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Unternehmergesellschaft: Die Mini-GmbH in der Praxis

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Gründen für einen Euro: Es funktioniert!

22.04.2010, 10:38 Uhr | t-online.de/business

Mit nur einem Euro die eigene Firma gründen - das geht mit der Mini-GmbH.  (Foto: Imago)

Mit nur einem Euro die eigene Firma gründen - das geht mit der Mini-GmbH. (Foto: Imago)

Unseriöse Variante der GmbH oder Chance für Existenzgründer ohne große finanzielle Mittel? Darüber wurde heftig gestritten, als vor einem Jahr die "Mini-GmbH" - die neue Unternehmergesellschaft (UG) - an den Start ging. Jetzt hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Bilanz gezogen. Und festgestellt: Gründen für einen Euro kommt gut an.

Positive Erfahrungen

Wie funktioniert die Mini-GmbH in der Praxis? Nachgefragt hat der DIHK dazu bei 80 Industrie- und Handelskammern (IHKs). Das Fazit: Die Erfahrungen in den ersten zwölf Monaten sind durchweg positiv, die Nachfrage nach der Unternehmergesellschaft rege. In den ersten zwölf Monaten erreichten rund 23.000 Anfragen zum Thema die IHKs. 2008 führten die Experten der IHKs demnach 320.000 Existenzgründungsgespräche, sieben Prozent davon drehten sich um das Für und Wider der UG. Laut der Friedrich-Schiller-Universität Jena wurden bis zum 1. November 2009 bundesweit 19.563 Unternehmergesellschaften gegründet, bis Ende März waren es sogar 28.485.

Gründungswelle im Dienstleistungsbereich

Ein weiteres Ergebnis der DIHK-Umfrage: 63 Prozent der Interessenten wollen in Dienstleistungsbranchen gründen - etwa in den Bereichen Verkehr, Kredit/Versicherungen und Gastgewerbe. „Die UG wird oft aber auch im Handel und bei Bauleistungen genutzt“, heißt es. Dagegen wollten sich nur fünf Prozent aller von den IHKs beratenen Gründungsinteressenten im Verarbeitenden Gewerbe selbstständig machen. Damit bevorzugten Gründer Branchen, in denen vergleichsweise wenig Startkapital erforderlich ist, schlossen die Experten. Dienstleistungen - wie zum Beispiel Beratungen - seien in der Regel bereits mit geringer Geschäftsausstattung möglich. Dafür reiche oft schon ein PC aus. Wer sich im Produktionsgewerbe oder mit einem ausstattungsintensiven Unternehmen selbstständig machen wolle, wähle dagegen selten die UG. Bei allen Mini-GmbH-Gründungen lag laut DIHK der Fokus auf Großstädten und deren Einzugsgebieten.

Konkurrenz für Limited

Für die Rechtsform der Limited ist die UG in Deutschland zur Konkurrenz geworden. Gründer greifen laut DIHK zumindest teilweise auf die Mini-GmbH zurück, weil sie damit innerhalb des deutschen Rechtsraums gründen und die teilweise kostenaufwändigen Beratungen zum Limited-Recht vermeiden können. In fast allen IHK-Bezirken seien 2009 die Limited-Gründungen zurückgegangen - oftmals sogar um 50 Prozent. Schuld daran ist nicht nur die Wirtschaftskrise. „Es hat sich bewahrheitet, was vom Gesetzgeber bezweckt und von vielen Experten erwartet wurde“, sagte Thomas Griebel, Wirtschaftsanwalt aus München, gegenüber förderland.de. Gründer liefen so nicht mehr Gefahr, irgendwann einen britischen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen.

Mehrheit startet mit Stammkapital von 1000 Euro

Durchschnittlich zwölf Prozent der UG-Gründungen erfolgen mit einem Ein-Euro-Stammkapital, so der DIHK. Ein großer Teil davon seien so genannte Vorratsgesellschaften: Die werden mit einem Euro, aber 100 Euro Stammkapital gegründet. Laut der DIHK-Studie startete jedoch die Mehrheit der Mini-GmbHs mit einem Stammkapital in Höhe von bis zu 1000 Euro. Die Befürchtung, dass Unternehmergesellschaften bei geringer Kapitalausstattung allein durch die Gründungskosten scheitern, habe sich damit nicht bewahrheitet.

Musterprotokoll kommt gut an

Weniger Bürokratie, geringere Kosten - das Musterprotokoll zur Mini-GmbH sollte es möglich machen, so dachte sich das der Gesetzgeber. Das Protokoll fasst nämlich Gesellschaftsvertrag, Bestellung des Geschäftsführers und Gesellschafterliste zusammen. Fazit des DIHK: Gründer nutzen das Musterprotokoll sehr häufig, weil es die Kosten auf dem Weg zur eigenen Firma reduziert. Vor allem bei Ein-Gesellschaftergründungen kommt es gut an.

Nicht geeignet bei mehreren Gesellschaftern

Bei Gründungen mit mehreren Gesellschaftern ist das Ergebnis nicht ganz so positiv. Denn das Protokoll sehe in dem Fall keine „Vinkulierungspflicht“ für die Gesellschafter vor, erläutert Experte Griebel. Das bedeute, dass Geschäftsanteile sich an Dritte übertragen lassen, ohne dass die übrigen Gesellschafter zustimmen müssen. Außerdem kenne das Musterprotokoll nur einen Geschäftsführer – eine Vorgabe, die an der Realität vieler Start-ups vorbeigehe. In diesen jungen Unternehmen arbeiteten häufig alle Gesellschafter auch als Geschäftsführer.

Banken waren skeptisch

Das niedrige Stammkapital und mangelnde Erfahrung mit der neuen Gesellschaftsform hat dem DIHK zufolge manche Bank am Anfang skeptisch reagieren lassen: In einigen Fällen hatten es UGs demnach gerade außerhalb der großen Ballungsräume schwer, ein Geschäftskonto zu eröffnen.

Regeln für die Mini-GmbH

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann seit dem 1. November 2008 durch einen oder mehrere Gesellschafter mit mindestens einem Euro Stammkapital gegründet werden. Zudem ist eine jährliche Rücklage in Höhe eines Viertels des Jahresüberschusses zu bilden, um das nötige Stammkapital für eine echte GmbH anzusparen. Droht Zahlungsunfähigkeit, muss die Gesellschafterversammlung unmittelbar einberufen werden. Außer diesen wenigen Sondervorschriften gelten die Regelungen wie für die GmbH.


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