08.10.2010, 09:59 Uhr | dpa, t-online.de/business
Die Unterschrift des Chefs nachmachen - ist das ok? (Foto: Imago)
Eigentlich sollte es jeder noch aus der Schulzeit wissen: Wer die Unterschrift eines anderen fälscht und erwischt wird, bekommt Ärger. Und macht ein Mitarbeiter gar die Unterschrift des Chefs nach, ist dieser seinen Job los. Sollte man zumindest denken. Das Arbeitsgerichts Frankfurt hat das jetzt anders gesehen und ein überraschendes Urteil verkündet.
Denn die hessischen Arbeitsrichter befanden, dass eine gefälschte Unterschrift des Chefs nicht immer eine Kündigung rechtfertigt (AZ 7 Ca 263/10). In dem konkreten Fall hatte ein Sparkassen-Teamleiter sein Arbeitszeugnis selbst geschrieben, um sich als Organisationsleiter bei einem Giroverband zu bewerben.
Dazu hatte der Teamleiter den Text auf einem Blanko-Formular ergänzt und dann die Unterschrift des Geschäftsführers darunter kopiert. Doch der Mann fiel auf: Als seinen Vorgesetzten das eigenproduzierte Zeugnis zugespielt wurde, kündigten sie ihm fristlos.
Der Klage des Gefeuerten gegen die Sparkasse gab das Gericht nun statt: Der Arbeitnehmer muss weiter beschäftigt werden. Laut dem Frankfurter Urteil ist der Vorfall zwar als "außerdienstliches Fehlverhalten" zu werten, habe aber keinerlei Einfluss auf die Arbeitsleistung des Teamleiters oder die "betriebliche Verbundenheit aller Mitarbeiter". Er dürfe somit nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden, auch wenn es sich möglicherweise um eine Straftat gehandelt habe.
dpa, t-online.de/business
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