22.11.2011, 17:02 Uhr | dpa, t-online.de
Urlaubsansprüche während eines langen Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit entsprechen nicht dem Zweck der Erholung (Quelle: imago)
Wer jahrelang zu krank für den Urlaub ist, kann nach einigen Jahren kein Geld für die entgangene Freizeit verlangen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Ansprüche auf finanzielle Abgeltung von nicht beanspruchtem Urlaub wegen Krankheit seien nicht unbegrenzt möglich.
Bei dem Urteil ging es um einen Mann, der 2002 einen Herzinfarkt erlitten und für arbeitsunfähig erklärt wurde. Das Arbeitsverhältnis endete jedoch erst 2008. Der Mann verlangte die Abgeltung des nicht genommenen Jahresurlaubs für die Jahre 2006, 2007 und 2008. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte entschieden, auch gemäß des Tarifvertrags sei der Anspruch erloschen.
Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Einschätzung nun. Das Recht auf unbegrenztes Ansammeln von Urlaubsansprüchen während eines langen Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit entspreche nicht dem Zweck des Urlaubsanspruchs. Der Urlaub solle nämlich dem Arbeitnehmer ermöglichen, "sich von seiner Arbeit zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen".
Die Ruhezeit müsse nicht unbedingt im laufenden Kalenderjahr, sondern könne auch später genommen werden. "Überschreitet der Übertrag aber eine gewisse zeitliche Grenze, so fehlt dem Jahresurlaub seine positive Wirkung für den Arbeitnehmer im Hinblick auf den in der Erholungszeit bestehenden Zweck", entschieden die Richter. Wer mehrere Jahre lang arbeitsunfähig sei, habe daher nachträglich keinen Anspruch auf Geld für nicht genommenen Urlaub.
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Quelle: dpa , t-online.de
Eckhard schrieb:
am 22. November 2011 um 18:33:51
(22)
(5)
Urlaubsgel?
Der Mann kann nur Beschäftigter im öffentlichen Dienst gewesen sein denn in der freien Wirtschaft hätte er nicht 6 Jahre
seinen Arbeitplatz behalten.Selbst in einer großen Firma würde der Arbeitsvertrag beendet wenn feststeht,dass er seinen Job nicht mehr ausüben kann.Hier wurden wohl jemandem noch ein paar Dienstjahre zugeschummelt um die späteren Bezüge zu erhöhen.Das Urteil ist so in Ordnung.
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exhanseat schrieb:
am 22. November 2011 um 17:47:15
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(6)
Bei
dem dauerkranken Mann handelt es sich um einen Beamten. Dieser hat jahrelang auf Kosten des Steuerzahlers gelebt, ohne eine Gegenleistung
zu erbringen und wollte zum Schluß noch etwa Euro 30000,-- zusätzlich haben, weil er keinen Urlaub im Urlaub machen konnte.
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Toni schrieb:
am 22. November 2011 um 17:04:58
(22)
(5)
Recht so!
Auch wenns manchem weh tut, endlich mal ein verständliches Urteil.
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