereignis konnte das Gericht aber nicht feststellen. Autofahrer, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten das Fahrzeug daher grundsätzlich vor der Fahrt zum Job mit ausreichend Sprit betanken.
dpa-tmn
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