Korruption? Nein, danke! (Foto: imago)Deutschlands bisher größter Korruptionsskandal bei Siemens hat viele Chefetagen alarmiert: Die milliardenschwere Affäre um schwarze Kassen zeigt, dass Auslandsbestechung nicht nur einen enormen finanziellen und Image-Schaden anrichten, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen und Schadenersatzforderungen bis in die Führungsspitze nach sich ziehen kann. Landauf, landab wappnen sich deshalb derzeit Unternehmen gegen Korruption und andere Gesetzesverstöße.
Interne Kontrollsysteme werden ausgebaut, und Expertenrat von Anwälten und Wirtschaftsprüfern zum vorschriftsmäßigen Wirtschaften (Compliance) ist gefragt wie nie. Am Ziel sind die Unternehmen damit aber noch lange nicht, sagt der Compliance-Experte Klaus-Peter Gushurst von Booz & Company. Wichtig sei ein "begleitender Kulturwandel", damit die Regelwerke auch wirklich mit Leben gefüllt werden.
Gute Noten von Transparency International
Die deutschen Behörden hatten erst kürzlich von der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International ein gutes Zeugnis ausgestellt bekommen. Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Auslandsbestechung zog demnach im vergangenen Jahr spürbar an auf 88, nach 65 Verfahren im Vorjahr. Deutlich laxer werde das Thema dagegen in Ländern wie Großbritannien, Japan, Kanada und Italien gehandhabt, kritisiert die Organisation. Das behindere den Wettbewerb. Generell mangele es in vielen Industriestaaten am politischen Willen, Schmiergeldzahlungen konsequent zu ahnden.
Oft Unkenntnis bei Firmen
Auch aus Sicht der Strafverfolger muss gewährleistet werden, dass bestehende Gesetze konsequent und für alle Staaten und Marktteilnehmer gleich angewendet werden, sagt der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Er referiert gelegentlich bei Expertenveranstaltungen über das Thema. "Häufig kommen Manager anschließend zu mir und sagen: Herr Winkler, uns war gar nicht so richtig bewusst, dass dies alles strafbar ist. Ihren Vortrag haben wir gebraucht." Es fehle also teils noch die notwendige Sensibilität für Straftatbestände und Korruptionsvermeidung. "Compliance ist im Bewusstsein der Unternehmensführungen zum Teil noch nicht angekommen", sagt Winkler.
Ordnungshüter von niederem Rang
Hindernisse für eine wirksame Bekämpfung von Korruption sieht Gushurst von Booz & Company aber auch in der Struktur vieler Unternehmen. Oftmals seien die Hüter von Recht und Ordnung irgendwo auf der dritten Hierarchie-Ebene angesiedelt, statt im Vorstand, wo sie hingehörten, kritisiert der Experte. Unübersichtliche Konzernstrukturen erschweren außerdem ein rigides Durchgreifen, wenn es zu Verstößen kommt. Nicht zuletzt müssen die Mitarbeiter über Aufklärung, Schulungen und entsprechende Bewertungssysteme mitgenommen werden auf dem Weg zu sauberen Geschäften, sagt Gushurst. Das bloße Aufsetzen von Regeln kann sonst rasch als überbordende Bürokratie und Kleinlichkeit empfunden werden - und aus Frust womöglich neue Verstöße nach sich ziehen.
Verbessertes Anti-Korruptionssystem
Auf unbürokratische und wirksame Vorbeugung zielt auch der Nutzfahrzeug- und Maschinenbaukonzern MAN ab. Als Konsequenz aus der Diskussion um Siemens etablierte das Unternehmen vor rund einem Jahr zwei Ombudsleute, die zusätzlich zur bereits bestehenden Compliance-Organisation mögliche Hinweise auf Regelverstöße sammeln und bewerten sollen. "Es gab einige Anrufe, aber nach bisherigen Erkenntnissen keine großen Fälle", sagt Unternehmenssprecher Wieland Schmitz, der selbst Mitglied des Compliance-Ausschusses bei MAN ist. Außerdem schloss MAN mögliche Schlupflöcher, beispielsweise durch den Ausschluss von Barzahlungen und die Vorgabe, dass Berater sorgfältig überprüft und die Kontakte dokumentiert werden.
Umsatz nicht um jeden Preis
Entscheidend für die wirksame Korruptionsbekämpfung ist aus Sicht von Andreas Wermelt, Compliance-Experte bei PricewaterhouseCoopers, dass die oberste Führungsspitze mit gutem Beispiel vorangeht und den Mitarbeitern die richtige Linie vorgibt. Die Orientierung an Normen und Werten hänge dabei nicht von der Größe der Firmen ab, sondern habe vor allem etwas mit Unternehmenskultur und Unternehmer-Persönlichkeiten zu tun. Das Management müsse den Beschäftigten vor allem klar machen, dass auch auf einen Auftrag verzichtet wird, falls er auf legalem Weg nicht zu erlangen ist - auch wenn die Geschäftsergebnisse darunter leiden sollten.