Milliarden-Klage bedroht den Kauf der HVB durch die Unicredit (Foto: imago)Die seit drei Jahren anhängigen Klagen wegen des Umbaus der Münchner Hypovereinsbank stehen vor dem Aus - der Bundesgerichtshof lässt den Vertreter der Kleinaktionäre abblitzen. Damit verlieren Schadensersatzklagen über fast 17 Milliarden Euro ihren Schrecken für die Unicredit.
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Unicredit von Rückabwicklung bedroht
Die seit gut drei Jahren anhängigen Milliardenklagen wegen des Umbaus der Münchner HypoVereinsbank (HVB) verlieren ihre Brisanz. Aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) lässt sich ableiten, dass der 2007 von Kleinaktionären gewählte "besondere Vertreter" der HVB seine 2008 gestellten Schadensersatzklagen über fast 17 Milliarden Euro nicht weiterverfolgen kann.
Damit steht eine der bislang größten Schadensersatzklagen gegen eine Bank in Deutschland vor dem Aus. Hintergrund sind zwei Klagen des Bonner Rechtsanwalts Thomas Heidel gegen den heutigen HVB-Alleinaktionär, die italienische Großbank Unicredit, sowie deren Ex-Chef Alessandro Profumo, Ex-HVB-Chef Wolfgang Sprißler und Ex-Finanzvorstand Rolf Friedhofen.
Juristisches Neuland
Heidel klagte 2008 auf die Rückabwicklung der Verkaufs der Bank-Austria-Aktivitäten auf Druck von Unicredit oder auf 13,9 Milliarden Euro Schadensersatz. Später wurde die Klage um weitere 2,9 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem Umbau des Investmentbankings erweitert. Ein HVB-Sprecher bestätigte am Dienstag, dass nach dem BGH-Beschluss "die Abberufung des besonderen Vertreters endgültig ist".
Die Klagen von Heidel gegen Unicredit schrieben über mehrere Instanzen Rechtsgeschichte. Noch nie zuvor hatte ein besonderer juristischer Vertreter als Organ der Bank - laut Aktiengesetz eine Art Sonderprüfer - gegen den eigenen Großaktionär eine Milliardenklage eingereicht. Soweit bekannt, hatte Unicredit nie Rückstellungen für die Klagen gebildet. Dennoch wurden die Klagen im Risikobericht der Bank erwähnt.
Milliarden-Klage steht weiter im Raum
Formal scheiterte Heidel jetzt daran, dass der Zweite Zivilsenat des BGH (AZ: II ZR 58/10) seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision zu einem Oberlandesgerichtsurteil in München zurückwies. Damit ist das Urteil vom März 2010 gültig, wonach Heidel rechtmäßig von Unicredit abberufen wurde. Die von Heidel eingereichten Milliarden-Schadensersatzklagen gegen Unicredit sind zwar zunächst weiterhin beim Landgericht München anhängig. Das Verfahren ist aber seit Juni 2009 ausgesetzt. Zunächst wollte der Richter abwarten, ob Heidel rechtmäßig bestellt und abberufen wurde. Über die Bestellung hat der BGH noch nicht entschieden - aber über die Abberufung.
Nach dem Ausfall von Heidel als Kläger muss sich jetzt der HVB-Aufsichtsrat mit dem weiteren Vorgehen befassen. Er hat damit alle Fäden in der Hand. Wie es unter Juristen heißt, könnte das Aufsichtsgremium letztlich auch eine Klagerücknahme beschließen. Vermutlich wird zum weiteren Vorgehen zunächst Expertenrat eingeholt.